An welchem Ort wurde die standesamtliche Hochzeit eingetragen?

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  • Andi1912
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2009
    • 4516

    An welchem Ort wurde die standesamtliche Hochzeit eingetragen?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1900-1908
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Oberschlesien
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): nicht zutreffend


    Hallo zusammen,

    jetzt habe ich mal eine Frage an Euch!

    Ich suche seit mehreren Jahren vergeblich nach der Hochzeit der Urgroßeltern meiner Ehefrau. http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=58899

    Die Familie Ignatz SCZYGIOL - Johanna, geb. SOSNA (oder SOßNA) wohnte (zumindest ab 1908) in Miechowitz. Dort wurden ab 1908 alle mir (bislang) bekannten 6 Kinder dieses Paares geboren. Die kirchliche Heirat (katholisch) von Ignatz SCZYGIOL und Johanna SOSNA lässt sich in den kath. KB von Miechowitz jedoch nicht finden. Ich vermute, dass Familie SOSNA (also die mir bislang unbekannten Eltern der Johanna) aus Bittkow, Siemianowitz oder Hohenlohehütte stammte, und die kirchliche Trauung zwischen ca. 1905 und 1907 irgendwo dort stattfand. Eine Suche in den kath. KB aus diesen Orten, die sich im Diözesanarchiv Kattowitz befinden, habe ich noch nicht beauftragt...

    Aber wie war denn das vor 100 Jahren eigentlich?
    Wurde damals auch schon "zweimal geheiratet" (kirchlich und standesamtlich)?
    Wenn die kirchliche Trauung am Herkunftsort der Braut stattfand, wurde der standesamtliche Eintrag über die Heirat dann einfach nur in das Heiratsregister bei dem für diesen Ort zuständigen Standesamt eingetragen? Oder könnte es theoretisch auch möglich sein, dass nochmals standesamtlich in Miechowitz (dem Wohnort des Bräutigams) geheiratet wurde und sich dort in den Standesamtsregistern der Heiratseintrag finden lässt, obwohl die kirchliche Trauung nicht in Miechowitz war?

    Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen? Ich danke Euch vorab für Eure Antworten.

    Viele Grüße, Andreas
  • U.Christoph
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
    • 1309

    #2
    Hallo Andi,

    um 1874 etwa erfolgte auch eine standesamtliche Trauung oder war sogar vor der kirchl. Trauung nötig. Sie konnte auch 1-2 Tage vorher erfolgen. Die kirchl. Trauung erfolgte meist am Geburts-/Wohnort der Braut, es sei denn, sie war schon "etwas oder viel" schwanger. Dann wich man mal auf einen Nachbarort aus. War er Witwer wurde auch mal an seinem Wohnort geheiratet. Und dann darf man nicht die bes. schönen Kirchen oder Wallfahrtsorte in der Nachbarschaft vergessen. Das sind meine Erfahrungen aus der Grafschaft Glatz. siehe auch http://www.fitzek-genealogie.info/Al...esFitzek00.htm

    Viele Grüße
    Ursula

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    • Andi1912
      Erfahrener Benutzer
      • 02.12.2009
      • 4516

      #3
      standesamtliche Trauung

      Hallo Ursula,

      vielen Dank für Deine Antwort. Dass die standesamtliche Trauung auch damals schon (ab 1874) nötig war, um anschließend kirchlich heiraten zu können, war mir in dieser Deutlichkeit neu. Ich hätte eher gedacht, dass in die Standesamtsregister die kirchliche Heirat eingetragen wurde.

      In meinem Fall dürfte es auch so gewesen sein, dass die kirchliche Trauung am Geburts-/Wohnort der Braut stattfand. Musste dazu die standesamtliche Trauung auch beim Standesamt erfolgen, dass für den Geburts-/Wohnort der Braut zuständig war? Oder könnte diese auch beim Standesamt erfolgt sein, dass für den Wohnort des Bräutigams zuständig war?

      Viele Grüße, Andreas

      Kommentar

      • Buchhalterin
        Gesperrt
        • 19.08.2013
        • 186

        #4
        Zitat von Andi1912 Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen, jetzt habe ich mal eine Frage an Euch!
        ... Aber wie war denn das vor 100 Jahren eigentlich?
        Wurde damals auch schon "zweimal geheiratet" (kirchlich und standesamtlich)?
        Wenn die kirchliche Trauung am Herkunftsort der Braut stattfand, wurde der standesamtliche Eintrag über die Heirat dann einfach nur in das Heiratsregister bei dem für diesen Ort zuständigen Standesamt eingetragen? ...
        Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen? Ich danke Euch vorab für Eure Antworten.
        Viele Grüße, Andreas
        Hallo, lieber Andreas,
        staatliche Gesetze sind die eine Seite. Und Traditionen haben auch ihren logischen Sinn. Bei meinen Forschungen lasse ich die Logik auch nie außer acht.

        Ersttrauungen wurden in den von mir erforschten deutschen Gebieten evangelischer Konfession generell im Geburtsort der Braut (auf Kosten der Brauteltern) veranstaltet. Obwohl das Aufgebot oftmals (nicht immer) auch in den Kirchenbüchern am Wohnort des Mannes eingetragen worden war, wenn er von woanders her kam, als die Braut und er dem Militär nicht mehr unterstand. (Sonst siehe evtl. auch mal in den jeweiligen Militärkirchenbüchern nach.)

        Und eine öffentliche Verkündung (mit oder ohne Rede, mit oder ohne Hochzeitsgäste, mit oder ohne Extraglockengeläute oder nur mit Segenswünschen - je nach Geldbeutel) in der Gemeinde des Mannes an den jeweiligen Gottesdienstsonntagen stattfand. (So, wie auch die verstorbenen Gemeindemitglieder der jeweiligen kirchlichen Gemeinde mit einem Segensspruch bekannt gegeben wurden.)

        Es war im Falle des Umzugs der Braut nicht nur ein allgemein großes Abschiedsnehmen, wo nicht nur die vielen Verwandten, unverheirateten Freundinnen (Brautjungfern), sondern auch das halbe versippte / befreundete Dorf mitfeierte und vor allem Hochzeitsgeschenke zur Eheaussteuer beisteuerten, sondern auch eine öffentliche Demonstration, dass alles seine moralische und gesetzliche Richtigkeit habe. Dass kein früherer Anspruch (wegen potentieller Vaterschaft eines Vorgängers) kein ungelöstes Verlöbnis mehr und kein nicht erfülltes Eheversprechen (seitens der Eltern /Verwandtschaft) bestünde. Und auch ein eventueller Vormund (Stiefvater oder bei minorenen Waisen der Staat) sie aus ihrer Fürsorge / Obhut entlässt und daher seine Zustimmung zur Eheschließung gegeben hat. Auch eine infrage kommenden Inzestehe oder Bigamie könne eher im Geburtsort der Frau verneint werden, als in der Fremde.
        Nicht umsonst frug früher der trauende Pfarrer die versammelte Hochzeitsgemeinde, vor der Trauung am Altar, die hochpeinliche Frage, ob jemand noch einen berechtigten Einwand gegen diese Eheschließung habe. "Er möge jetzt hier vortreten oder für immer schweigen !" - Das könnte ein fremder Pfarrer ja nicht an einem fremden Ort.
        Und besonders die womöglich schwangere Braut war zur Wiederherstellung ihrer Ehre sehr interessiert, im Geburtsort den Verwandten und Bekannten zu demonstrieren, dass der Erzeuger ihres Kindes auch der gesetzliche Vater und Familienernährer wurde.

        Anders verhielt es sich dagegen bei einer Zweitehe der Braut. Da heiratete die Witwe oder Geschiedene entweder am neuen Wohnort oder auch schon mal in einer schöneren Kirche auf dem Hinwege einer langfristig geplanten Reise, wenn der gutsituierte Bräutigam (und nicht mehr die armen Brauteltern) die Hochzeit und Reise bezahlte. Langfristig deshalb, weil von beiden die Fristen der Aufgebote, pfarr- und staatsamtlichen Dokumentenbeschaffung und der Nachweis der Eheberechtigung ja eingehalten werden mussten. (Bspw. zur Vermeidung von Bigamie und Inzestehe, Einhaltung des Witwenjahres, Frage ob gerichtliches Eheverbotsurteil vorläge oder andere Eheuntauglichkeit bestünde, etc.)

        Lieber Andreas, ich habe für alles etliche Beispiele der Vergangenheit, die für mich auch immer logisch nachvollziehbar waren.

        Mit freundlichen Grüßen - "eMWe"

        Kommentar

        • Silke Schieske
          Erfahrener Benutzer
          • 02.11.2009
          • 4487

          #5
          Hallo Andreas,

          Das mit der nich auffindbaren Trauung kommt mir irgendwie bekannt vor. Könnten glatt meine Ahnen sein.

          Es kann auch von Ort zu Ort unterschiedlich gewesen sein. Ich habe eine Kopie einer Eheschließung in Pfaffendorf/Niederschlesien, in dem vom Standesbeamten die zivile Trauung wie auch vom Pfarrer die kirchliche eingetragen ist. Daher gehe ich mal davon aus, dass zuerst kirchlich und dann standesamtlich geheiratet wurde.

          LG Silke
          Wir haben alle was gemeinsam.
          Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

          Kommentar

          • JuHo54
            Erfahrener Benutzer
            • 27.12.2008
            • 1094

            #6
            Hallo Silke,
            es war immer umgekehrt, erst die standesamtliche Trauung, dann die kirchliche jedenfalls seit 1872 seit der offiziellen Einführung der Standesämter in Preußen. Und die nicht auffindbare Trauung lässt auch mir graue Haare wachsen...zumal ich nicht einmal weiß, ob ich in kath oder ev. KB's suchen soll...
            Liebe Grüße
            Jutta
            Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
            nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
            nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
            was den größten Genuss gewährt.
            Carl Friedrich Gauß


            FN Wittmann und Angehörige - Oberpfalz-Westpreußen/Ostpreußen/Danzig - Düsseldorf- südliches Afrika
            FN Hoffmann und Angehörige in Oberschlesien- FN Rüsing/Gierse im Sauerland

            IG Oberpfalz- IG Düsseldorf und Umgebung - IG Bergisches Land - IG Ostpreußen-Preußisch Holland -IG Nürnberg und Franken

            Kommentar

            • Buchhalterin
              Gesperrt
              • 19.08.2013
              • 186

              #7
              Fn soßna

              Hallo lieber Andreas habe noch Gelegenheitsfunde für Sie. Vielleicht können diese Ihnen weitere Anhaltspunkte bei der Herkunftssuche der Familie namens SOßNA geben.

              Gelegenheitsfund:


              Loslau/Bürger und Hausbesitzer 1734:
              - Soßna, Johann
              --------------------------------------------------------------------------------
              Gelegenheitsfund:
              "Eheschließungen in den Schlesischen Provinzialblättern 1785-1849" :

              oo im oberschlesischen Loslau (Landkreis Rybnik):

              - Bräutigam: KÄMPFF oo am 21.01.1794
              Braut: Francisca Soßna
              --------------------------------------------------------------------------------
              siehe auch: http://wiki-de.genealogy.net/Loslau
              --------------------------------------------------------------------------------

              Mit freundlichen Grüßen - "eMWe"

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              • Buchhalterin
                Gesperrt
                • 19.08.2013
                • 186

                #8
                Hallo Andreas, hier noch meine Ergänzung zu den Kommentaren von Silke und Jutta an Sie:
                Das deutsche Reichsgesetz 1875 brachte durch seine Einheit der Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung, einen Fortschritt für Deutschland.

                Deutsche Tradition und kirchliche Eheschließungen wurden so mit Einführung des
                Gesetzes über "die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung" ab 1875 zwar zweitrangig, dennoch nicht minderwertig.

                siehe: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1875, Nr. 4, Seite 23 - 40
                mit Fassung vom 6. Februar 1875.
                siehe dazu http://de.wikisource.org/wiki/Gesetz...chlie%C3%9Fung

                Vor 1875 gab es dennoch keinen rechtlosen Raum; wie in den anderen europäischen Ländern ja auch nicht. Im Gegenteil, jedes Land hatte seine eigene Gesetzgebung, dennoch die kirchliche Form notwendig war.
                Das mir in Reprint vorliegende "Handbuch der praktischen Genealogie" von E. Heydenreich (Leipzig, Sommer 1913) schildert im Band II u. a. auch ausführlich die Entstehung und Entwicklung des Personenstandwesens und die Geschichte der Kirchenbücher.

                Doch nun wurde das Personenstandsrecht mit Inkrafttretens des "Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts zum 01.01.2009" (BGBl. 2007 I S. 122) wesentlich in Deutschland, dem über uns her gefallenen Zeitgeist gemäß angepasst und verändert.
                siehe dazu:

                und mit einem passenden aktuellen Beispiel der derzeitigen Realität unter
                Etliche Muslime in Deutschland sind mit mehreren Frauen verheiratet. Einige können ihren Miniharem nur dank Hartz IV finanzieren. Über das heikle Thema schreibt der Jurist und Autor Joachim Wagner.

                (aus: "DieWelt" v. 30. 09.2012)

                Mit freundlichen Grüßen - "eMWe"
                Zuletzt geändert von Buchhalterin; 30.03.2014, 06:02. Grund: Tippfehler

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                • Andi1912
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.12.2009
                  • 4516

                  #9
                  Vielen Dank

                  Hallo eMWe,

                  vielen lieben Dank für Deine äußerst umfangreichen Antworten, die viele interessante Informationen und Details enthalten, die weit über meine eigentliche Fragestellung hinausgehen. Da hast Du wirklich viele interessante Aspekte beschrieben, die einen guten Einblick in die Lebensverhältnisse und Traditionen der damaligen Zeit geben und sicherlich auch für andere Forenteilnehmer wissenswert und hilfreich sind. Jede Zeit bringt ihre Veränderungen mit sich, die einen Einfluss auf Lebensverhältnisse der Menschen hatten. Daher ist immer gut, sich die damaligen Traditionen - hier die bei der Eheschließung - in Erinnerung zu rufen und bei der Ahnenforschung im Blick zu behalten...

                  Ich danke Dir auch für die Zufallsfunde zum Familiennamen SOßNA. Vielleicht sind sie irgendwann einmal hilfreich für mich. Allerdings war der Familienname nicht so selten in Oberschlesien, auch wenn ich hier im Forum offenbar der Einzige bin, der hiernach sucht.

                  Auch wenn meine eigentliche Frage, ob die standesamtliche Trauung (theoretisch) auch am Wohnort des Bräutigams abgehalten werden konnte, wenn die kirchliche Heirat am Herkunfts-/Wohnort der Braut vollzogen wurde, noch nicht ganz abschließend geklärt ist, gehe ich nach Deiner Antwort davon aus, dass die standesamtliche Trauung zuvor ebenfalls am Wohnort der Frau stattfand. Zumindest bei der Ersthochzeit, die von den Brauteltern organisiert und bezahlt wurde, gibt es keinen Grund dafür, "hier und dort" zu heiraten.

                  Viele Grüße und einen schönen & sonnigen Sonntag, Andreas

                  Kommentar

                  • Andi1912
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.12.2009
                    • 4516

                    #10
                    Hallo Silke und Jutta,

                    auch Euch vielen Dank für Eure Antworten und die hiermit verbundene Anteilnahme an meiner bislang vergeblichen Suche. Ja, es ist manchmal äußerst schwer, die Herkunft der Braut und somit den Heiratseintrag zu finden. Wie ihr seht, steht ihr damit nicht alleine da...

                    Bei mir ist die einzige Spur nach wie vor die Herkunft der Taufpaten bei den Taufen der 6 Kinder des Paares in Miechowitz (nachdem die Antwort von der Heimatortskartei Oberschlesien in Stuttgart auch keine neuen Ansätze für mich ergeben hat). Zweimal kam eine Taufpatin mit dem FN Sosna / Soßna aus Bittkow, einmal aus Siemianowitz, weshalb ich jetzt dort auf die Suche nach der Hochzeit begebe.

                    Da sich die Standesamtsregister aus Hohenlohehütte, das für Bittkow zuständig war, bis einschließlich 1909 im Staatsarchiv Kattowitz befinden werde ich mal Anfrage dorthin schreiben. Die kath. KB aus Michalkowitz, wozu Bittkow kath. eingepfarrt war, liegen hingegen im Diözesanarchiv Kattowitz. Da schreibe ich doch lieber zuerst einmal an das Staatsarchiv. Äußerst ärgerlich bei meiner Suche ist hier, dass die Standesämter in Kattowitz und Siemianowitz die Standesamtsregister aus Michalkowitz, Siemianowitz und anderen umliegenden Orten für den Zeitraum 1897-1913 immer noch nicht an das Staatsarchiv abgegeben haben, obwohl die Register schon weit älter als 100 Jahre sind... Warum die Standesämter darauf sitzen, ist mir schleierhaft.

                    Viele Grüße, Andreas

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