Hallo zusammen!
Ich habe einen Fall, bei dem eine 1833 in München geschlossene protestantische Ehe ab ca. 1837 als "geschieden" bezeichnet wird. Der genaue Wortlaut ist: "er lebt jetzt geschieden von seiner Gattin". Ist darunter eine Ehescheidung im heutigen Sinne zu verstehen? Oder ist "geschieden" in diesem Fall lediglich mit einer (räumlichen) Trennung gleichzusetzen?
Die Ehefrau hat erst nach dem Tod des ersten Mannes wieder geheiratet. Bei ihrer nächsten Heirat mit einem katholischen Mann in einer katholischen Kirche wird sie als Witwe bezeichnet. Ich frage mich nun, ob die Scheidung vom ersten Mann hier einfach nur verschwiegen wurde oder ob tatsächlich keine gerichtliche Scheidung stattgefunden hat.
Hattet ihr schon ähnliche Fälle? War zu diesem Zeitpunkt in Bayern bzw. im Deutschen Reich überhaupt schon eine Ehescheidung möglich?
Ich bin schon gespannt auf eure Antworten. Besten Dank im Voraus!
Ich habe einen Fall, bei dem eine 1833 in München geschlossene protestantische Ehe ab ca. 1837 als "geschieden" bezeichnet wird. Der genaue Wortlaut ist: "er lebt jetzt geschieden von seiner Gattin". Ist darunter eine Ehescheidung im heutigen Sinne zu verstehen? Oder ist "geschieden" in diesem Fall lediglich mit einer (räumlichen) Trennung gleichzusetzen?
Die Ehefrau hat erst nach dem Tod des ersten Mannes wieder geheiratet. Bei ihrer nächsten Heirat mit einem katholischen Mann in einer katholischen Kirche wird sie als Witwe bezeichnet. Ich frage mich nun, ob die Scheidung vom ersten Mann hier einfach nur verschwiegen wurde oder ob tatsächlich keine gerichtliche Scheidung stattgefunden hat.
Hattet ihr schon ähnliche Fälle? War zu diesem Zeitpunkt in Bayern bzw. im Deutschen Reich überhaupt schon eine Ehescheidung möglich?
Ich bin schon gespannt auf eure Antworten. Besten Dank im Voraus!
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