Christoph aus Unterdietfurt 1739

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Gudrid
    Erfahrener Benutzer
    • 22.04.2020
    • 1367

    Christoph aus Unterdietfurt 1739

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1739
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Unterdietfurt
    Konfession der gesuchten Person(en): rk
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Kirchenbücher
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): --


    Guten Morgen und frohe Ostern!

    Meine Ahne Christoph kam 1739 illegitim als Sohn des Johannes Hinderaicher und der Barbara Freinöckerin zur Welt https://data.matricula-online.eu/de/...furt/004/?pg=2

    Als Christoph 1770 heiratet https://data.matricula-online.eu/de/...ng/010/?pg=329 steht da "durch Heirat legitimiert".

    Was meint ihr, ist dieser Hinweis bindend, musste ein Bestätigung vorgelegt werden?
    Ich kann nämlich im Umkreis keine Heirat der Eltern finden.

    Lieben Dank schon mal.
    Liebe Grüße
    Gudrid
    Lieber barfuß als ohne Buch
  • WeM
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2017
    • 2233

    #2
    grüß dich Gudrid,


    beim oo-Eintrag lese ich:
    filius naturalis, legitimatus
    =

    natürlicher (= unehelicher) Sohn, anerkannt
    s. hier:




    "Durch Heirat legitimiert" lese ich nicht - üblicherweise hieße das "per subsequentem matrimonium legitimatus/a".


    somit gehe ich davon aus, dass die Eltern des Christoph nicht miteinnder getraut wurden, aber der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, so dass der Christoph z.B. das Recht hatte, den Nachnamen des Vaters zu tragen.


    VG, Waltraud

    Kommentar

    • Gudrid
      Erfahrener Benutzer
      • 22.04.2020
      • 1367

      #3
      Dankeschön liebe Waltraud,

      also kann ich annehmen, dass meine ewige Suche erfolglos bleibt und ich keine Heirat finden werde.

      Hier https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=189605 habe ich den Text von unseren Spezialisten so übersetzt bekommen.
      Liebe Grüße
      Gudrid
      Lieber barfuß als ohne Buch

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5132

        #4
        Hallo beisammen!

        "legitimatus" heißt mMn hier nicht "vom Vater legitimiert", sondern "von Rechts wegen legitimiert". D.h. die Eltern haben sich einen Schrieb geben lassen, nachdem der uneheliche Sohn in den Stand der legitim geborenen Personen gesetzt wurde.

        Aussteller wäre evtl. das örtliche Gericht gewesen, ggf aber eher ein Pfalzgraf.

        Hier eine solche Urkunde:

        Gruß
        gki

        Kommentar

        Lädt...
        X