Hertstein und Lenthel aus Unterhausen

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  • Forscher_007
    Erfahrener Benutzer
    • 09.05.2012
    • 5437

    Hertstein und Lenthel aus Unterhausen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: ca. 1680
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Unterhausen
    Konfession der gesuchten Person(en): evgl.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):

    Hallo,

    am 09.05.1703 haben in Unterhausen geheiratet:

    Johann Jacob HERTSTEIN, evangelisch, * 20.11.1670 Unterhausen + 21.11.1742 Unterhausen
    und
    Anna Barbara LENTHEL evangelisch, * 1680 (abt.), Unterhausen, + ...

    Die Eltern kommen laut Kirchenbucheintrag alle von "allhier" also Unterhausen.
    Jetzt gibt es bei den Kirchenbüchern von Unterhausen pfarramtliche Notzen, die mir bisher immer weitergeholfen haben.
    Unter dem Buchstaben "L" kommt der Name, auch in abgewandelter Form nicht vor.

    Wer hat eine Idee ?
    Zuletzt geändert von Forscher_007; 21.04.2017, 16:35.
    Mit freundlichen Grüßen

    Forscher_007
  • Eva64
    Erfahrener Benutzer
    • 08.07.2006
    • 837

    #2
    Hallo Forscher 007,

    eigentlich ist es ja eindeutig. Hans Jerg Lenthel ist Beisitzer, d.h. er ist kein "Voll"bürger in Unterhausen sondern in Anwartschaft darauf. Das deutet darauf hin, dass er von einem anderen Ort stammt. Ich würde einfach mal in den Nachbarorten schauen.

    Grüßle
    Eva

    Kommentar

    • Forscher_007
      Erfahrener Benutzer
      • 09.05.2012
      • 5437

      #3
      Hallo Eva,
      eigentlich ist es ja eindeutig.
      Der Begriff "Beisitzer" ist mir bei meinen Forschungen noch nie vorgekommen.
      Ist das ein besonderer Begriff in BW?

      Vielen Dank für die Erläuterungen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Forscher_007

      Kommentar

      • Michael
        Moderator
        • 02.06.2007
        • 4592

        #4
        Hallo Forscher,
        mit Beisitzer ist ein Beisasse gemeint.
        Beisasse
        Viele Grüße
        Michael

        Kommentar

        • Forscher_007
          Erfahrener Benutzer
          • 09.05.2012
          • 5437

          #5
          Hallo,

          Danke für die Info!
          Mit freundlichen Grüßen

          Forscher_007

          Kommentar

          • Eva64
            Erfahrener Benutzer
            • 08.07.2006
            • 837

            #6
            Hallo,

            noch so als Ergänzung: es gibt auch noch den Inwohner. Das entspricht auch in etwa dem Beisitzer. Diese Personen haben nicht die vollen Bürgerrechte am Wohnort, d.h. z.B. die Unterstützung von Hinterbliebenen ist anders geregelt.

            Grüßle
            Eva

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