Ortsfamilienforschung in Dörfles bei Kronach

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  • kaktuswolfgang
    Benutzer
    • 05.02.2014
    • 48

    Ortsfamilienforschung in Dörfles bei Kronach

    Hallo Community,
    ich war schon lange nicht mehr aktiv, da ich leider einfach keine Zeit mehr für meine Familienforschung hatte. Nachdem sich die Lage wieder etwas entspannt hat, habe ich mir gleich ein zusätzliches Thema vorgenommen. Ich stamme aus dem oberfränkischen Ort Dörfles im Landkreis Kronach. Unsere Ortschaft wurde laut unserer 2023 erschienenen Dorfchronik, die unser ehemaliger Kreisheimatpfleger Roland Graf in jahrzehntelanger Recherche ausgearbeitet hat, im Jahre 1323 erstmals schriftlich erwähnt. Da meine Familie in der Nachkriegszeit nach Dörfles als Heimatvertriebene eine neue Heimat fand, liegen meine Wurzeln eigentlich eher in Ostpreußen (väterlicherseits) und dem Sudetenland (mütterlichereits). Die Mutter meiner Frau allerdings stammt aus Dörfles und da wurde es wieder interessant für mich. Ich wollte wissen wie lange sich ihr Familienname in Dörfles zurückverfolgen ließ. Unerwartete Hilfe bekam ich daher, dass seit geraumer die Zeit die Matrikelbücher der Diözese Bamberg und hier im speziellen die der Kirchengemeinde Kronach, St. Johannes der Täufer, unter https://data.matricula-online.eu/de/...nes-der-taufer, online stehen.
    Mittlerweile konnte ich die Familie(n) bis ca.1714 zurückverfolgen. Während der Recherche kam mir in den Sinn alle Einträge von Dörfleser Bürgern, also Tauf-, Heirats- und Sterbematrikel zu dokumentieren. Erschwerend war anfänglich das Lesen der Kurentschrift und dann das der geschriebenen Lateinschrift, mit all ihren Schreibfehlern, Unleselichkeiten, Sauklauen der Schreiberlinge und Abkürzungen.
    Da Dörfles im Jahre 1818 lediglich 15-17 Wohnhäuser hatte, dachte ich mir, kann ja nicht so viel sein. Mein Denkfehler war, dass die Leute damals mehr Kinder bekamen als heutzutage, so fand ich z.B. zwischen 1757 und 1829, also in 72 Jahren insgesamt174 Geburten. Mein Ziel ist es einen Zeitstrahl über die Entwicklung der Familien in Dörfles zu erstellen. Im Laufe der Recherchen wollte ich aber doch etwas mehr erfahren und bin so im Augenblick beim Übersetzen der in Lateinisch verfassten Sterbeeinträge. Hier bin ich aber mit meinem "Latein" immer öfter am Ende. Mit Hilfe von ChatGPT konnte ich zwar schon den einen oder anderen Eintrag entziffern und Lesefehler ausbügeln, aber bei manchen eben nicht. Und hier stellt sich mir meine Frage, ob mir bei dem einen oder anderen Eintrag jemand beim Übersetzen helefn kann?

    Liebe Grüße aus Dörfles, Wolfgang

  • kaktuswolfgang
    Benutzer
    • 05.02.2014
    • 48

    #2
    grafik.png
    Hier z.B. ein Sterbeeintrag vom 19.07.1709 im Matrikel M27/131 10_0006
    Ich lese hier: eodem obiit subitaneus, ad mendam sedens et ambabus maribus suis april indinans exlinetus juventus et: aetatis Sua aliquot 80 annorum

    ChatGPT sagt dazu:

    Dein Text lautet:
    „eodem obiit subitaneus, ad mendam sedens et ambabus maribus suis april indinans exlinetus juventus et: aetatis Sua aliquot 80 annorum.“

    Das lässt sich so interpretieren:
    • „eodem obiit“ bedeutet „an diesem Ort ist gestorben“.
    • „subitaneus“ könnte hier tatsächlich im Sinne von „plötzlich“ verstanden werden, also „plötzlich verstorben“.
    • „ad mendam sedens“ könnte bedeuten „bei der Heilung sitzend“ oder „bei der Heilung, die er/sie durchführte“.
    • „et ambabus maribus suis“ heißt „und ihren beiden Ehemännern“.
    • „april indinans“ ist wahrscheinlich eine Schreibvariante für „im April“.
    • „exlinetus juventus“ könnte auf eine „junge Person“ oder „Jugend“ hinweisen, wobei „exlinetus“ möglicherweise eine Schreibvariante oder ein Fehler ist.
    • „et: aetatis Sua aliquot 80 annorum“ bedeutet „und im Alter von etwa 80 Jahren“.

    Insgesamt könnte dein Text also beschreiben, dass an diesem Ort jemand unerwartet oder plötzlich gestorben ist, während er/sie bei der Heilung war, im April, im Alter von etwa 80 Jahren, und in Verbindung mit den beiden Ehemännern.

    Mich irritieren hier die zwei Ehemänner...

    Kommentar

    • Svenja
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2007
      • 5049

      #3
      Hallo

      „eodem obiit“ bedeutet „an diesem Ort ist gestorben“. Oder: "an diesem Tag ist gestorben."
      Ich bin mir nicht sicher ob das wirklich ambabus heisst, vor allem beim m bin ich nicht sicher.
      Danach lese ich "manibus suis caput j... extinctus est", den Rest hast du richtig gelesen. ​

      Gruss
      Svenja
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