Suche 2 Geburtsurkunde Breslau III 1925 und 1929

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  • Winny
    Benutzer
    • 25.12.2017
    • 69

    Suche 2 Geburtsurkunde Breslau III 1925 und 1929

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Guten Abend,

    Suchen ist nicht das richtige Wort da Ich weiss welche Urkunde Ich anschauen möchte aber leider willen die Leute im Archiv von Wroclaw es mich nicht schicken da diese 2 Personen keine direkte Familie sind.

    Es geht um:

    Breslau III 2537/1925 - Käthe Wiesner geboren 31/10/1925 und (Ich vermute) Ihrem Brüder
    Breslau III 767/1929 - Günter Walter Wiesner geboren am 18/06/1929

    Gibt es irgendwo eine möglichkeit um diese 2 Urkunden zu bekommen?

    Ich glaube diese 2 sind Tochter und Sohn eines Brüders meines Urgrossvater, aber das kann ich nur bestätigen mit die Geburtsurkunden...

    Schöne Grüssen aus Belgien,
    Winny
  • Ilja_CH
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2016
    • 1023

    #2
    Ich habe einen ähnlichen Fall. War gerade am Montag in Breslau im Standesamt und wollte zwei Geburtsurkunden aus den 20er Jahren einsehen. Man sagte mir, da ich kein direkter Nachfahre bin, dass dies aktuell nicht möglich sei. Ich erwähnte der Frau gegenüber dann, das ich daher warte, bis die Frist der 110 Jahre vorbei sind und die Akten dann im Archiv einsehen werde. Sie antwortete mir, dass die Frist nur 100 Jahre betrage und ich mich danach bei ihr melden solle.

    In deinem Fall würde das vermutlich auch so funktionieren.
    Die Urkunde von 1925 könntest du vermutlich daher ab Januar 2026 bestellen, die andere ab Januar 2030. Sind noch ein paar Jahre.

    Sie bot mir sogar an, nach zu schauen, ob die Urkunden überhaupt vorhanden sind. Schon jetzt. In deinem Fall kannst du diese Abklärung ev. auch schon machen. Oder haben sie dir schon bestätigt, dass diese Urkunden vorhanden sind?


    Sonst ev. versuchen, die Taufeinträge zu finden. Anhand der Adresse (falls bekannt) die Kirche ermitteln und schauen, ob das Zeug überlebt hat und wo es liegt.

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    • Gast

      #3
      Hallo Winny,

      für mich ist das hier etwas kompliziert.

      Du suchst eine Käthe Wiesner oder besser Du suchst ihre Eltern.

      Hier hattest Du bereits nach einer Käthe Wiesner gefragt. Die wohnte Ende des Kriegs in der Breslauer Schulgasse 18. Dort wohnte auch eine Witwe Margarete Wiesner.

      Also geht es hier um das Ehepaar Walter Franz Wiesner (Zimmermann) und Margarete Martha Stukenschmidt.

      Du schreibst hier: "Walter Franz Wiesner geboren 25 Apr 1910, Vermisst um 22 Jan 1945"

      Das paßt ja zu der Witwe Margarete in der Schulgasse 18. In Deinem Stammbaum bei Ancestry schreibst Du dann aber, Walter sei erst am 3.2.1997 verstorben und hätte sich von Margarete scheiden lassen. Geheiratet hätten die beiden im Standesamt Breslau III am 5.8.1929. Dann wäre die Käthe aber vier Jahre zuvor unehelich geboren worden?

      Die Wiesners waren katholisch. Die früheste Breslauer Adresse von 1931 ist die Kohlenstr. 13. Das war katholisch St. Matthias. Die Bände 1910-1926 und 1927-1940 befinden sich im kath. Kirchenbucharchiv in Breslau. Da könntest Du nach Kopien der Taufen fragen.

      Oder im Bundesarchiv Bayreuth nach der Heimatortskartei Niederschlesien fragen. Vielleicht gibt es eine Karteikarte der Familie Wiesner aus der Breslauer Schulgasse 18.

      Und die Spur dieser Käthe Wiesner in Neumünster, wohnhaft bei einem Dr. Weyer, Hebbelstr. 11, hat Dich seit Februar 2023 nicht weitergebracht?

      Kennst Du das? Margarete war zwischenzeitlich für tot erklärt worden?


      Grüße,
      Peter.
      Zuletzt geändert von Gast; 30.09.2023, 10:14.

      Kommentar

      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 2873

        #4
        Hallo Winny,

        nur der Vollständigkeit halber, Standesamt I in Berlin hat zwar auch Geburtsregister zum Standesamt Breslau III, aber leider nicht diese Jahrgänge bzw. diese Zeiträume. Aber ich würde immer Standesämter in Polen vorziehen, das ist kostengünstiger und schneller.

        Gerade hatte ich (mit Vollmacht eines Verwandten aus entfernter Seitenlinie) auch eine ähnliche Anfrage im Archiv Posen. Es ist sogar laut Gesetz so, dass nach Ablauf der 100 Jahre Schutzfrist erst innerhalb von 2 Jahren die Unterlagen im Archiv angekommen sein müssen. Ggf. sind mehrere Jahrgänge zusammengefasst, dann ist der letzte Jahrgang maßgebend. In meinem Fall war die Heirat gerade erst 80 Jahre zurück liegend und man hatte mich zunächst abgewiesen. Mit dem Hinweis darauf ein besonderes berechtigtes Interesse zu haben, hier Familienteile zu suchen und zusammenzuführen und dass in dem Fall eine mehrjährige Wartezeit unverhältnismäßig wäre, hat man mir dann doch freundlicherweise eine Kopie der Urkunde zukommen lassen. Es handelte sich aber auch um eine Heiratsurkunde, die Braut war hier in Deutschland schwerlich auffindbar wegen des Namenswechsels. Also vielleicht habt auch Ihr ein besonderes berechtigtes Interesse, welches Ihr dann eindringlich darlegen solltet.
        Zuletzt geändert von Balthasar70; 30.09.2023, 14:04.
        Gruß Balthasar70

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        • Dudas
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2021
          • 1129

          #5
          Zitat von Balthasar70 Beitrag anzeigen
          Es ist sogar laut Gesetz so, dass nach Ablauf der 100 Jahre Schutzfrist erst innerhalb von 2 Jahren die Unterlagen im Archiv angekommen sein müssen. Ggf. sind mehrere Jahrgänge zusammengefasst, dann ist der letzte Jahrgang maßgebend.
          Hallo,
          ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe - wenn nicht, lass diese Information für andere sein - aber die Frist wird für einzelne Bücher berechnet, die das Gesamtbuch bilden.

          Nach Ablauf der Fristen müssen die Bücher zur Verfügung gestellt werden, unabhängig von der Tatsache, dass es sich um das Gesamtbuch handelt. Dies ist durch mehrere Urteile bestätigt worden.
          Zuletzt geändert von Dudas; 30.09.2023, 14:21.

          Kommentar

          • Balthasar70
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2008
            • 2873

            #6
            Hallo Dudas,

            das hier ist ein Zitat aus der Antwort des Standesamtes von August 2023:

            "w związku z tym, że księga małżeństw z 1943r. zawiera akty z lat 1942-1944 (księga łączona) nie jest jeszcze księgą archiwalną. Księga zostanie przekazana do Archiwum Państwowego w XXX w ciągu dwóch lat od momentu, gdy ostatni akt z księgi będzie miał 80 lat. Wówczas księga będzie dokumentem archiwalnym i dopiero wtedy może Pan zwrócić się po kserokopię aktu małżeństwa do Archiwum Państwowego w XXX."

            Sie handhaben es offensichtlich weiterhin so und weisen ab. Da müsste der Antragsteller hartnäckig bleiben und mit Urteilen argumentieren. Kannst ja gern Links zu Urteilen angeben. Ich hatte selbst gesucht, aber kein brauchbares Urteil gefunden. Aber letztendlich hatte ich ja trotzdem Erfolg.
            Zuletzt geändert von Balthasar70; 30.09.2023, 16:04.
            Gruß Balthasar70

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            • Dudas
              Erfahrener Benutzer
              • 25.04.2021
              • 1129

              #7
              Soweit ich verstehe, hast du eine Fotokopie [poln. kserokopia] (keine Abschrift) einer Heiratsurkunde aus dem Jahr 1943 beantragt, deren Frist in einigen Monaten abläuft. Vor Ablauf der Frist werden keine Fotokopien ausgestellt, da das polnische Recht eine solche Form nicht vorsieht. Die Ausstellung einer Fotokopie in einem solchen Fall ist ein Verstoß gegen das Recht - die Organe der öffentlichen Gewalt handeln auf der Grundlage und in den Grenzen des Rechtes.

              Lediglich die Möglichkeit, sich bei der Einsichtnahme in die Urkunde selbst zu fotografieren, ist vorgesehen - dies gilt für Personen aus dem Berechtigtenkreis. Wenn du eine Vollmacht hast oder z.B. ein Nachkomme bist, hast du das Recht, die Urkunde einzusehen und ein Foto zu machen.
              Wenn ein StA eine Fotokopie macht, vor allem einige Monate bevor das Personenstandsbuch abgeschlossen wird, dann - wie ich schon im Forum geschrieben habe - nur aus Kulanz.

              Im Gegensatz dazu spreche ich von der Situation, dass ein Buch (z. B. Trauungen aus dem Jahr 1942) bereits abgeschlossen wurde, sich aber in einem Gesamtbuch befindet, das andere Jahrgänge enthält, für die die Frist noch nicht vorbei ist.
              In einem solchen Fall dürfen sich weder der StA noch das Archiv weigern, das Buch von 1942 zur Verfügung zu stellen (durch Einsichtnahme, Fotografieren oder Anfertigung einer Fotokopie durch die Behörde - es gelten dann archivrechtliche Vorschriften).

              Hier der Link zu einem der rechtskräftigen Urteile.

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              • Balthasar70
                Erfahrener Benutzer
                • 20.08.2008
                • 2873

                #8
                Danke für den Link, das Urteil kann wertvoll sein.

                Ja, ich hatte eine Kopie einer Heiratsurkunde aus Mitte 1943 angefordert. Mit der Antwort des Standesamtes hätte ich jetzt aber bis 2024+2 = 2026 gewartet, oder? Das Amt schrieb nicht, dass, wenn einzelnen Jahrgänge abgelaufen sind, Kopien möglich wären.

                Ich habe dann das BERECHTIGTE Interesses für meinen Vollmachtgeber (er ist nicht in gerader Linie mit der Person verwandt) dargelegt, was anerkannt wurde und daraufhin habe ich eine unbeglaubigte Kopie bekommen. Der Grund kann natürlich auch in den wenigen Monaten bis Ablauf 2023 liegen. Das Amt wird sich schon gesetzeskonform verhalten haben. Will nur sagen, wenn man einen triftigen Grund für die Einsichtnahme hat, sollte man es auch eindringlich kommunizieren.
                Gruß Balthasar70

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                • Winny
                  Benutzer
                  • 25.12.2017
                  • 69

                  #9
                  Hi Peter,

                  das erste mal das Ich eine Frage hätte mit bezug zur diese Käthe Wiesner war 22/02/23

                  das zweite mal war 23/07/23

                  Ancestry ist aber das meiste up to date da ich meine nachforschungen darin beistelle jedes mal Ich neue auskunfte habe.

                  Käthe Wiesner war geboren 1925. Walter Wiesner war dan 15 Jahre alt und nicht verheiratet. Sein Vater war gefallen 1916. Aber die Walter und Käthe kennen einander also, vielleicht, ist Käthe eine Tochter eines jungeren Bruder des Vaters Walter.

                  Günter Wiesner ist ein Brüder von Ihr, vermute Ich. Ich weiss ja schon wie die Kinder von Walter und Margarete heissen und Günter ist nicht dabei.

                  Kennst Du das? Margarete war zwischenzeitlich für tot erklärt worden?
                  Kan es sein das Walter Wiesner seine Frau fur Tod erklaren hatte den er fand sie nicht nach dem Krieg? Walter ist in Rendsburg verstorben in 1997 und hat bis dan immer in die Nähe gewohnt. Er hatte schon ein erstes Kind in April 1948 mit eine andere Frau. Wollte sie vielleicht heiraten aber kan es nicht da er noch immer verheiratet war.

                  Grüsse,
                  Winny
                  Zuletzt geändert von Winny; 30.09.2023, 19:37.

                  Kommentar

                  • rpeikert
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.09.2016
                    • 3178

                    #10
                    Hallo Winny

                    Bei den Daten in der Sperrfrist kann ich natürlich auch nicht helfen. Aber von der Margarete Stukenschmidt (* 22.08.1905 in Breslau) ist hier der Taufeintrag. Ich weiss nicht, ob das von Interesse ist, aber die Eltern fehlen jedenfalls noch im Ancestry-Stammbaum. Interessanterweise war die Mutter eine geborene Wiesner.

                    Von den Eltern gäbe es den Taufeintrag resp. die Sterbeurkunde, und damit die Namen der vier Grosseltern.

                    Gruss, Ronny

                    Kommentar

                    • Dudas
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.04.2021
                      • 1129

                      #11
                      Zitat von Balthasar70 Beitrag anzeigen
                      Ja, ich hatte eine Kopie einer Heiratsurkunde aus Mitte 1943 angefordert. Mit der Antwort des Standesamtes hätte ich jetzt aber bis 2024+2 = 2026 gewartet, oder? Das Amt schrieb nicht, dass, wenn einzelnen Jahrgänge abgelaufen sind, Kopien möglich wären.
                      Das hast du falsch verstanden. Nach Ablauf der Fristen (100, 80, 80 - je nachdem) übergibt das Standesamt die Bücher innerhalb von zwei Jahren an das Staatsarchiv.

                      Bei Büchern in einem Gesamtbuch verhält es sich anders - das Gesamtbuch wird innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Frist für das letzte Buch (von 1944) übergeben - so hat es dir das StA geschrieben.
                      Andererseits wurde dir falsch mitgeteilt, dass eine Fotokopie erst 80 Jahre nach Abschluss des letzten Buches (von 1944) angefordert werden darf - s. das Urteil.




                      Zitat von Balthasar70 Beitrag anzeigen
                      Ich habe dann das BERECHTIGTE Interesses für meinen Vollmachtgeber (er ist nicht in gerader Linie mit der Person verwandt) dargelegt, was anerkannt wurde und daraufhin habe ich eine unbeglaubigte Kopie bekommen. Der Grund kann natürlich auch in den wenigen Monaten bis Ablauf 2023 liegen. Das Amt wird sich schon gesetzeskonform verhalten haben. Will nur sagen, wenn man einen triftigen Grund für die Einsichtnahme hat, sollte man es auch eindringlich kommunizieren.
                      Die Vorschriften des geltenden polnischen Personenstandsgesetzes sehen die Ausstellung einer Fotokopie oder einer Ablichtung (Scan, Foto) eines Geburtseintrags aus Personenstandsbüchern, für die die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist, nicht vor.

                      Das poln. PStG enthält besondere Vorschriften für die Ausstellung von Dokumenten aus dem Personenstandsregister. Diese ergeben sich aus dem Inhalt der Artikel 44 bis 51 des Gesetzes. Der Berechtigte darf von der Behörde die Ausstellung einer Urkunde aus dem Personenstandsregister nur in dem in diesen gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umfang verlangen. Der Inhalt der auszustellenden Urkunden ist vom Gesetzgeber eindeutig festgelegt worden, so dass die Behörde insoweit gebunden ist.

                      Mit anderen Worten: Es gibt weder eine Rechtsgrundlage im poln. PStG noch eine andere materiellrechtliche Grundlage, aus der du ein rechtliches Interesse ableiten könntest, eine Fotokopie anzufordern. Auch wenn du das Recht auf eine Abschrift hast.
                      Eine solche Möglichkeit besteht nur im Falle von Sammelakten.
                      Zuletzt geändert von Dudas; 30.09.2023, 21:36.

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                      • Gast

                        #12
                        Hi Winny,

                        da habe ich nicht aufgepaßt. Weil Käthe schon 1925 geboren wurde, kann sie natürlich kaum Walter Franz Wiesners (*1910) Tochter gewesen sein.

                        Sie lebte also Ende des Krieges einfach nur im Haushalt des Ehepaars Wiesner/ Stukenschmidt in der Schulgasse 18.

                        Zitat von Winny Beitrag anzeigen
                        Kan es sein das Walter Wiesner seine Frau fur Tod erklaren hatte den er fand sie nicht nach dem Krieg?
                        Nach diesem Breslauer Vertriebenen Adreßbuch lebte Margarete in Sudwalde 84 über Basum bei der Familie Warnke. Das war dem Walter aber scheinbar nicht bekannt. Vielleicht fragst Du mal im Landesarchiv Schleswig-Holstein nach dieser Todeserklärung. Der Antragsteller sollte ja darin vermerkt sein.

                        Grüße,
                        Peter.

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                        • Winny
                          Benutzer
                          • 25.12.2017
                          • 69

                          #13
                          Zitat von rpeikert Beitrag anzeigen
                          Hallo Winny

                          Bei den Daten in der Sperrfrist kann ich natürlich auch nicht helfen. Aber von der Margarete Stukenschmidt (* 22.08.1905 in Breslau) ist hier der Taufeintrag. Ich weiss nicht, ob das von Interesse ist, aber die Eltern fehlen jedenfalls noch im Ancestry-Stammbaum. Interessanterweise war die Mutter eine geborene Wiesner.

                          Von den Eltern gäbe es den Taufeintrag resp. die Sterbeurkunde, und damit die Namen der vier Grosseltern.

                          Gruss, Ronny
                          Ooh, Toll! Danke!

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                          • Ilja_CH
                            Erfahrener Benutzer
                            • 05.11.2016
                            • 1023

                            #14
                            Das hat nicht direkt mit dem Thema zu tun, aber vielleicht doch Interessant wegen Anfragen ans Standesamt und so:



                            Ich habe nach meiner Anfrage am Wochenende an das Standesamt in Breslau bereits eine sehr lange Antwort erhalten. Die von mir gesuchte Heiratsurkunde (wo ich das exakte Datum nicht wusste, konnte das Ereignis aber auf eine Zeitspanne von einem Jahr eingrenzen) und zwei Geburtsurkunden (wo nur das Datum bekannt war, aber nicht der Geburtsort in Breslau) wurden gefunden und existieren alle drei im Standesamt.

                            Toll!


                            Die Eheurkunde könne ich mit einem Formular bestellen. Es gäbe die Wahl zwischen regulärer oder beglaubigter Kopie. Wobei eine gewöhnliche Kopie anscheinend etwas teurer ist als eine beglaubigte (interessant). Wobei der Unterschied nur 1 PLN ausmacht.


                            Bei den Geburtsurkunden steht, dass ich als nicht direkter Nachfahre 100 Jahre warten müsse und mich dann direkt an das örtliche Büro wenden muss. Das wäre dann nicht mehr das Standesamt, sondern das lokale Kreis-Standesamt (z. B. Breslau III, oder Breslau II oder Breslau V)?


                            So weit so gut.


                            Danach hat die Dame einen sehr langen Gesetztes-Text eingefügt. Wer alles Informationen einsehen darf, wenn ich der Übersetzung glauben kann. Also eine allgemeine Info.


                            Weiter steht im Schreiben, dass im Falle einer beglaubigten Kopie der Eheurkunde (daher wieder Bezug auf meine Anfrage) ich anscheinend anhand Kopien von Dokumenten nachweisen muss, dass ich ein Nachfahre bin. Diese können als Kopie per Post eingereicht werden. Falls diese nicht auf Polnisch seien, müsse zudem eine Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beigelegt werden.


                            Ich muss daher den Antrag per Post schicken, die Zahlungsbestätigung und – im Falle einer beglaubigten Kopie – die Originaldokumente.


                            Das verwirrt mich etwas: Wenn ich nur eine reguläre Kopie verlange, kann ich dann auf das Einsenden der Dokumente, die eine Verwandtschaft beweisen (und deren Übersetzungen), verzichten? Wenn das so einfach wäre, würde ich nur eine reguläre Kopie verlangen und keine beglaubigte.
                            Ich glaube, ich studiere das Antrag-Formular und frage ggf. nach.
                            Zuletzt geändert von Ilja_CH; 05.10.2023, 07:56.

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