Kirchenbuch zum Verkauf?

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  • Scherfer
    Moderator
    • 25.02.2016
    • 2518

    Kirchenbuch zum Verkauf?

    Hallo,

    hier scheint tatsächlich ein Teil eines alten schlesischen Kirchenbuchs von Neobschütz/Noschitz/Nieszkowice zum Verkauf zu stehen. Auch wenn das eine öffentliche Antiquariatsplattform ist, ist das überhaupt rechtlich in Ordnung oder sollte man das der Justiz melden, da hier Kulturgut von allgemeinem Interesse an Privatsammler veräußert wird?
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #2
    der artikel wird toll beschrieben, mit großer kenntnis.

    es ist zu hoffen, dass ein privatsammler das aufkauft und dem entsprechenden archiv schenkt.
    der preis sollte selbst von einem archiv zu stemmen sein.
    ich empfinde eigentlich dem einsteller gegenüber dankbarkeit.



    im krieg und bei änderungen einer stattsform kamen häufig kirchenbücher in fremdbesitz.


    mir gab mal jemand papier zum zeichnen, rückseitig sah man alte handschriften.als ich darauf aufmerksam machte, warf man vor meinen augen alles in den papierkorb.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • Kaisermelange
      Erfahrener Benutzer
      • 09.11.2020
      • 1009

      #3
      Hallo Scherfer,

      lt. Wikipedia ist das eine Straftat (Hehlerei)


      Aufruf des Verbands kirchlicher Archive Kirchenbücher zu verkaufen? Immer wieder kommt es vor, dass Kirchenbücher und andere kirchliche Archivalien auf Flohmärkten oder im Internet (eBay) zum Verkauf angeboten werden. Fast immer handelt es sich dabei um Archivalien, die den Kirchengemeinden auf unrechtmäßigem Wege entwendet wurden. Einmal verkauft, sind die Kirchenbücher für die genealogische Forschung verloren. … „Kirchenbücher zu verkaufen?“ weiterlesen



      Grüße Kaisermelange

      Kommentar

      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4072

        #4
        zwei beispiele, wo die bezeichnung diebsgut oder hehlerware gar nicht passt.


        eine stadtbekannte familie kaufte ein schloss mit kapelle.
        der ehemals hier wirkende orden war im 18 jhdt. zur auflassung gezwungen worden. niemand hatte interesse an den schriften der padres.
        es musste erst ein des lesens alter schriften kundiger mensch auf besuch kommen, dass man begriff, da stünden die lebensdaten ganzer generationen drin. ab da bemühte man sich um verbringung in ein archiv.



        ein mensch russischen glaubens hatte im krieg im tiefsten russland den tabernakel aufgebrochen und alle schon geweihten hostien geschluckt, damit sie von den roten nicht entweiht würden.
        dafür wurde ihm seitens der katholischen kirche ein ehrenstatus eingeräumt, man ermöglichte ihm auch die flucht wie als deutscher.
        ein von ihm gerettetes kirchenbuch wollte jedoch niemand haben, zumal es nicht in unserer schrift verfasst war,
        ich weiß nicht, ob es ihm je gelang, den schatz doch noch in rechte hände zu bringen.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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        • Saraesa
          Erfahrener Benutzer
          • 26.11.2019
          • 1011

          #5
          Ich habe den Link an das Diözesan-Archiv Breslau geschickt, vielleicht interessiert sich dort jemand für diesen Fund.
          Edit: Das Buch wurde anscheinend schon verkauft.
          Zuletzt geändert von Saraesa; 14.10.2022, 17:28.

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15111

            #6
            Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
            ... ist das überhaupt rechtlich in Ordnung ...
            Hallo. Da müsste der frühere Eigentümer nachweisen, dass es ihm gestohlen wurde. Er bräuchte also das polizeiliche Protokoll, in dem er den Diebstahl angezeigt hätte. Desweiteren müsste er nachweisen, dass es sich hierbei genau um jenes Diebesgut handelt. Desweiteren müsste die Polizei überprüfen, inwieweit sich die Besitzfolge in den letzten Jahrzehnten zurückverfolgen lässt, also ob dadurch in Betracht kommt, dass es sich um Hehlerware handeln könnte.

            Großes Problem bei der ganzen Sache: der materielle und kulturelle Wert ist zu gering, als dass irgendeine Behörde aktiv werden würden. Da müsste schon explizit die Kirche aktiv werden.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Scherfer
              Moderator
              • 25.02.2016
              • 2518

              #7
              Danke für eure doch etwas unterschiedlichen Einschätzungen. Nun ist das Stück also verkauft, hoffen wir, dass es nicht in einem heimischen Bücherschrank verschwindet und für die Welt der Genealogie verloren ist.

              Kommentar

              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2011
                • 4072

                #8
                Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
                Danke für eure doch etwas unterschiedlichen Einschätzungen. Nun ist das Stück also verkauft, hoffen wir, dass es nicht in einem heimischen Bücherschrank verschwindet und für die Welt der Genealogie verloren ist.

                du kannst es melden, dann wird der Kauf eventuell rückwirkend unwirksam.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                Kommentar

                • robinhood
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.07.2008
                  • 586

                  #9
                  Hallo,

                  für 356 € sind die Begräbnisse von 1708-1737 noch zu haben.

                  Gruß Rocco

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