Ledige Kinder bzw. unehelich. Wie war die Namensgebung

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  • DRadeck
    Erfahrener Benutzer
    • 05.10.2024
    • 169

    Ledige Kinder bzw. unehelich. Wie war die Namensgebung

    Hallo,

    wie war das denn in Schlesien damals üblich, v.a. im Raum Breslau?

    Nehmen wir an, 1914 wurde einer Frau Reiprich unehelich ein Kind geboren, 1917 wurde erst geheiratet mit einem Radeck und 1919 hatte der Ehemann (Radeck) dann die Vaterschaft offiziell anerkannt.

    Welchen Nachnamen hatte das Kind dann auf der Geburtsurkunde eingetragen? Reiprich oder Radeck?

    Ja, vielleicht für den ein oder anderen eine blöde Frage. Würde mich trotzdem über eine Antwort freuen.

    LG Daniel
  • Ingenieur
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2012
    • 331

    #2
    Zu der Zeit galt das BGB:

    Kommentar

    • uwe-tbb
      Erfahrener Benutzer
      • 06.07.2010
      • 2883

      #3
      Hallo Daniel,

      bei unehelichen Kindern bekommt das Kind auf der Geburtsurkunde immer den Familiennamen der Mutter. Sollte der Ehemann das Kind annehmen und ihm seinen Namen geben, dann gibt es einen Randvermerk auf der Geburtsurkunde. Solche Fälle hatte ich schon ein paar Mal.
      Also ist das Kind unter dem Namen Reiprich im Geburtsregister eingetragen. Das ist die übliche Vorgehensweise unabhängig wo das Kind geboren ist.

      Viele Grüße
      Uwe
      Zuletzt geändert von uwe-tbb; 02.12.2024, 11:00.

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