Alimentenzahlung 19.Jhd.

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  • Monika Holl
    Erfahrener Benutzer
    • 15.03.2007
    • 1267

    Alimentenzahlung 19.Jhd.

    Hallo,

    habe einen Vorfahren der zwei (evtl. drei) uneheliche Kinder in den Jahren 1857-1865 (Württemberg) mit der gleichen Frau hatte. Die beiden waren nicht verheiratet. Ich weiss wohl den angegebenen Namen, den Beruf und auch den Wohnort, aber den, den ich gefunden habe, passt vom Alter nicht (auch wohnhaft in einem Nachbarort und sein Vater (namensgleich) kam auch aus einem Nachbarort. Nicht wirklich viel.

    Gab es damals schon Gemeindelisten mit Angaben von Alimentenzahlungen der einzelnen Gemeindemitglieder? Vielleicht könnte ich damit weiterkommen.

    Vielen Dank
    Monika
  • Augusta
    Benutzer
    • 03.12.2004
    • 56

    #2
    hallo Monika,

    also Listen über Alimentenzahlungen hab ich zu dieser Zeit noch nie gefunden. Gabs das damals überhaupt schon?

    Allerdings könnte im Herkunftsort des Vaters im Familienregister durchaus vermerkt sein, dass derjenige ein uneheliches Kind im Nachbarort hat, sowas hab ich schon öfter gesehen. Schau doch dort mal nach.
    Gruß Heidi

    Kommentar

    • Eva64
      Erfahrener Benutzer
      • 08.07.2006
      • 838

      #3
      Was da noch weiterhelfen könnte sind die Kirchenkonventsprotokolle. Dort wurden ja die "Verfehlungen" der Gemeindemitglieder festgehalten. Den Eltern wurde dafür eine Strafe auferlegt, die auch dort niedergeschrieben wurde. Ich würde mal versuchen übers zuständige Pfarramt in Erfahrung zu bringen, ob diese Protokolle noch existieren. Dort müsste dann nähere Angaben zum Vater zu finden sein.

      Vielleicht lebte das Paar ja auch in "wilder Ehe" zusammen. Gerade wenn mehrere uneheliche Kinder von denselben Eltern da sind ist das nicht unwahrscheinlich. Sie hatten dann zum Heiraten eben kein Geld. In Württemberg musste man ja eine bestimmte Summe aufweisen, um heiraten zu dürfen.

      Viele Grüße
      Eva

      Kommentar

      • Marlies

        #4
        Hallo Monika,

        "weltliche" Unterlagen könnten evtl. in den Archiven des jeweiligen Landesherrren zu finden sein. Solche "Fälle" fielen ja in dessen Gerichtsbarkeit.

        Grüße aus dem sonnigen Niederbayern
        Marlies

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