Kosten f. Geburtsturkundenkopie in Polen VOR ORT?

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    • 30.11.2008
    • 14

    Kosten f. Geburtsturkundenkopie in Polen VOR ORT?

    Hallo

    Kann mir jemand sagen, was es kostet, wenn ich in Polen selber zum Standesamt (z.B. in Breslau zum Standesamt 1) gehe und eine schlesische Geburts- (Heirats-/ Sterbe-) Urkunde verlange?

    Gibt es da auch verschiedene Möglichkeiten, also z.B. eine direkte Kopie oder kann man sich auch was abschreiben - noch besser wäre natürlich, wenn man selber durchblättern darf, aber das wird wohl nicht der Fall sein...?

    Machen die auch Unterschiede bei den Kosten, wenn man die genauen Daten nicht weiß?
    Kann mir jemand vllt. sogar preisliche Erfahrungswerte in der Hinsicht geben?

    Wäre total genial...ich fahr nämlich schon sehr bald
  • ralf65
    • 21.11.2007
    • 1321

    #2
    Ich habe die Erfahrung gemacht, das es nicht funktioniert. Ich war in Elbing und habe nach einer bestimmten Geburtsurkunde gefragt.

    Zum einen durften die keine Fotokopien machen sondern nur Abrschriften. Das braucht natürlich Zeit, die ich nicht hatte weil ich dort nur einige Tage im Urlaub war. Die Dame hat zwar die Daten aufgenommen, aber danach folgte der übliche Weg über das Konsulat.

    Ich würde versuchen, vorab per Email mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen, damit die Sachen fertig sind wenn du hinfährst.

    Gruß
    Ralf

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    • Suchend
      Benutzer
      • 30.11.2008
      • 14

      #3
      ahja, ok. Und was hat das dann bei dir gekostet?

      Kommentar

      • ralf65
        • 21.11.2007
        • 1321

        #4
        Ich weis es nicht mehr ganz genau. Die Gebühren sind aber vergleichbar mit unseren.

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        • Friedhard Pfeiffer
          Erfahrener Benutzer
          • 03.02.2006
          • 5053

          #5
          Wenn man ein polnisch sprechende Person mitnimmt, dann funktioniert es wie in Deutschland auch: Von peniblen übergenauen Bediensteten [vgl. Vorredner] bis zu hilfreichen Geistern, die Personenstandsurkunden [auch schon mal umsonst] fotokopieren, habe ich alles erlebt.
          Die offizielle Verlautbarung hat folgenden Wortlaut:
          "Persnenstandsurkunden und Bescheinigungen werden den Berechtigten auf mündlichen Antrag vor Ort erteilt, wobei eine entsprechende Gebühr in polnischen Zloty erhoben wird. Wenn der Antragsteller einen schriftlichen Antrag an das polnische Standesamt schickt, bekommt er eine Antwort über einer der konsularischen Vertetungen in Deutschland. Wichtig ist, dass der Antrag in polnischer Sprache formuliert ist, sonst kann er an den Absender zurückgesandt werden. Das sichert jedenfalls eine zügige Erledigung des Antrags. Polnische Standesbeamte bearbeiten auch Anträge, die aus polnischen Konsulaten in Deutschland und aus deutschen Konsulaten in Polen kommen."
          Mit freundlichen Grüßen
          Friedhard Pfeiffer

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