Hallo,
ich habe nachstehend Hochzeitsurkunde im Standesamt Breslau beantragt
"Betreff: Urkunde der Eheschließung Breslau I Nr. 296/1942
.... 1ch bitte um eine Kopie mit allen Randbemerkungen der Urkunde der Eheschließung Breslau I Nr. 296/1942 von
Kurt Kupke
geb.: 26.03.1902 in Oberglogau
verst.: 23.02.1975 in Regis-Breitingen
Else Marie Elfriede Binner
geb.: 03.12.1900
......"
Jetzt habe ich vom Standesamt eine Brief auf polnisch erhalte. Nachstehend Text mit Deepl.com übersetzt
..."Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 29. September 2023 (Eingangsdatum: 12.10.2023) auf Ausstellung einer Abschrift Ihrer Heiratsurkunde auf den Namen Kupke Kurt und Binner Else Marie Elfriede, geben Sie bitte an, welche Art von Heiratsurkunde Sie beantragen.
Bei Beantragung einer Kopie der Heiratsurkunde ist eine Stempelgebühr von 11 Zloty zu entrichten.
Bei einem Antrag auf eine beglaubigte Abschrift ist jedoch entweder das Original oder eine beglaubigte Abschrift von Dokumenten in Papierform vorzulegen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie ein rechtliches Interesse daran haben, eine beglaubigte Abschrift der oben genannten Urkunde zu erhalten, oder aus denen hervorgeht, in welchem Verhältnis Sie zu der Person stehen, die in der beantragten Urkunde genannt ist.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass gemäß Artikel .45(1) des Gesetzes vom 28. November 2014. Gesetz über Personenstandsbücher (Gesetzblatt von 2022, Pos. 1681) eine Kopie des Personenstandsregisters an die Person, auf die es sich bezieht, oder an ihren Ehegatten, ihre Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), ihre Verwandten in absteigender Linie (Kinder, Enkel), ihre Geschwister, ihren gesetzlichen Vertreter, ihren Vormund, eine Person, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft, soziale Organisationen, wenn dies ihren satzungsgemäßen Zielen entspricht und das öffentliche Interesse dies erfordert, und Organe der öffentlichen Verwaltung, einschließlich des Rechtssubjekts, ausgestellt wird.
Für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde ist eine Stempelgebühr von 20 PLN zu entrichten, im Falle einer Vollmacht zusätzlich eine Stempelgebühr von 17 PLN.
Die Stempelgebühr ist auf das Konto der Stadtverwaltung von Breslau zu überweisen:
Stadtverwaltung Breslau (Municipality of Wroclaw)
Swift-Code (BIC) BPKOPLPW
IBAN DE 82 1020 5226 0000 6102 0417 7895
Daher bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens Informationen über die Art der gewünschten Abschrift und, falls Sie eine beglaubigte Abschrift beantragen, Unterlagen, die Ihr rechtliches Interesse oder den Grad Ihrer Beziehung belegen, zusammen mit einem Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr unter Angabe der Nummer unseres Schreibens an die folgende Adresse zu senden:
Standesamt
Straße Pawla Wlodkowica 20
50-072 Breslau, Polen
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 261 § 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1960. - Verwaltungsverfahrensordnung (d.h. Gesetzblatt von 2023, Punkt 775) hat die Nichtbehebung der oben genannten Mängel zur Folge, dass der Antrag nicht ausgeführt wird."
ich möchte nur eine einfach Kopie der Heiratsurkund (keine beglaubigte)
Das Verwandtschaftsverhältnis sieht so aus
Urgroßeltern:
Karl Gottlieb Kupke und Johanna Beate Hoffmann
*1831 + 1896 * 1842 +1914
Kind 1 (meine direkete Linie)
Luise Martha Kupke verh Friedrich Karl Kunze
* 1875 + 1929 *1879 + 1928
Meine Mutter
Elli Kunze verh Joseph Pisulla
* 1920 + 2001 * 1911 +1968
Kind Ich <Klaus-Peter
Kind 2
Emil Julius Kupke verh Emma Adelia Leyfer
*1870 + ? * 1874 +1963
Kind
Kurt Kupke verh Else Marie Elfriede Binner
* 1902 +1975 * 1900 +?
Meine Frage:
Reicht das Verwandtschaftsverhältnis
Die Zeit für die Beantragung der Urkunde 81 Jahre gilt da noch eine Sperrfrist?
Besten Gruß
Klaus-Peter
ich habe nachstehend Hochzeitsurkunde im Standesamt Breslau beantragt
"Betreff: Urkunde der Eheschließung Breslau I Nr. 296/1942
.... 1ch bitte um eine Kopie mit allen Randbemerkungen der Urkunde der Eheschließung Breslau I Nr. 296/1942 von
Kurt Kupke
geb.: 26.03.1902 in Oberglogau
verst.: 23.02.1975 in Regis-Breitingen
Else Marie Elfriede Binner
geb.: 03.12.1900
......"
Jetzt habe ich vom Standesamt eine Brief auf polnisch erhalte. Nachstehend Text mit Deepl.com übersetzt
..."Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 29. September 2023 (Eingangsdatum: 12.10.2023) auf Ausstellung einer Abschrift Ihrer Heiratsurkunde auf den Namen Kupke Kurt und Binner Else Marie Elfriede, geben Sie bitte an, welche Art von Heiratsurkunde Sie beantragen.
Bei Beantragung einer Kopie der Heiratsurkunde ist eine Stempelgebühr von 11 Zloty zu entrichten.
Bei einem Antrag auf eine beglaubigte Abschrift ist jedoch entweder das Original oder eine beglaubigte Abschrift von Dokumenten in Papierform vorzulegen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie ein rechtliches Interesse daran haben, eine beglaubigte Abschrift der oben genannten Urkunde zu erhalten, oder aus denen hervorgeht, in welchem Verhältnis Sie zu der Person stehen, die in der beantragten Urkunde genannt ist.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass gemäß Artikel .45(1) des Gesetzes vom 28. November 2014. Gesetz über Personenstandsbücher (Gesetzblatt von 2022, Pos. 1681) eine Kopie des Personenstandsregisters an die Person, auf die es sich bezieht, oder an ihren Ehegatten, ihre Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern), ihre Verwandten in absteigender Linie (Kinder, Enkel), ihre Geschwister, ihren gesetzlichen Vertreter, ihren Vormund, eine Person, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft, soziale Organisationen, wenn dies ihren satzungsgemäßen Zielen entspricht und das öffentliche Interesse dies erfordert, und Organe der öffentlichen Verwaltung, einschließlich des Rechtssubjekts, ausgestellt wird.
Für die Ausstellung einer beglaubigten Kopie der Heiratsurkunde ist eine Stempelgebühr von 20 PLN zu entrichten, im Falle einer Vollmacht zusätzlich eine Stempelgebühr von 17 PLN.
Die Stempelgebühr ist auf das Konto der Stadtverwaltung von Breslau zu überweisen:
Stadtverwaltung Breslau (Municipality of Wroclaw)
Swift-Code (BIC) BPKOPLPW
IBAN DE 82 1020 5226 0000 6102 0417 7895
Daher bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens Informationen über die Art der gewünschten Abschrift und, falls Sie eine beglaubigte Abschrift beantragen, Unterlagen, die Ihr rechtliches Interesse oder den Grad Ihrer Beziehung belegen, zusammen mit einem Nachweis über die Zahlung der Stempelgebühr unter Angabe der Nummer unseres Schreibens an die folgende Adresse zu senden:
Standesamt
Straße Pawla Wlodkowica 20
50-072 Breslau, Polen
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 261 § 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1960. - Verwaltungsverfahrensordnung (d.h. Gesetzblatt von 2023, Punkt 775) hat die Nichtbehebung der oben genannten Mängel zur Folge, dass der Antrag nicht ausgeführt wird."
ich möchte nur eine einfach Kopie der Heiratsurkund (keine beglaubigte)
Das Verwandtschaftsverhältnis sieht so aus
Urgroßeltern:
Karl Gottlieb Kupke und Johanna Beate Hoffmann
*1831 + 1896 * 1842 +1914
Kind 1 (meine direkete Linie)
Luise Martha Kupke verh Friedrich Karl Kunze
* 1875 + 1929 *1879 + 1928
Meine Mutter
Elli Kunze verh Joseph Pisulla
* 1920 + 2001 * 1911 +1968
Kind Ich <Klaus-Peter
Kind 2
Emil Julius Kupke verh Emma Adelia Leyfer
*1870 + ? * 1874 +1963
Kind
Kurt Kupke verh Else Marie Elfriede Binner
* 1902 +1975 * 1900 +?
Meine Frage:
Reicht das Verwandtschaftsverhältnis
Die Zeit für die Beantragung der Urkunde 81 Jahre gilt da noch eine Sperrfrist?
Besten Gruß
Klaus-Peter
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