Hallo in die Runde!
Vielleicht verstehen Viele meine Frage nicht, die mir auch erst heute in den Sinn gekommen ist.
Wenn ein Fremder ein Anwesen kauft, ist das sicherlich eindeutig.
Aber wie ist es, wenn ein Kind das Haus übernimmt?
Laut Unterlagen im Frankenwald/Thüringen und dem Häuserbuch von Eschenbach/Oberpfalz heißt es immer, dass das Kind, das das Haus behält, dieses kauft – und die Kaufsumme wird genannt.
In Franken erben ja alle Kinder gleich viel.
Ich interpretiere deshalb diesen „Kauf“ so, dass der Übernehmer des Anwesens die Geschwister ausbezahlt, d.h. der Kaufpreis wird unter den Geschwistern geteilt.
Da aber auch das Kind, das das Haus behält, ein Erbe ist, also ebenso viel erhält wie die Geschwister, ergibt sich für mich eine unterschiedliche Wertberechnung des Hauses, je nachdem wie viele Kinder erbberechtigt sind.
Ein Beispiel:
Ein Haus wird in der Zeit um 1700 für 500fl von einem Sohn gekauft.
Hätte er nur einen Bruder/eine Schwester, wäre der Wert des Hauses 1000fl.
(Jeder erbt 500fl)
Hätte er 5 Geschwister, dann wäre der Wert des Hauses nur 600fl.
(Jeder erbt 100fl)
Liege ich mit dieser Überlegung richtig?
Bestimmt bin ich mit dieser Anfrage etwas spitzfindig. Aber die Überlegung geht mir einfach nicht aus dem Kopf.
Einen guten Abend wüscht euch
Jettchen
Vielleicht verstehen Viele meine Frage nicht, die mir auch erst heute in den Sinn gekommen ist.
Wenn ein Fremder ein Anwesen kauft, ist das sicherlich eindeutig.
Aber wie ist es, wenn ein Kind das Haus übernimmt?
Laut Unterlagen im Frankenwald/Thüringen und dem Häuserbuch von Eschenbach/Oberpfalz heißt es immer, dass das Kind, das das Haus behält, dieses kauft – und die Kaufsumme wird genannt.
In Franken erben ja alle Kinder gleich viel.
Ich interpretiere deshalb diesen „Kauf“ so, dass der Übernehmer des Anwesens die Geschwister ausbezahlt, d.h. der Kaufpreis wird unter den Geschwistern geteilt.
Da aber auch das Kind, das das Haus behält, ein Erbe ist, also ebenso viel erhält wie die Geschwister, ergibt sich für mich eine unterschiedliche Wertberechnung des Hauses, je nachdem wie viele Kinder erbberechtigt sind.
Ein Beispiel:
Ein Haus wird in der Zeit um 1700 für 500fl von einem Sohn gekauft.
Hätte er nur einen Bruder/eine Schwester, wäre der Wert des Hauses 1000fl.
(Jeder erbt 500fl)
Hätte er 5 Geschwister, dann wäre der Wert des Hauses nur 600fl.
(Jeder erbt 100fl)
Liege ich mit dieser Überlegung richtig?
Bestimmt bin ich mit dieser Anfrage etwas spitzfindig. Aber die Überlegung geht mir einfach nicht aus dem Kopf.
Einen guten Abend wüscht euch
Jettchen
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