Er durfte die Scheidung nicht durchführen lassen weil er nicht Deutscher war?

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  • Ilja_CH
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2016
    • 1072

    Er durfte die Scheidung nicht durchführen lassen weil er nicht Deutscher war?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1928 bis 1936
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Breslau
    Konfession der gesuchten Person(en): katholisch
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): div.
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): div.



    Es handelt sich eher um eine Frage statt um die Suche nach einer Person.

    Der Österreicher Bruno Gottstein wurde westlich von Breslau geboren und war Österreicher, weil auch sein Vater (aus Spindlermühle) Österreicher war.

    Er heiratete nach Mai 1923 eine Katharina geb. Berndt und hatte 1924 und 1925 (ev. 1926) zwei Söhne mit ihr. Mir wurde gesagt, dass sie – wie ihr Ehemann – Österreicherin gewesen war.

    Da er ca. 1927/1928 eine Liebelei mit einem jungen Kindermädchen anfing, trennte sich seine Frau von ihm und lebte seit 9.3.1929 von ihm getrennt. Sie hat jedoch keine Scheidung durchgeführt (warum auch immer).

    Er hatte 1933 ein Testament verfasst und starb 1936. Beim Tod war er offiziell immer noch mit Katharina geb. Berndt verheiratet, aber er lebte seit 1929 mit seiner Freundin zusammen und sie hatten drei Kinder. Im Testament hinterlässt er alles seiner Freundin und allen Kindern, jedoch nichts seiner offiziellen Frau.

    In den Testament-Akten steht unter anderem:

    „der Erblasser [er] hatte wiederholt Ehescheidungsklage angestrengt, doch wurde derselben nicht stattgegeben, weil Erblasser nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sondern von Geburt Österreicher ist“.

    Bedeutet dass, dass sie keine Österreicherin war sondern Deutsche?
    Oder konnte selbst in einer Ehe, wo beide aus Österreich waren, nur die Frau die Scheidung einleiten oder durchführen?

    Katharina schreibt in einem Dokument:
    „mit dem Verbrennen der Stahlhelmmütze ist auch Erfindung da wollte er mir politisch eins auswischen, weil er sonst nichts bringen konnte. Also ein Racheakt, weil er wegen Betrug nicht eingebürgert wurde. Beweis: Regierungsrat“.

    Vielleicht ist es wahr und er wollte sich einbürgern lassen, aber er durfte nicht.
    Könnte man hier im Archiv in Breslau etwas finden? Wie gross wäre die Chance dafür?

    Er und seine Frau schreiben übereinander nichts Gutes in den div. Schriftstücken.
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16921

    #2
    Zitat von Ilja_CH Beitrag anzeigen
    ... „der Erblasser [er] hatte wiederholt Ehescheidungsklage angestrengt, doch wurde derselben nicht stattgegeben, weil Erblasser nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sondern von Geburt Österreicher ist“ ...
    Hi
    Dazu Zitate aus dem deutschen Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, 1896 :

    Artikel 7.
    Die Geschäftsfähigkeit einer Person wird nach den Gesetzen des Staates beurtheilt, dem die Person angehört. [...]
    Nimmt ein Ausländer im Inland ein Rechtsgeschäft vor, für das er geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, so gilt er für dieses Rechtsgeschäft insoweit als geschäftsfähig, als er nach den deutschen Gesetzen geschäftsfähig sein würde. Auf familienrechtliche und erbrechtliche Rechtsgeschäfte sowie auf Rechtsgeschäfte, durch die über ein ausländisches Grundstück verfügt wird, findet diese Vorschrift keine Anwendung.


    Artikel 17.
    Für die Scheidung der Ehe sind die Gesetze des Staates maßgebend, dem der Ehemann zur Zeit der Erhebung der Klage angehört.




    Er hätte also vor österr. Gericht klagen müssen !!!
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 28.09.2023, 21:03.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Ilja_CH
      Erfahrener Benutzer
      • 05.11.2016
      • 1072

      #3
      Danke für die Zitate und schnelle Antwort.

      Aber heiraten dürfen sie in einem fremden Land, scheiden nicht. Irgendwie unlogisch.

      Aber hat man ihm das nicht mitgeteilt, wenn er anscheinend mehrmals versucht hat, eine Scheidungsklage einzureichen? Und wenn er das wusste, warum hat er das nicht einfach in Österreich in die Wege geleitet? Wenn es ihm angeblich so wichtig war?

      Spielte es dabei eine Rolle, ob die Ehefrau Deutsch oder Österreicherin war?
      Oder wurde sie durch die Heirat zu einer Österreicherin (falls sie vorher Deutsch war)?

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16921

        #4
        Zitat von Ilja_CH Beitrag anzeigen
        ... Aber heiraten dürfen sie in einem fremden Land, scheiden nicht. Irgendwie unlogisch ...
        Bei der Heirat geht es einvernehmlich.
        Hingegen bei einer Scheidungsklage vor Gericht, müsste der deutsche Richter über das Schicksal eines Ausländers richten, der Familien-Probleme mit einem ausländischen Partner hat.
        Ein deutscher Richter hat aber in solchen Fällen keine Machtgewalt über Ausländer, d.h. in diesem Fall muss der ausländische Partner vor dem deutschen Richter geschützt werden.
        Diese Regelung ist also nicht GEGEN Ausländer, sondern IM INTERESSE des Ausländers.
        Du willst ja auch nicht, wenn Du als deutsche Frau im Iran mit einem deutschen Partner lebst, dass der iranische Richter jetzt meint, eure Beziehung unterläge der islamischen Scharia-Gesetzgebung
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Ilja_CH
          Erfahrener Benutzer
          • 05.11.2016
          • 1072

          #5
          Hallo Anna Sara Weingart
          Deine Ausführungen und das Beispiel machen absolut Sinn. Danke dir!

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