Geburtsurkunde von 1915 - welche Angaben?

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  • Mark Obrembalski
    Erfahrener Benutzer
    • 05.12.2011
    • 146

    Geburtsurkunde von 1915 - welche Angaben?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1915
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Daleszyn, Gostyn, Posen
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):


    Über meine Großmutter Gertrud (Margarete) Schiewe, die 1915 in Daleszyn, Kreis Gostyn, geboren wurde, habe ich ein polnisches Dokument von 1956, das mit "ODPIS SKRÓCONY AKTU URODZENIA" überschrieben ist, was in der Übersetzung, die mir vorliegt, mit "Gekürzte Abschrift aus der Geburtsurkunde" wiedergegeben wird. Nun frage ich mich, ob es möglich und sinnvoll ist, bei den polnischen Behörden (Geburtsunterlagen von 1915 sollten noch auf dem Standesamt liegen, richtig?) eine ungekürzte Abschrift bzw. Fotokopie oder ähnliches zu bekommen. Angaben, die schon in der gekürzten Abschrift vorhanden sind:

    - Namen von Kind und Eltern
    - Geburtsdatum
    - Geburtsort des Kindes und Wohnort der Eltern

    Interessieren würden mich vor allem

    - Geburtsdaten und -orte der Eltern
    - genauere Adresse der Familie
    - Angaben zum Beruf der Eltern
    - Angabe, um das wievielte Kind der Familie es sich handelt

    Ist es realistisch, aus den Unterlagen solche oder weitere interessante Informationen zu bekommen?

    Beste Grüße,
    Mark
  • Andi1912
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2009
    • 4516

    #2
    Odpis zupeŁny aktu urodzenia

    Hallo Mark,

    auf der "großen", ungekürzten polnischen Geburtsurkunde ODPIS ZUPEŁNY AKTU URODZENIA stehen zumindest (sofern bekannt) zusätzlich die Geburtsdaten, der Geburtsort und der Wohnort (zum Zeitpunkt der Kindesgeburt) der Eltern, eventuell auch weitere Angaben. Das wievielte Kind der Familie Deine Großmutter war, wirst Du eher im KB-Eintrag finden. http://pl.wikipedia.org/wiki/Metryka_(odpis))

    Ich glaube kaum, dass Daleszyn heute noch ein eigenes Standesamt hat - weiß es aber nicht genau. Wahrscheinlich wirst Du Dich an das Standesamt in Gostyn wenden müssen: http://www.bip.gostyn.pl/Jak-zalatwi...twa-aktu-zgonu

    Du musst auf Polnisch schreiben - eine Vorlage für Anschreiben an Standesämter in Polen findest Du hier:
    http://wiki.wolhynien.net/index.php/...e_Standesamt_2 sowie hier: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...8PtQzagONqDPjQ

    Viele Grüße, Andreas
    Zuletzt geändert von Andi1912; 02.11.2012, 16:12. Grund: Link ergänzt

    Kommentar

    • Joanna

      #3
      Hallo Mark,

      auch aus einer Kopie gehen die Geburtsdaten (Tag der Geburt und Geburtsort) und genauen Anschriften der Eltern nicht hervor.

      Der Beruf der Mutter steht mit Sichrheit nicht drin. Eventuell der Beruf des Vaters. Und die Angabe, um das wievielte Kind der Familie es sich handelt, steht äußerst selten in den Einträgen.

      Viele Standesämter erstellen keine Kopien. Aber versuchen kannst Du es ja. Die Anfrage ist in Polnisch zu schreiben (wie auch sonst) und bitte keine Übersetzungen mit einem Translator versenden.

      Gruß Joanna

      Kommentar

      • Mark Obrembalski
        Erfahrener Benutzer
        • 05.12.2011
        • 146

        #4
        Danke, Andi und Joanna, für die Antworten.

        Eure Angaben zum Inhalt widersprechen sich nun freilich - gibt es nun eine Chance, dass nähere Angaben zu den Eltern vorhanden sind (Andi) oder steht dazu nichts drin (Joanna)? 1915 ist die Gegend ja preußisch gewesen - was stand also allgemein damals in preußischen Personenstandsunterlagen? Oder war das von Ort zu Ort (Provinz zu Provinz) verschieden?

        Das zuständige Standesamt ist sicher Gostyn. Das hat auch schon 1956 die gekürzte Abschrift ausgestellt und vermutlich auch schon 1915 die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen. Daleszyn war wohl immer ein Dorf mit wenigen hundert Einwohnern. Das Formular in Andis letztem Link sieht sehr gut aus, vor allem, weil es zweisprachig aufgemacht ist. Wird "Familienforschung" als Verwendungszweck akzeptiert, und wenn ja, wie heißt das auf Polnisch?

        Kommentar

        • uwe-tbb
          Erfahrener Benutzer
          • 06.07.2010
          • 2847

          #5
          Hallo Mark,

          Du kannst bei dem zuständigen Standesamamt eine kseropie anfordern - das ist eine beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie des Originaleintrages. Allesdings sind da keine Geburtsdaten der Eltern drauf - das war nie üblich. Adressen sind nicht immer auf den Urkunden - manchmal steht da auch nur im Hause des Vaters oder im Krankenhaus geboren.

          Die polnischen Geburtsurkunden entsprechen den deutschen Abstammungsurkunden und auf denen steht ja auch "nichts".

          Die Unterlagen von 1915 sind noch im zuständigen Standesamt (Gostyn) in Polen. Habe auch schon in polnischen Standesämtern Kopien angefordert und auch erhalten. Die Adresse stelle ich Dir gleich ein. Für Daten der Eltern brauchst Du deren Heiratsurkunde - viellleicht liegt diese auch noch in Gostyn vor - liegt die Heirat vor 1912, dann ist diese im Archiv in Leszno.

          Viele Grüße

          Uwe

          Urząd Miejski
          Rynek 2,
          63-800 Gostyń
          e-mail: um(at)gostyn.pl

          Informacje lokalne i samorządowe, gospodarka, kierunki rozwoju i aktualności.


          http://wiki.wolhynien.net/index.php?...e_Standesamt_1

          Die Anfrage muss in polnischer Sprache erfolgen!

          Archiwum Państwowe w Lesznie
          64-100 Leszno, ul. Solskiego 71
          tel: (65) 526-97-19
          fax: 529-97-56
          email: info(at)archiwum.leszno.pl
          www.archiwum.leszno.pl


          Ans Archiv kann man auf deutsch schreiben. Die Mitarbeiter in Leszno (Lissa) sind sehr freundlich und die Bearbeitung dort geht immer sehr schnell.
          Zuletzt geändert von uwe-tbb; 02.11.2012, 17:56.

          Kommentar

          • Friedhard Pfeiffer
            Erfahrener Benutzer
            • 02.02.2006
            • 5053

            #6
            Zitat von Andi1912 Beitrag anzeigen
            Ich glaube kaum, dass Daleszyn heute noch ein eigenes Standesamt hat - weiß es aber nicht genau *). Wahrscheinlich wirst Du Dich an das Standesamt in Gostyn wenden müssen:
            *) Daleszyn [Daleschin], Kreis Schrim [dann Gostyn], hatte kein eigenes Standesamt. Zuständiges Standesamt war Gostyn [Gostingen-Land]. Also richtiger Weise gleich USC Gostyn anschreiben.
            MfG
            Friedhard Pfeiffer

            Kommentar

            • Mark Obrembalski
              Erfahrener Benutzer
              • 05.12.2011
              • 146

              #7
              Danke, Uwe und Friedhard, auch für diese Hinweise.

              Von einer vollständigen Geburtsurkunde sind demnach also nur wenige zusätzliche Hinweise gegenüber der gekürzten Abschrift, die ich schon habe, zu erwarten. Von daher suche ich vielleicht besser direkt nach der Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern. Leider habe ich da noch kein Hochzeitsdatum, das ich bei einer Anfrage angeben könnte.

              Das Archiv in Leszno (seltsam: die älteren Kirchenbücher aus der Gegend liegen nicht in Leszno, sondern in Posen, wo sie auch online verfügbar sind) hat die Unterlagen anscheinend nur bis 1909:



              Sind die neuesten Bände im Archiv vielleicht noch nicht katalogisiert?

              Kommentar

              • uwe-tbb
                Erfahrener Benutzer
                • 06.07.2010
                • 2847

                #8
                Hallo Mark,

                die Kirchenbücher aus der Gegend sind meistens in Posen - Leszno hat lediglich die Standesamtregister. Das hängt mit der Zugehörigkeit zum Kirchenbezirk bzw. Dekanat zusammen. Von manchen Gemeinden sind nicht alle Kirchenbücher erhalten geblieben - einige haben nicht den Krieg überstanden. Manche Kirchenbücher sind bis heute noch nicht verfilmt.

                Urząd Stanu Cywilnego Gostyń = Standesamt Gostingen (Gostyn)


                Das bedeutet, dass die Jahrgänge bis 1910 sind noch im Standesamt oder noch nicht verfilmt. Die Archive haben nur die Standesamtregister 100 Jahre zurück - jüngere Bände sind noch in den zuständigen Standesämtern.

                War die Großmutter das älteste Kind oder gibt es noch ältere Geschwister? Gebe doch einfach das Hochzeitsdatum zwischen 1910 und 1915 an. Wenn die Urgroßeltern in Gostyn geheiratet haben, dann finden die im Archiv bzw. Standesamt auch die Heiratsurkunde. Die Register haben Namensverzeichnisse.

                Viele Grüße

                Uwe
                Zuletzt geändert von uwe-tbb; 02.11.2012, 23:40.

                Kommentar

                • Mark Obrembalski
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.12.2011
                  • 146

                  #9
                  Gute Frage nach den Geschwistern - sie hatte tatsächlich mindestens einen älteren Bruder (geboren 1913) und neben einigen jüngeren Geschwistern noch mehrere, deren Geburtsdatum ich nicht kenne. Vor einer Anfrage beim Archiv oder Standesamt werde ich also erst mal versuchen, in der Familie mehr über die Reihenfolge der Geburten herauszufinden - das genaue Datum kennt bei einigen offenbar niemand mehr, aber vielleicht weiß ja jemand, wer älter oder jünger war.

                  Kommentar

                  • uwe-tbb
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.07.2010
                    • 2847

                    #10
                    Dann könnte die Heirat zwischen 1908 und 1912 gewesen sein. Frage im Archiv und im Standesamt an. Da Du ja sowieso wegen der Geburtsurkunde ans Standesamt schreiben musst, können die auch gleich wegen der Heiratsurkunde nachschauen.

                    Kommentar

                    • Silke Schieske
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.11.2009
                      • 4487

                      #11
                      Hallo Mark,

                      Das einzigste was man auf der Kopie einer Originalurkunde der Geburt noch als "Randvermerk" finden könnte, wäre der Stempel wann deine Großmutter geheiratet hat bzw. gestorben ist. Beides allerdings aber nur, wenn Heirat und Tod in einem anderen Ort waren und an das poln. Standesamt weitergegeben wurde.

                      Auf einer Kopie der Heiratsurkunde deiner Urgroßeltern könnte als Randvermerk ggf sämtliche geborene Kinder des Ehepaares und u.U. sogar wann diese Kinder geheiratet haben bzw. verstorben sind. Dieses allerdings auch hier, wenn dieses an das polnische Standesamt weiter gegeben wurde. Zudem kann auf der Eheurkunde auch der Tod des Ehepartner verzeichnet sein. (hatte ich selber alles schon.

                      LG Silke

                      Wir haben alle was gemeinsam.
                      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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