Erfahrungen mit schlesischen Standesämtern

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  • Pe Ga
    Neuer Benutzer
    • 01.02.2019
    • 3

    Erfahrungen mit schlesischen Standesämtern

    Guten abend Henry,
    wie ich beim Durchstöbern des Forums gelesen habe, haben Sie viele Erfahrungen mit polnischen Standesämtern gemacht.
    Ich habe vor wenigen Tagen, „naiv“ wie ich war, per E-Mail und auf deutsch das Standesamt Grottkau (Urzad Stanu Cywilnego Grodków; http://www.grodkow.pl/318-urzad-miej...iejskiego.html) angeschrieben und um Zusendung der Kopie sowie beglaubigter Abschrift des Geburtseintrags meiner Mutter (geb. 1932 in Tiefensee/Kreis Grottkau), der Todeseintragung meines Großvaters (gestorben an unbekanntem Datum im Jahre 1938 ebenda) und idealerweise nach Recherche nach dem Geburtseintrag meines Großvaters gebeten.
    Das Standesamt für Tiefensee war in Koppitz (später in Schwarzengrund umbenannt).
    Die betreffenden Listen/Bände befinden sich nach meiner Kenntnis im Rathaus Grottkau (http://cybercity.de/scripts/CC.dll?T...t&ref_id=67392).

    Nun sind ja erst wenige Tage vergangen, aber ich fürchte, daß ich das Ersuchen doch etwas „ungeschickt“ behandelt habe.
    Ich hatte auch in dem Schreiben nicht erwähnt, da meine Mutter noch lebt und sich natürlich dementsprechend legitimieren kann.
    Entsprechende Anfragen beim Staatsarchiv nach anderen Unterlagen waren bisher immer erfolgreich und unkompliziert. Leider sind diese Unterlagen dort eben nicht vorliegend.
    Ich würde meiner Mutter gerne diese Freude bereiten, daher bin vielleicht auch etwas „nervös“.
    Vielleicht können Sie mir ja bei meinem Ansinnen behilflich sein, wofür ich sehr dankbar wäre.

    Liebe Grüße

    Peter
  • sonki
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2018
    • 5789

    #2
    Hallo,

    also im Allgemeinen (vielleicht gibt es Ausnahmen) muss man bei Anfragen an polnische Standesämter in polnisch schreiben. Anfragen in deutsch werden meines Wissens nach nur in Staatsarchiven akzeptiert (aber auch dort nur in den ehem. Ostgebieten).
    Im Forum müsste es irgendwo PDF-Vordrucke geben oder leicht verständliche Formulierungen wie man dort anfragt - finde grad den Link dazu nicht, musste mal suchen oder warten bis jemand das hier heraussucht.

    Auch willst du für gewöhnlich "nur" eine unbeglaubigte Kopie des Originaldokuments mit allen Randvermerken (ksero kopia oder so ähnlich). Eine Beglaubigung ist ja nur wichtig, wenn du das Dokument für behördliche Dinge benötigst und ist im Zweifel eine vom Standesamtsmitarbeiter abgeschriebene (und reduzierte) Form die oft viele Daten nicht enthält die im Original noch zusätzlich stehen. Auch ist das meist deutlich teurer und umständlicher.

    Wenn du ein Nachweis der direkten Verwandschaft mitschickst (z.b. ein Scan deines Ausweises und z.b. deiner Geburtsurkunde) müsste es eigentlich problemlos gehen - eventuell brauchst du nicht einmal das - hatte ich jedenfalls bisher noch nicht nötig - ging alles ohne, aber das kommt sicherlich auf den konkreten Fall/Standesamt an. Ich würde es erst einmal ohne versuchen, aber vielleicht kann da jemand noch was dazu schreiben, vielleicht liest Henry das Thema ja noch!
    Zuletzt geändert von sonki; 03.02.2019, 00:45.
    ¯\_(ツ)_/¯

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    • kdmos352
      Erfahrener Benutzer
      • 05.11.2015
      • 214

      #3
      Hallo,


      und noch ein Tipp - es ist sehr often so, dass die polnischen Standesämter beantworten E-Mail Anfragen nicht, man muss also den traditionellen Postweg nutzen (das weiß ich von eigener Erfahrung von eine Korrespondenz mit vielen poln. Standesämter).


      Dazu noch etwas - die Standesämter (und alle poln. staatl. Behörden) haben gesetzlich 30 Tage um eine Antwort zu schicken und sehr often ist es so, dass tatsächlich erst am 30 Tag die Antwort geschickt wurde.

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      • Pe Ga
        Neuer Benutzer
        • 01.02.2019
        • 3

        #4
        Hallo sonki, hallo kdmos352,
        vielen Dank für die Antworten und Tipps.
        Ich habe einen Link für Vordrucke in polnischer Sprache gefunden:

        An das Archiwum Państwowe w Opolu habe ich bisher immer auf deutsch geschrieben und meine Anligen wurden immer sehr gut erfüllt. Die Schreiben vom Archiwum Państwowe w Opolu waren auf polnisch, aber mithilfe eines übersetzungsprogramms war es kein Problem.
        Die Anfragen erfolgten per E-Mail, lediglich muss einmal eine Bestätigung mit originaler Unterschrift auf dem Postweg erfolgen.
        Bisher habe ich mir wichtige Unterlagen beglaubigen lassen, daher sind diese nun "amtlich".
        Im Falle, daß die Geburtseintragung meiner Mutter tatsächlich vorhanden ist, wäre mir das ein besonderes Anliegen, da ihre Geburt z.b. im Familienstammbuch als "unter Eides statt" eingetragen ist.
        Somit könnte sie sich (zumindest theorethisch) nachträglich legitimieren.

        Das wären mir die dafür fälligen Gebühren absolut wert!
        Nochmals danke für Eure Hilfe und drückt mir mal die Daumen für mein Anliegen!


        Liebe Grüße


        Peter
        Zuletzt geändert von Pe Ga; 04.02.2019, 21:27.

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