Hallo zusammen und guten Abend! Bin neu in diesem Forum und habe erst mal nur gelesen, es ist so viel interessantes dabei. Jetzt zu meinem Buch. Habe die Tage bei einem Bücherflohmarkt in Oberursel folgendes gefunden (für 50 Cent!):
Strafanzeigen, Meldungen und Berichte des polizeilichen Vollzugsdienstes, herausgegeben von Polizeidirektor Wilhelm, Eßlingen a. N., zweite Auflage 1930, Verlag von W. Kohlhammer in Stuttgart.
Darin sind 100 Muster für Strafanzeigen etc. aufgeführt zu Schulungszwecken aus den Bereichen Sicherheits-, Bau-, Feld- und Forst-, Feuerpolizei etc. Wie das aussieht? So.
Ortspolizeibehörde Backnang, Die Schutzmannschaft, Anzeigenbuch Nr. 812
Backnang, den 11. Oktober 1929
Strafbare Handlung: Übertretung des § 360 Ziffer 11 RStGB
Täter:
1. Pohl, August
verh. Gerber
geboren am 14. September 1896 zu Metzingen OA. Urach
wohnhaft in Backnang, Murrhardter Sraße 10 I
2. Gehrung, Lina, geb. Henger,
Flaschnerswitwe
geboren am 10. Januar 1895 zu Winnenden OA. Waiblingen,
wohnhaft in Backnang, Murrhardter Straße 10 II
Anzeige.
I Am Donnerstag, den 10. Oktober 1929, nachmittags 9 3/4 Uhr, kam der 16 Jahre alte Sohn Richard des Kaufmanns Ernst Ackermann, Murrhardter Straße 9, auf die Polizeiwache im Rathaus und bat im Auftrag seines Vaters um polizeiliches Einschreiten gegen die Händel, die seit einer halben Stunde in dem Hause des Metzgers Ernst Duffner, Murrhardter Straße 10, zwischen Hausbewohnern stattfänden. Usw. usw.
Die Anzeige ist weit umfangreicher und von einem Polizeiwachtmeister Raichle unterzeichnet.
Zum Absatz "Strafbare Handlung" wird erklärt: Zuständig zur Abrügung: Der Ortsvorsteher (das staatliche Polizeiamt). Art. 10 Ziff. 1 des Polizeistrafverfügungsgesetzes vom 12. August 1879 (RegBl. S. 153).
So, das war eine Kostprobe. Vielleicht kann jemand was damit anfangen. Dann würde ich noch ein paar einstellen.
Beste Grüße
Peter52
					Strafanzeigen, Meldungen und Berichte des polizeilichen Vollzugsdienstes, herausgegeben von Polizeidirektor Wilhelm, Eßlingen a. N., zweite Auflage 1930, Verlag von W. Kohlhammer in Stuttgart.
Darin sind 100 Muster für Strafanzeigen etc. aufgeführt zu Schulungszwecken aus den Bereichen Sicherheits-, Bau-, Feld- und Forst-, Feuerpolizei etc. Wie das aussieht? So.
Ortspolizeibehörde Backnang, Die Schutzmannschaft, Anzeigenbuch Nr. 812
Backnang, den 11. Oktober 1929
Strafbare Handlung: Übertretung des § 360 Ziffer 11 RStGB
Täter:
1. Pohl, August
verh. Gerber
geboren am 14. September 1896 zu Metzingen OA. Urach
wohnhaft in Backnang, Murrhardter Sraße 10 I
2. Gehrung, Lina, geb. Henger,
Flaschnerswitwe
geboren am 10. Januar 1895 zu Winnenden OA. Waiblingen,
wohnhaft in Backnang, Murrhardter Straße 10 II
Anzeige.
I Am Donnerstag, den 10. Oktober 1929, nachmittags 9 3/4 Uhr, kam der 16 Jahre alte Sohn Richard des Kaufmanns Ernst Ackermann, Murrhardter Straße 9, auf die Polizeiwache im Rathaus und bat im Auftrag seines Vaters um polizeiliches Einschreiten gegen die Händel, die seit einer halben Stunde in dem Hause des Metzgers Ernst Duffner, Murrhardter Straße 10, zwischen Hausbewohnern stattfänden. Usw. usw.
Die Anzeige ist weit umfangreicher und von einem Polizeiwachtmeister Raichle unterzeichnet.
Zum Absatz "Strafbare Handlung" wird erklärt: Zuständig zur Abrügung: Der Ortsvorsteher (das staatliche Polizeiamt). Art. 10 Ziff. 1 des Polizeistrafverfügungsgesetzes vom 12. August 1879 (RegBl. S. 153).
So, das war eine Kostprobe. Vielleicht kann jemand was damit anfangen. Dann würde ich noch ein paar einstellen.
Beste Grüße
Peter52


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