Ehescheidung in Bayern im 19. Jahrhundert

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  • Meggsi888
    Erfahrener Benutzer
    • 07.08.2018
    • 140

    Ehescheidung in Bayern im 19. Jahrhundert

    Hallo zusammen!

    Ich habe einen Fall, bei dem eine 1833 in München geschlossene protestantische Ehe ab ca. 1837 als "geschieden" bezeichnet wird. Der genaue Wortlaut ist: "er lebt jetzt geschieden von seiner Gattin". Ist darunter eine Ehescheidung im heutigen Sinne zu verstehen? Oder ist "geschieden" in diesem Fall lediglich mit einer (räumlichen) Trennung gleichzusetzen?
    Die Ehefrau hat erst nach dem Tod des ersten Mannes wieder geheiratet. Bei ihrer nächsten Heirat mit einem katholischen Mann in einer katholischen Kirche wird sie als Witwe bezeichnet. Ich frage mich nun, ob die Scheidung vom ersten Mann hier einfach nur verschwiegen wurde oder ob tatsächlich keine gerichtliche Scheidung stattgefunden hat.

    Hattet ihr schon ähnliche Fälle? War zu diesem Zeitpunkt in Bayern bzw. im Deutschen Reich überhaupt schon eine Ehescheidung möglich?

    Ich bin schon gespannt auf eure Antworten. Besten Dank im Voraus!
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4387

    #2
    Ehescheidung

    Hallo,

    Wikipedia sagt: "Die Scheidung wurde im Rahmen der Einführung der Zivilehe 1875 im Deutschen Reich eingeführt. Bis 1976 galt im Ehescheidungsverfahren das Schuldprinzip. Dieses wurde in einer Reform der entsprechenden Paragraphen durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip abgelöst."

    Aus welcher Quelle bzw. aus welchem Zusammenhang stammt denn der Satz, er lebe geschieden von seiner Gattin? - Geschieden sein und geschieden leben ist für mich schon ein Unterschied, und so würde ich "geschieden leben" nicht mit einer Scheidung im heutigen Sinne gleich setzen. Dazu passt meiner Meinung nach auch, dass die Frau erst nach dem Tod des "geschieden lebenden" Mannes wieder geheiratet hat und dann als Witwe angegeben ist.

    Dennoch, es muss, zumindest in Preußen, so etwas wie eine Scheidung = Ende einer Ehe per amtlichem Beschluss gegeben haben, denn ich habe einen solchen Fall.

    1845 heiratet in Wesel ein evangelischer Mann (A) eine katholische Frau (B); 1853 kommt ein Sohn zur Welt, und als der etwas älter als 1 Jahr ist, brennt die Mutter mit einem anderen Mann (C), ebenfalls verheiratet, durch.
    In den Amtsblättern Düsseldorf findet man 1855 eine öffentlich ausgeschriebene Suche nach Frau A mit gleichzeitiger Androhung, dass B sich wegen "böhslichen Verlassens" scheiden lassen will/wird.
    Die Suche nach der Dame muss erfolglos gewesen sein, man munkelt, sie sei mit C in London. - Relativ zeitgleich gibt es eine weitere Suche nach C, in die Wege geleitet durch die Ehefrau von C.
    Nach ca. einem halben Jahr gab es im Amtsblatt eine weitere Mitteilung bezüglich der erfolgten Scheidung (in Abwesenheit von B).

    Die beiden gehörnten Ehepartner haben sich offenbar kennengelernt und haben ihr Schicksal insofern "geteilt", dass sie später geheiratet haben
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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