Kosten für Personenstandsauskunft in Baden-Württemberg

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  • Footsteps
    Neuer Benutzer
    • 16.07.2015
    • 1

    Kosten für Personenstandsauskunft in Baden-Württemberg

    Hallo grüße euch!

    Vor einigen Jahren als ich so um die 20 war, hatte ich mal mit Ahnenforschung begonnen. Aber es verlief irgendwie im Sande, es fehlte Zeit, Geld und Infos. Jetzt hat es mich irgendwie wieder gepackt, und ich möchte weiter machen.

    Wie dem auch sei. Meine Frage an der Stelle wäre;

    Weshalb manches Rathaus in BW für eine Auskunft aus Personenstandseinträgen mehr verlangt, als es im landesweiten Gebührenverzeichnis der "Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes" für BW festgelegt ist?

    Besten Dank, Footsteps.
  • Aras
    Benutzer
    • 02.06.2015
    • 45

    #2
    Vielleicht Unwissen?

    Es gibt ja meist auch eine Gebührenordnung der Gemeinde. Und die Gemeindeordnungen kennen die Behörden teilweise besser als die Landesordnungen. Zumindest solltest du auf einen Gebührenbescheid bestehen. Gegen den kannst du ggf. Widerspruch erheben. Aber meist hilft da die Vorsprache beim Rechtsamt um sich das erklären zu lassen.

    Kommentar

    • Michael
      Moderator

      • 02.06.2007
      • 4594

      #3
      Footsteps,
      eine gute Frage. Ich hatte im letzten Jahrtausend zwei Anfragen bei Standesämtern. Das eine Standesamt beantwortete die Anfrage telefonisch zum Nulltarif, das andere Standesamt nur schriftlich per Nachnahme für 20 DM [= Deutsche Mark, die Älteren werden sich noch erinnern können].
      Viele Grüße
      Michael

      Kommentar

      • uwe-tbb
        Erfahrener Benutzer
        • 06.07.2010
        • 2891

        #4
        Hallo footsteps,

        es gibt Gebührenverordnungen für Standesämter die bundesweit gelten. Eine Urkunde kostet aktuell 12 Euro zuzüglich Porto. Bei Archivgut sieht das etwas anders aus. Das sind bei Geburtsurkunden (110 Jahre), Heiratsurkunden (80 Jahre) und Sterbeurkunden (30 Jahre) sind diese Zeiträume überschritten, gelten diese Gebühren nicht mehr. Liegt ganz am jeweilgen Amt oder Stadtarchiv was die Kopien kosten.

        Gebührenverzeichnis Baden-Württemberg:


        Viele Grüße

        Uwe
        Zuletzt geändert von uwe-tbb; 18.07.2015, 15:44.

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