Holl in Sulzbach am Kocher

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  • Monika Holl
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2007
    • 1259

    Holl in Sulzbach am Kocher

    Hallo,

    ich bin immer noch auf der Suche nach meinem Ururgroßvater, bei dem ich lediglich den Namen weiss.

    Er hatte zwei uneheliche Söhne *1857 und *1860 für die ich jetzt aus Sulzbach/Kocher Kopien von Pflegschaften erhalten habe. Der Anfang der Pflegschaft ist hier mit 1880 angegeben.
    Weshalb eine Pflegschaft? Der erste Sohn war damals schon 23 Jahre und der zweite 20 Jahre. Der Vater wird bei dem Eintrag des zweiten Sohnes als verstorben angegeben (keine Ahnung wann und wo). Leider weiss ich nicht wann diese Einträge gemacht wurden.
    Die Mutter war noch am Leben.

    Vielleicht kennt ihr das und könnt mir weiterhelfen. Habe beide Kopien angehängt.
    Auf dem Anhang ist nur ein Ausschnitt zu sehen - weiter unten geht es noch um Erbschaften - glaube nicht, dass es da was zu holen gab - falls gewünscht, kann ich das noch einstellen.



    Vielen Dank
    Monika
    Angehängte Dateien
  • cecilia
    Erfahrener Benutzer
    • 08.07.2010
    • 805

    #2
    Hallo Monika,

    Pflegschaften sind nicht vom Alter abhängig sh. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegschaft

    Gruß Cecilia
    Herzl. Gruß Cecilia

    Kommentar

    • Eva64
      Erfahrener Benutzer
      • 08.07.2006
      • 836

      #3
      Hallo Monika,

      volljährig wurde man in Württemberg bis ins 2. Drittel des 19. Jahrhunderts erst mit 25 Jahren, dann wurde sie nach und nach auf 21 Jahre heruntergesetzt. Die beiden Söhne galten 1880 dann wohl noch als "minderjährig". Da ist eine Pflegschaft schon logisch.

      Grüße
      Eva

      Kommentar

      • Monika Holl
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2007
        • 1259

        #4
        Hallo Eva,

        das würde bedeuten, dass der Vater 1880 schon verstorben war? Aber die Mutter war doch noch am Leben - weshalb dann eine Pflegschaft? Ein Elternteil ist doch ausreichend.

        Grüße
        Monika

        Kommentar

        • Eva64
          Erfahrener Benutzer
          • 08.07.2006
          • 836

          #5
          Hallo Monika,

          die Mutter zählt aber nicht. Das war damals so. Eine verwitwete Frau bekam auch jemand zur Seite gestellt, der ihre Interessen wahrnahm (oder auch nicht...).

          muss gleich noch was nachschieben: Ich hatte die Anhänge noch nicht wirklich gelesen, sondern erst mal das aufgeschrieben von dem ich weiß, dass es rechtlich so war.
          Wenn ich das jetzt richtig lese ging es hier um zwei Erbschaften. Einmal 1873 von der Mutter und 1880 von der Großmutter. So wie ich das lese waren diese beiden verstorben. Vom Vater sehe ich da nichts. Oder steht das in dem winzigklein geschriebenen Teil? (Kann ich nicht entziffern, ich brauch 'ne neue Brille ).

          Grüßle
          Eva

          Kommentar

          • Monika Holl
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2007
            • 1259

            #6
            Hallo Eva,

            das der Vater verstorben war steht im ersten Abschnitt des zweiten Sohnes,

            HOLL, Sigmund geb am 20 Oct 1860, unehelicher Sohn der Johanna Sturm, ledig von Sulzbach mit weyland Johann Georg Holl, Dienstknecht in Vellberg gezeugt.

            aber du hattest Recht, die Mutter ist schon 1873 verstorben, die Großmutter 1880. Jetzt wäre gut zu wissen von wo der erste Abschnitt abgeschrieben und geschrieben wurde.

            Oh je...

            Grüße
            Monika

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            • Eva64
              Erfahrener Benutzer
              • 08.07.2006
              • 836

              #7
              Hallo Monika,

              das weyland habe ich überlesen, oh weia. Ich muss echt zum Optiker .

              In Vellberg war zu Sigmund Holl nichts zu finden?

              Grüßle
              Eva

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              • Monika Holl
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2007
                • 1259

                #8
                Hi,

                lt. Standesamt ist nichts in Vellberg - werde mir aber jetzt die Sterbeeinträge bis 1876 in den KB anschauen - vielleicht gibt es ja doch noch was - und ich hoffe beim Amtsgericht ist etwas bezgl. Alimentenzahlung - wenn der Vater aber kurz nach dem Tod von dem zweiten Sohn verstarb - gibt es dort wohl auch wenig. Aber warten wir es ab und nochmals vielen Dank.

                Monika

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