Ab wann war man 1760 in Schlesien Volljährig

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  • Anma83
    Erfahrener Benutzer
    • 03.08.2020
    • 978

    Ab wann war man 1760 in Schlesien Volljährig

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1760
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung:
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Hallo,
    Ich habe mal eine etwas andere Frage an euch.
    Wann war man im Jahr 1760 volljährig?
    Habe das Internet schon durchsucht, habe aber nichts gefunden was mir weiterhilft. Vielleicht kann mir jemanden helfen oder ein Tipp geben.

    Gruß Anma
  • Upidor
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2021
    • 2908

    #2
    nach Wiki: In Preußen setzte das Gesetz über das Alter der Großjährigkeit vom 9. Dezember 1869 die Volljährigkeit ab dem 1. Juli 1870 von 24 auf 21 Jahre herab. Wenn es sich um den preußischen Teil Schlesiens handelt, dürfte demnach 1760 das Volljährigkeitsalter bei 24 Jahren gelegen sein.

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16913

      #3
      Hi, siehe Bild

      Quelle: Allgemeines Gesetzbuch für die Preußischen Staaten, 1792
      Angehängte Dateien
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16913

        #4
        gelöscht
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 16.07.2023, 17:01.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Anma83
          Erfahrener Benutzer
          • 03.08.2020
          • 978

          #5
          Danke für eure Hilfe
          Hat mich weiter gebracht.
          Gruß Anma

          Kommentar

          • Anma83
            Erfahrener Benutzer
            • 03.08.2020
            • 978

            #6
            Hallo Anna Sara Weingarten,
            Kannst du mir bitte den Link zu dem Bild schicken?
            Wäre echt nett von dir.
            Gruß Anma

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 16913

              #7
              Noch etwas anderes, aus Österreichisch Schlesien


              Vormundschaffts-Ordnung Für den Burger-Stand In dem Hertzogthum Schlesien Kayserl. Königl. Antheils,

              Wien 1753
              Angehängte Dateien
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 16.07.2023, 17:12.
              Viele Grüße

              Kommentar

              • Anna Sara Weingart
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2012
                • 16913

                #8
                Zitat von Anma83 Beitrag anzeigen
                Hallo Anna Sara Weingarten,
                Kannst du mir bitte den Link zu dem Bild schicken?
                Wäre echt nett von dir.
                Gruß Anma
                Seite 234
                Aus diesem Buch: https://books.google.de/books?id=421DAAAAcAAJ

                Ist ein Registerband.
                Den Gesetzestext (wäre in Theil 1, Titel 1, §26) muss man woanders suchen


                --> https://opinioiuris.de/quelle/1622#E...ten_ueberhaupt
                Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 16.07.2023, 17:33.
                Viele Grüße

                Kommentar

                • Anma83
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.08.2020
                  • 978

                  #9
                  Hallo,
                  Vielen Dank für deine Hilfe.
                  Gruß

                  Kommentar

                  • Ynnor1
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.08.2022
                    • 116

                    #10
                    Zitat von Upidor Beitrag anzeigen
                    nach Wiki: In Preußen setzte das Gesetz über das Alter der Großjährigkeit vom 9. Dezember 1869 die Volljährigkeit ab dem 1. Juli 1870 von 24 auf 21 Jahre herab. Wenn es sich um den preußischen Teil Schlesiens handelt, dürfte demnach 1760 das Volljährigkeitsalter bei 24 Jahren gelegen sein.
                    Ich habe 2 Ahnen, die 1867 bzw. 1868 gemustert wurden und mind. letzterer war auch im Dt./Fr.-Krieg auf preußischer Seite aktiv. Die Musterung war jeweils im Alter von 22 Jahren. Demnach müsste der Wehrdienst bereits vor der Volljährigkeit anzutreten gewesen sein. Könnt ihr das bestätigen?

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                    • Anma83
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.08.2020
                      • 978

                      #11
                      Hallo,
                      Ich hoffe, das hilft dir weiter.
                      Gruß Anma
                      IMG_6555.jpg

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