Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken vom 10. Mai 1890
In der Einkindschaftssache des Schloßdieners Herrn Felix Schmid dahier und dessen Eheverlobten Frl. Margaretha Julie Gehrig, Seifensiedermeisterstochter von Würzburg, welche sich nach Würzburger Recht verehelichen und in die beabsichtigte Ehe die erstehelichen Kinder des Ersteren einkindschaften wollen, ist Termin zur Bestätigung des Vertrages auf Samstag, den 24. Mai 1890, Vormittags 8 Uhr, anberaumt.
Allenfallsige Erinnerungen hiegegen sind bis dahin hierorts geltend zu machen. Das Proklama ist auf die Dauer von 8 Tagen an die Amtstafel des Stadtmagistrats dahier angeheftet.
Bayreuth, den 3. Mai 1890
Königliches Amtsgericht
Bergmann, Amtsrichter
In der Einkindschaftssache des Schloßdieners Herrn Felix Schmid dahier und dessen Eheverlobten Frl. Margaretha Julie Gehrig, Seifensiedermeisterstochter von Würzburg, welche sich nach Würzburger Recht verehelichen und in die beabsichtigte Ehe die erstehelichen Kinder des Ersteren einkindschaften wollen, ist Termin zur Bestätigung des Vertrages auf Samstag, den 24. Mai 1890, Vormittags 8 Uhr, anberaumt.
Allenfallsige Erinnerungen hiegegen sind bis dahin hierorts geltend zu machen. Das Proklama ist auf die Dauer von 8 Tagen an die Amtstafel des Stadtmagistrats dahier angeheftet.
Bayreuth, den 3. Mai 1890
Königliches Amtsgericht
Bergmann, Amtsrichter
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