Stadt bzw. Kreisarchive in Polen

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 795

    Stadt bzw. Kreisarchive in Polen

    Hi zusammen,

    weiß jemand ob es neben den Staatsarchiven, die ja in etwa unsren Landeshauptarchiven in Deutschland entsprechen, auch wie bei uns kommunale Archive bzw. Archive des Landkreises gibt?

    In den deutschen Stadtarchiven liegen ja oft zb. Meldeunterlagen der Kommunen. Vielleicht wären ja in entsprechenden polnischen Stadtarchiven ähnliche und noch viele andere zielführende Unterlagen, die nicht bzw. noch nicht in den Staatsarchiven lagern.

    Ich interessiere mich besonders für die Stadt Konstadt und den Landkreis Kreuzburg und bin auf der Suche nach Unterlagen aus den 1930er Jahren, die noch nicht in Oppeln lagern.

    Darüberhinaus scheint es in Polen andere Aufbewahrungsfristen zu geben. Herr Pfeiffer hat des öfteren auf Nachfrage geantwortet, daß Unterlagen, soweit sie nicht älter als 100 Jahre alt sind, bei den Standesämtern aufbewahrt werden. In Deutschland hingegen werden zb. Heiratsregister nach 80 jahren abgegeben ans Archiv.

    Meine Hoffnung ist, zb. noch Unterlagen des Jugendamtes von 1931 bis 1945 aus Konstadt noch bei der heutigen Verwaltung zu finden bzw. im Stadtarchiv.

    Wenn jemand dazu etwas sagen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Erich
  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1396

    #2
    Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
    Hi zusammen,

    weiß jemand ob es neben den Staatsarchiven, die ja in etwa unsren Landeshauptarchiven in Deutschland entsprechen, auch wie bei uns kommunale Archive bzw. Archive des Landkreises gibt?

    In den deutschen Stadtarchiven liegen ja oft zb. Meldeunterlagen der Kommunen. Vielleicht wären ja in entsprechenden polnischen Stadtarchiven ähnliche und noch viele andere zielführende Unterlagen, die nicht bzw. noch nicht in den Staatsarchiven lagern.

    Ich interessiere mich besonders für die Stadt Konstadt und den Landkreis Kreuzburg und bin auf der Suche nach Unterlagen aus den 1930er Jahren, die noch nicht in Oppeln lagern.

    Darüberhinaus scheint es in Polen andere Aufbewahrungsfristen zu geben. Herr Pfeiffer hat des öfteren auf Nachfrage geantwortet, daß Unterlagen, soweit sie nicht älter als 100 Jahre alt sind, bei den Standesämtern aufbewahrt werden. In Deutschland hingegen werden zb. Heiratsregister nach 80 jahren abgegeben ans Archiv.

    Meine Hoffnung ist, zb. noch Unterlagen des Jugendamtes von 1931 bis 1945 aus Konstadt noch bei der heutigen Verwaltung zu finden bzw. im Stadtarchiv.

    Wenn jemand dazu etwas sagen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Erich
    Hallo Erich,

    Nach 100 Jahren werden die Unterlagen jeweils vom polnischen Standesamt an das zuständige Staatsarchiv abgegeben, dadurch ist bei Jahrgängen, die gerade um 100 Jahre alt sind, der Standort nicht gesichert.
    Ich hab noch kein Standesamt in Polen gesehen, welches andere Fristen hat. Das ist wahrscheinlich auch in einer Art, ähnlich dem deutschen Personenstandsgesetz, geregelt.

    Und weil Du oben die Frist von 80 Jahren erwähntest,
    hier mal ein Auszug aus dem deutschen Personenstandsgesetz:

    Nach § 5 Abs. 5 PStG werden die Personenstandsregister während der folgenden Fristen bei Standesämtern weitergeführt:
    Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) 80 Jahre
    Geburtenregister 110 Jahre
    Sterberegister 30 Jahre
    Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Register und die zugehörigen Sammelakten den zuständigen öffentlichen Archiven zur Übernahme angeboten werden (§ 7 PStG). Ob dies z.B. die Staatsarchive, Personenstandsarchive (in Nordrhein-Westfalen) oder kommunale Archive sein werden, wird von den (je nach Bundesland unterschiedlichen) archivrechtlichen Vorschriften (§ 7 PStG) abhängen (siehe den Abschnitt in diesem Artikel sowie den Artikel Archivgesetz)
    Mit dem Ende der genannten Fristen (also nicht erst nach der tatsächlichen Abgabe an das Archiv) gelten für die Benutzung die archivrechtlichen Vorschriften (§ 61 Abs. 2). Da diese in der Regel gegenüber dem PStG kürzere oder zumindest gleiche Sperrfristen vorsehen, werden in der Praxis nach Ablauf der oben genannten Fristen die Register für die genealogische Forschung frei zur Verfügung stehen.
    Ab dem 1. Januar 2009 stehen damit also zur Verfügung
    Eheregister bis 1930
    Geburtenregister bis 1900
    Sterberegister bis 1980
    Danach werden - im Gegensatz zur Regelung bis 2008, die alle Register ab 1876 weitgehend von der Benutzung durch Familienforscher ausschloss - im Laufe der Zeit jeweils weitere Jahrgänge für die Familienforschung verfügbar.
    Benutzung vor Ablauf der Fristen

    In einigen Fällen ist die Ausstellung von Urkunden auch vor Ablauf der Fristen möglich. Selbstverständlich bezieht sich diese Möglichkeit nur auf die einzelne Urkunde - eine Durchsicht der betreffenden Bände ist weiterhin nicht möglich.
    Ehe- und Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge

    Vor Ablauf der Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Familienforschung, die nach allgemeiner Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, aber kein rechtliches Interesse begründet, auf Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der von der Urkunde betroffenden Person beschränkt.

    Gruß Bernhard
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

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    • Friedhard Pfeiffer
      Erfahrener Benutzer
      • 03.02.2006
      • 5053

      #3
      Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
      Ich interessiere mich besonders für die Stadt Konstadt und den Landkreis Kreuzburg und bin auf der Suche nach Unterlagen aus den 1930er Jahren, die noch nicht in Oppeln lagern.
      Meine Hoffnung ist, z. B. noch Unterlagen des Jugendamtes von 1931 bis 1945 aus Konstadt noch bei der heutigen Verwaltung zu finden bzw. im Stadtarchiv.
      Aus der deutschen Zeit sind Akten der Gerichte, soweit sie den Krieg überstanden haben, nur bei den "zuständigen" Staatsarchiven zu finden.
      Akten der Standesämter wurden bei [meist den Kreis-]Standesämtern konzentriert und sind, wenn sie älter als 100 Jahre werden, in den "zuständigen" Staatsarchiven abzuliefern.
      Die Regelung für Akten aus der deutschen Zeit von Jugendämtern kenne ich nicht, vermute aber, dass auch diese nur bei den Staatsarchiven sind. Dies kann man aber bei den "zuständigen" Staatsarchiven klären, die über derartige Regelungen Bescheid wissen müssten.
      MfG
      Friedhard Pfeiffer

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