Hallo,
hier scheint tatsächlich ein Teil eines alten schlesischen Kirchenbuchs von Neobschütz/Noschitz/Nieszkowice zum Verkauf zu stehen. Auch wenn das eine öffentliche Antiquariatsplattform ist, ist das überhaupt rechtlich in Ordnung oder sollte man das der Justiz melden, da hier Kulturgut von allgemeinem Interesse an Privatsammler veräußert wird?
hier scheint tatsächlich ein Teil eines alten schlesischen Kirchenbuchs von Neobschütz/Noschitz/Nieszkowice zum Verkauf zu stehen. Auch wenn das eine öffentliche Antiquariatsplattform ist, ist das überhaupt rechtlich in Ordnung oder sollte man das der Justiz melden, da hier Kulturgut von allgemeinem Interesse an Privatsammler veräußert wird?
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