Hallo,
ich bitte um Auskünfte zum Heiraten und Eherecht in Baden im 19. Jahrhundert:
Hintergrund:
- mein Vorfahre Franz Sales wurde unehlich von Klara in Oberried bei Freiburg geboren
- Taufpatin war Karolina eine Schwester von Karl, dem Mann, den Klara (die Mutter des Franz Sales) 13 Jahre später geheiratet hat
- 13 Jahre nach der Geburt von Franz Sales heiratet seine Mutter Klara den Bruder Karl seiner Taufpatin Karolina. Zeitgleich wird Franz Sales von Karl "ehelich anerkannt"
- Die 13 Jahre Verzögerung werden in der Familie mit finanziellen Schwierigkeiten kolportiert
Ich habe den ergänzenden Hinweis von einem Ahnenforscher bekommen, dass es in Baden bis ca. 1870 ein Gesetz gab, welches eine Heirat von Ehewilligen erst zuliess, wenn ein bestimmtes und nicht unbeträchtliches Vermögen vorgewiesen werden konnte. Ich habe deswegen das damals gültige Badische Landrecht gelesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Badisches_Landrecht_1810) und konnte keine Regelung finden, die ein Vermögen für eine Ehe voraussetzt (die Mitgift=Ehesteuer die darin geregelt ist, schreibt weder Höhe noch Notwendigkeit vor).
Deshalb folgende Fragen:.
- Kennt jemand eine solche Regelung, welche Vermögen für Heirat voraussetzt?
- Was ist die gesetzliche Grundlage dafür?
- Waren Verzögerungen beim Heiraten aufgrund von fehlendem Vermögen in Baden im 19. Jahrhundert üblich?
Gruß
rhinopeak
ich bitte um Auskünfte zum Heiraten und Eherecht in Baden im 19. Jahrhundert:
Hintergrund:
- mein Vorfahre Franz Sales wurde unehlich von Klara in Oberried bei Freiburg geboren
- Taufpatin war Karolina eine Schwester von Karl, dem Mann, den Klara (die Mutter des Franz Sales) 13 Jahre später geheiratet hat
- 13 Jahre nach der Geburt von Franz Sales heiratet seine Mutter Klara den Bruder Karl seiner Taufpatin Karolina. Zeitgleich wird Franz Sales von Karl "ehelich anerkannt"
- Die 13 Jahre Verzögerung werden in der Familie mit finanziellen Schwierigkeiten kolportiert
Ich habe den ergänzenden Hinweis von einem Ahnenforscher bekommen, dass es in Baden bis ca. 1870 ein Gesetz gab, welches eine Heirat von Ehewilligen erst zuliess, wenn ein bestimmtes und nicht unbeträchtliches Vermögen vorgewiesen werden konnte. Ich habe deswegen das damals gültige Badische Landrecht gelesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Badisches_Landrecht_1810) und konnte keine Regelung finden, die ein Vermögen für eine Ehe voraussetzt (die Mitgift=Ehesteuer die darin geregelt ist, schreibt weder Höhe noch Notwendigkeit vor).
Deshalb folgende Fragen:.
- Kennt jemand eine solche Regelung, welche Vermögen für Heirat voraussetzt?
- Was ist die gesetzliche Grundlage dafür?
- Waren Verzögerungen beim Heiraten aufgrund von fehlendem Vermögen in Baden im 19. Jahrhundert üblich?
Gruß
rhinopeak
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