Standesamt Breslau

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  • kp10th
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2009
    • 254

    Standesamt Breslau

    Hallo,

    ich habe nachstehend Hochzeitsurkunde im Standesamt Breslau beantragt

    "Betreff: Urkunde der Eheschließung Breslau I Nr. 296/1942
    .... 1ch bitte um eine Kopie mit allen Randbemerkungen der Urkunde der Eheschließung Breslau I Nr. 296/1942 von
    Kurt Kupke
    geb.: 26.03.1902 in Oberglogau
    verst.: 23.02.1975 in Regis-Breitingen
    Else Marie Elfriede Binner
    geb.: 03.12.1900
    ......"

    Jetzt habe ich vom Standesamt eine Brief auf polnisch erhalte. Nachstehend Text mit Deepl.com übersetzt

    ..."Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 29. September 2023 (Eingangsdatum: 12.10.2023) auf Ausstellung einer Abschrift Ihrer Heiratsurkunde auf den Namen Kupke Kurt und Binner Else Marie Elfriede, geben Sie bitte an, welche Art von Heiratsurkunde Sie beantragen.

    Bei Beantragung einer Kopie der Heiratsurkunde ist eine Stempelgebühr von 11 Zloty zu entrichten.

    Bei einem Antrag auf eine beglaubigte Abschrift ist jedoch entweder das Original oder eine beglaubigte Abschrift von Dokumenten in Papierform vorzulegen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie ein rechtliches Interesse daran haben, eine beglaubigte Abschrift der oben genannten Urkunde zu erhalten, oder aus denen hervorgeht, in welchem Verhältnis Sie zu der Person stehen, die in der beantragten Urkunde genannt ist.

    Ich möchte Sie darüber informieren, dass gemäß Artikel .45(1) des Gesetzes vom 28. November 2014. Gesetz über Personenstandsbücher (Gesetzblatt von 2022, Pos. 1681) eine Kopie des Personenstandsregisters an die Person, auf die es sich bezieht, oder an ihren Ehegatten, ihre Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), ihre Verwandten in absteigender Linie (Kinder, Enkel), ihre Geschwister, ihren gesetzlichen Vertreter, ihren Vormund, eine Person, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft, soziale Organisationen, wenn dies ihren satzungsgemäßen Zielen entspricht und das öffentliche Interesse dies erfordert, und Organe der öffentlichen Verwaltung, einschließlich des Rechtssubjekts, ausgestellt wird.

    Für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde ist eine Stempelgebühr von 20 PLN zu entrichten, im Falle einer Vollmacht zusätzlich eine Stempelgebühr von 17 PLN.

    Die Stempelgebühr ist auf das Konto der Stadtverwaltung von Breslau zu überweisen:
    Stadtverwaltung Breslau (Municipality of Wroclaw)
    Swift-Code (BIC) BPKOPLPW
    IBAN DE 82 1020 5226 0000 6102 0417 7895

    Daher bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens Informationen über die Art der gewünschten Abschrift und, falls Sie eine beglaubigte Abschrift beantragen, Unterlagen, die Ihr rechtliches Interesse oder den Grad Ihrer Beziehung belegen, zusammen mit einem Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr unter Angabe der Nummer unseres Schreibens an die folgende Adresse zu senden:
    Standesamt
    Straße Pawla Wlodkowica 20
    50-072 Breslau, Polen

    In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 261 § 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1960. - Verwaltungsverfahrensordnung (d.h. Gesetzblatt von 2023, Punkt 775) hat die Nichtbehebung der oben genannten Mängel zur Folge, dass der Antrag nicht ausgeführt wird."

    ich möchte nur eine einfach Kopie der Heiratsurkund (keine beglaubigte)

    Das Verwandtschaftsverhältnis sieht so aus

    Urgroßeltern:
    Karl Gottlieb Kupke und Johanna Beate Hoffmann
    *1831 + 1896 * 1842 +1914

    Kind 1 (meine direkete Linie)
    Luise Martha Kupke verh Friedrich Karl Kunze
    * 1875 + 1929 *1879 + 1928

    Meine Mutter
    Elli Kunze verh Joseph Pisulla
    * 1920 + 2001 * 1911 +1968

    Kind Ich <Klaus-Peter

    Kind 2
    Emil Julius Kupke verh Emma Adelia Leyfer
    *1870 + ? * 1874 +1963

    Kind
    Kurt Kupke verh Else Marie Elfriede Binner
    * 1902 +1975 * 1900 +?

    Meine Frage:
    Reicht das Verwandtschaftsverhältnis
    Die Zeit für die Beantragung der Urkunde 81 Jahre gilt da noch eine Sperrfrist?

    Besten Gruß
    Klaus-Peter
    Suche:
    Oberschlesien/Gleiwitz
    FN Pisulla (Pisula/Pissula/Pissulla)
    FN Krusche (Krusze) FN Kotutsch (Kotusz)
    FN Foit (Foyt) FN Kias (Kijas) FN Czuga; FN Dziuba FN Zmuda FN Glowka FN Bajon
    Schlesien/Strelitz, Geiseltal, Röcknitz, Löderburg
    FN Kunze
    Schlesien/Ossen, Geiseltal, Berlin
    FN Kupke
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 22414

    #2
    Klare Antwort auf die Frage ohne Fragezeichen: Nein, reicht nicht aus. Keine Verwandtschaft in auf- oder absteigender Linie und auch kein Geschwister des 1942 heiratenden Ehepaares.
    Wobei ich vor wenigen Tagen noch bei szukaj w archiwach ein deutsches Standesamtsregister mit Geburten von 1944 durchklicken konnte.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Stellmacher
      Erfahrener Benutzer
      • 04.06.2019
      • 109

      #3
      Hatte auch Pech . War am Donnerstag im Standesamt von Kreuzburg OS und habe die Sterbeurkunde (1945) von der Schwester meines Großvaters nicht bekommen.
      Gruß Stellmacher

      Kreis Kreuzburg O.S.: Schönfeld, Schönwald, Konstadt

      Kommentar

      • mabelle
        Erfahrener Benutzer
        • 09.10.2017
        • 1015

        #4
        Hallo,

        ich hatte einen heftigen Affenzirkus vor ein paar Jahren, um die Geburtsurkunde meiner leiblichen Mutter zu bekommen. Ich erhielt dann aber keine Kopie oder Abschrift, sondern eine Übersetzung aus dem Deutschen ins Polnische und sogar die Namen waren polonisiert. Da habe ich wirklich heftig geschluckt. Es wurden umfangreiche Dokumente verlangt, um mein berechtigtes Interesse zu belegen, eine Abstammungsurkunde - eine Geburtsurkunde hatte nicht genügt! - und vieles mehr. Außerdem musste ich eine polnische Gewährsperson benennen, die berechtigt war, das Dokument in Empfang zu nehmen und an mich weiterzuleiten. Das war wirklich ein Drama und das Papier, das ich schließlich erhielt, musste ich sofort sichern, denn es war kein dokumentenechter Druck, die Buchstaben fingen schon an sich vom Papier zu lösen.

        Ich habe das ganze Verfahren schon als Schikane empfunden. Aber das war nicht Breslau, muss ich ergänzen. Dort ist man sehr kooperativ.

        Ohne die freundliche Hilfe und Unterstützung von Henry aus dem Forum hier wäre ich allerdings gar nicht so weit gekommen. Das muss auch gesagt werden.

        Viele Grüße
        mabelle
        Zuletzt geändert von mabelle; 21.10.2023, 23:21. Grund: Ergänzung

        Kommentar

        • Dudas
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2021
          • 1136

          #5
          Zitat von mabelle Beitrag anzeigen
          sogar die Namen waren polonisiert. Da habe ich wirklich heftig geschluckt.
          Ojojojojoj


          Ähnlich war die Situation für die Polen, als sich deutsche Standesbeamte unter preußischer Herrschaft weigerten, polnische Vornamen in Urkunden einzutragen. Interessanterweise gewannen die Polen ihre Fälle vor deutschen Gerichten.

          Kommentar

          • mabelle
            Erfahrener Benutzer
            • 09.10.2017
            • 1015

            #6
            Zitat von Dudas Beitrag anzeigen
            Ojojojojoj


            Ähnlich war die Situation für die Polen, als sich deutsche Standesbeamte unter preußischer Herrschaft weigerten, polnische Vornamen in Urkunden einzutragen. Interessanterweise gewannen die Polen ihre Fälle vor deutschen Gerichten.
            Hallo Dudas,

            das ist sehr interessant. Das wusste ich nicht. Ich wollte auch nur eine einfache Fotokopie, aber man bestand darauf, mir eine ganz offizielle polnische Geburtsurkunde auszustellen. Ich habe das einfach nicht verstanden.

            Meine Großeltern mütterlicherseits - insbesondere der Nenn-Großvater aus Oberschlesien - sprachen übrigens dieses Wasserpolnisch, das ich zwar nicht verstand, das aber bis heute für mich einen ganz besonderen Klang hat. Wahrscheinlich haben sie es immer dann gesprochen, wenn ich nicht verstehen sollte, was sie zu bereden hatten.

            Nach meinen DNA-Resultaten zu urteilen, war der von mir gesuchte unbekannte Großvater wohl auch polnisch/baltisch/russisch, irgendwo in der Ecke. Meine Mutter war unehelich geboren, wie mir die Großmutter irgendwann mal ganz verschämt erzählte. Der Name des Kindsvaters war leider in der Geburtsurkunde nicht eingetragen, wie ich gehofft hatte. Mal sehen, ob ich das je herausfinden werde.

            Liebe Grüße
            mabelle

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            • Weltenwanderer
              Moderator
              • 10.05.2016
              • 4699

              #7
              Hallo,

              eine Sperrfrist sollte eigentlich nicht mehr vorliegen, da 80 Jahre vorüber sind. Vielleicht darauf berufen.

              LG,
              Michael
              Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager
              Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
              Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
              Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
              Kreis Grünberg / Freystadt: Meißner

              Mein Stammbaum bei GEDBAS

              Kommentar

              • Dudas
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2021
                • 1136

                #8
                Zitat von mabelle Beitrag anzeigen
                Ich wollte auch nur eine einfache Fotokopie, aber man bestand darauf, mir eine ganz offizielle polnische Geburtsurkunde auszustellen.
                Hallo,

                vor Ablauf der Frist ist das nach polnischem Recht leider nicht möglich.
                Wenn du zufällig einen netten Beamten triffst, werde er dir eine einfache Fotokopie schicken.
                Der einzige Ausweg ist, ein Foto selbst oder durch eine bevollmächtigte Person zu machen.

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                • Ilja_CH
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.11.2016
                  • 1023

                  #9
                  Falls du ein direkter Nachfahre bist:


                  Art der Urkunde:
                  Wähle eine normale Kopie und keine beglaubigte Kopie. Ist etwas preiswerter und vor allen muss man bei der normalen Kopie keine Dokumente als Beweis der Verwandtschaft per Post schicken (inkl. notarieller Übersetzung). Das wäre ein extrem grosser unnötiger Aufwand.


                  Wichtig: Die Preise in Euro umrechnen, auf einen ganzen Euro aufrunden und diesen überweisen. Wenn du innerhalb der EU in der Währung Euro überweist, fallen für dich und den Empfänger keine Gebühren an. Ich hatte das einmal vergessen und irgendwie umgerechnet einen Euro ans Standesamt bezahlt aber das zehnfache davon wegen der Überweisung an die Bank zahlen müssen.


                  Beim Bestellformular kann ein Kreuz gemacht werden bei «Eltern», «Ehepartner», «Grosseltern» usw. Es gibt kein Kreuz für «Ur-Grosseltern» oder ältere Vorfahren. In diesem Fall das Kreuz einfach bei «Grosseltern» machen.



                  Falls du kein direkter Nachfahre bist:


                  Art der Urkunde:
                  Wähle eine normale Kopie und keine beglaubigte Urkunde. Ist etwas preiswerter. So lange es eine 1:1 Kopie ist, spielt es für dich vermutlich keine Rolle, ob die Polen die Kopie beglaubigen oder nicht.


                  Wichtig: Die Preise in Euro umrechnen, auf einen ganzen Euro aufrunden und diesen überweisen. Wenn du innerhalb der EU in der Währung Euro überweist, fallen für dich und den Empfänger keine Gebühren an. Ich hatte das einmal vergessen und irgendwie umgerechnet einen Euro ans Standesamt bezahlt aber das zehnfache davon wegen der Überweisung an die Bank zahlen müssen.


                  Beim Bestellformular kann ein Kreuz gemacht werden bei «Eltern», «Ehepartner», «Grosseltern» usw. Hier musst du das Kreuz beim «rechtlichen Interesse» setzen und dies begründen. Dazu wäre vermutlich vorteilhaft, ausserdem ein Schreiben beizulegen mit dem, was du schon weisst und warum das für dich wichtig ist. Inklusive der Beweis-Dokumente, dass die Verbindung stimmt. Diese Dokumente musst du übersetzen lassen. Wenn es keinen anderen Weg gibt, würde ich es versuchen.
                  Zuletzt geändert von Ilja_CH; 22.10.2023, 16:52.

                  Kommentar

                  • mabelle
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.10.2017
                    • 1015

                    #10
                    Zitat von Dudas Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    vor Ablauf der Frist ist das nach polnischem Recht leider nicht möglich.
                    Wenn du zufällig einen netten Beamten triffst, werde er dir eine einfache Fotokopie schicken.
                    Der einzige Ausweg ist, ein Foto selbst oder durch eine bevollmächtigte Person zu machen.
                    Hallo Dudas,

                    nach dieser Aktion hatte ich die Idee - wohl auch durch die Beiträge in diesem Forum angeregt - die Heiratsakte meiner Eltern anzufordern, und siehe da, darin enthalten war eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde der Mutter. Die Übersetzung ins Polnische war übrigens sehr exakt.

                    Nach Polen werde ich wohl in absehbarer Zeit nicht kommen. Aber danke für den Tipp.

                    Liebe Grüße
                    mabelle

                    Kommentar

                    • kp10th
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.09.2009
                      • 254

                      #11
                      Hallo,

                      ich bedanke mich sehr für die Informationen und Hinweise für die Anforderung der Urkunde.

                      Ich werde auch jeden Fall nur eine einfache Urkunde beantragen.
                      Werde auch auf die abgelaufene Sperrfrist aufmerksam.
                      Ich hoffe auf die Kooperation des Standesamtes in Breslau.
                      Die deutschen Archive und Standesämter haben keine Beanstandungen zum Familienverhältnis gehabt. Da waren die Sperrfristen abgelaufen.

                      Nochmals viele Dank

                      Gruß
                      Klaus-Peter
                      Suche:
                      Oberschlesien/Gleiwitz
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