Gerichtsscholze, Freigärtner und Scholtisei ?

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  • Rudolf Möllers
    Benutzer
    • 24.08.2008
    • 86

    Gerichtsscholze, Freigärtner und Scholtisei ?

    Hallo zusammen,
    im Rahmen meiner Familienforschung habe ich einen Vorfahren,der in Borkendorf, Kreis Neisse zu Beginn des 19 Jhdts gelebt hat und dessen Berufsbezeichnung mit Freigärtner und Gerichtsscholze angegeben ist. Was bedeuten diese Begriffe?
    Was muß ich mir unter einem Freigärtner vorstellen ? Ist das sowas wie heute eine selbständige Gärtnerei ? Wer brauchte das damals, wo doch Normalbürger ihre Gartenarbeiten selber verrichteten und die Adligen selber Gärtner beschäftigten ?

    Wie wurde man Gerichtsscholze ? Welche Aufgaben hatte er ? War der Gerichtsscholze damals im Dorf eine angesehene und wichtige Person ? War die Ausübung dieses Amtes ehrenamtlich ? Waren damit Vorteile für den Amtsinhaber selber verbunden ?

    Dann gibt es noch den Begriff der Scholtisei. In der Nähe von Borkendorf wurde 1728 von der Scholtisei eine Kolonie gegründet. Wer oder was war die Scholtisei. Waren das Adlige ? Warum gründeten die eine Kolonie ? Wer wohnte da ? Vergab die Scholtisei auch das Amt des Gerichtsscholzen ?

    Ich würde mich freuen, wenn mir einer eine Erklärung für diese Begriffe geben könnte.

    Gruß
    Rudolf
  • dolgapol
    Erfahrener Benutzer
    • 17.07.2009
    • 1046

    #2
    Zitat von Rudolf Möllers Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    im Rahmen meiner Familienforschung habe ich einen Vorfahren,der in Borkendorf, Kreis Neisse zu Beginn des 19 Jhdts gelebt hat und dessen Berufsbezeichnung mit Freigärtner und Gerichtsscholze angegeben ist. Was bedeuten diese Begriffe?
    Was muß ich mir unter einem Freigärtner vorstellen ? Ist das sowas wie heute eine selbständige Gärtnerei ? Wer brauchte das damals, wo doch Normalbürger ihre Gartenarbeiten selber verrichteten und die Adligen selber Gärtner beschäftigten ?

    Wie wurde man Gerichtsscholze ? Welche Aufgaben hatte er ? War der Gerichtsscholze damals im Dorf eine angesehene und wichtige Person ? War die Ausübung dieses Amtes ehrenamtlich ? Waren damit Vorteile für den Amtsinhaber selber verbunden ?

    Dann gibt es noch den Begriff der Scholtisei. In der Nähe von Borkendorf wurde 1728 von der Scholtisei eine Kolonie gegründet. Wer oder was war die Scholtisei. Waren das Adlige ? Warum gründeten die eine Kolonie ? Wer wohnte da ? Vergab die Scholtisei auch das Amt des Gerichtsscholzen ?

    Ich würde mich freuen, wenn mir einer eine Erklärung für diese Begriffe geben könnte.

    Gruß
    Rudolf
    Hallo Rudolf,

    hier die Erklärungen:

    Der Schultheiß oder Schuldheiß (von althochdeutsch: sculdheizo „Leistung Befehlender“, latinisiert (mittellat.): sculte(t)us) bezeichnete einen in vielen westgermanischen Rechten auftretenden Beamten, „der Schuld heischt“, das heißt, der im Auftrag eines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten hat, also Abgaben einzieht oder für die Einhaltung anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen hat. Sprachliche Varianten des Schultheißes sind Schulte, Schultes oder [Gericht]Schulze. Früher wurde zwischen dem Stadtschulzen und dem Dorfschulzen unterschieden. In der städtischen Gerichts- und Gemeindeverfassung war er ein vom städtischen Rat oder vom Landesherren Beauftragter zur Ausübung der Verwaltungshoheit und Rechtspflege.
    Die Gärtner hatten außer Haus, Hof und Garten nur wenig Ackerland; sie besaßen verschiedenerlei Vieh, allerdings keine Pferde. Ihr Dienst für die Herrschaft bestand hauptsächlich in Handdiensten. Wegen der geringeren Ertragfähigkeit ihrer Stelle übten sie gewöhnlich nebenbei ein Handwerk aus; wenn sie keines beherrschten, verdingten sie sich nebenbei als Tagelöhner. Es gab aber auch Gärtner, insbesondere Freigärtner, die so viel Land hinzugepachtet hatten, daß sie sich und ihre Familie allein vom Ackerbau und von der Viehzucht ernähren konnten.




    Erbscholtisei ist der schlesische Ausdruck für den Besitz und das Schulzenamt, welches soviel wie Gemeindevorsteher beinhaltet. Der Schulze war also Inhaber eines erblichen Grundbesitzes, verbunden mit dem Amt eines Bürgermeisters und der Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit, daher wurden sie auch als Erb- und Gerichtsschulzen bezeichnet. Auch in Niedersachsen und Westfalen war der Besitz als Schulzenhof genannt, in Süddeutschland als Meierhöfe und im städtischen Bereich als Vogtei.

    Ich hoffe damit helfen zu können.

    Gruß

    Janusz

    Kommentar

    • rigrü
      Erfahrener Benutzer
      • 02.01.2010
      • 2559

      #3
      2 Dinge fallen mir dazu ein: 1. Als TE erstmal selber google benutzen. 2. Texte nicht einfach ohne Quellenangabe hierher kopieren.

      Schönen Sonntag
      rigrü
      rigrü

      Kommentar

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