Halbmond, Kreis Fraustadt, ist im 4-bändigen Ortsverzeichnis Preußens von 1835 nicht verzeichnet.
Für Herrenlauersitz, Kreis Guhrau, gilt dasselbe.
Miaskowo = Mohnsdorf, Kreis Kosten, gehörte zum Kirchspiel Rothdorf. Der Verbleib der Kirchenbücher ist [mir] nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Die Standesamtsregister von Dobsch werden nur, soweit sie jünger als 100 Jahre sind, beim Standesamt Dobsch verwahrt. Anfragen sind nur in Polnisch möglich, sonst erfolgt keine Antwort. Das Staatsarchiv Bromberg, das ältere Standesamtsregister ab 01.10.1874 verwahrt, kann Deutsch angeschrieben werden. Wenn sie noch zwei Jahre sich in Geduld üben, können Sie die Standesamtsurkunde von 1909 als vollständige Kopie beim Staatsarchiv Bromberg auf Deutsch anfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Original von Uwe
Ich bin interessiert an den Ortschaften/ Kirchenbüchern Vandsburg, Schmilowo, Mrotschen, Sittnow, Pempersin und Sossnow.
Hast du Informationen zu meinen anderen zwei Fragen?
Vandsburg, Kreis Flatow, hatte ein eigenes ev. und kath. Kirchspiel. Das Evangelische Zentralarchiv Berlin hat ev. Kirchenbücher: ~ 1770-1874, oo 1796-1874, # 1795-1874. Die kath. Kirchenbücher sind vor Ort ab 1740 erhalten.
Schmilowo gab es zwei:
Schmilowo, Kreis Chodziesen = Kolmar, gehörte zum ev. Kirchspiel Br[z]ostowo.
Schmilowo, Kreis Flatow, gehörte zum Kirchspiel Vandsburg.
Sittno gab es drei:
(Groß- und Klein-)Sittno, Kreis Bromberg, gehörte zum Kirchspiel Neu-Dombrowka
Sittno, Kreis Kulm, gehörte zum Kirchspiel Rehden.
Sittno, Kreis Flatow, gehörte zum Kirchspiel Pempersin. Hiervon hat das Evangelische Zentralarchiv Berlin ~ 1799-1874, oo 1801-1874, # 1795-1874.
Soßnow, Kreis Flatow, gehörte zum ev. und kath. Kirchspiel Zempelburg. Das Evangelische Zentralarchiv Berlin hat ev. Kirchenbücher: ~ 1781-1893, oo 1794-1893, # 1777-1894. Die kath. Kirchenbücher sind vor Ort ab 1751 vorhanden.
Die ältesten kath. Kirchenbücher reichen bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts zurück, das älteste Kirchenbuch der Stadt Posen reicht bis 1596 zurück. Im Kirchenkreis Flatow begannen die ev. Kirchenbücher in Groß Losburg 1901, in Kamin 1865, in Obendorf-Sossnow 1890, in Sypniewo 1888, in Vandsburg 1771, in Pempersin 1799 und in Zempelburg 1795.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Das Hauland Silz[e] (Solecki olendry), Kreis Bomst, gehörte zum Kirchspiel Wollstein. Das Staatsarchiv Lissa hat ev. Kirchenbücher von 1795 bis 1895 [mit Lücken]. Das Staatsarchiv Posen hat kath. Kirchenbücher von 1809 bis 1874.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Görchen, Kreis Kröben, hatte ein eigenes [kath.] Kirchspiel.
Karolinenthal, Kreis Kröben, gehörte auch zum Kirchspiel Görchen.
Gerlach ist in dem 4 Bände umfassenden Ortsverzeichnis des Staates Preußen von 1835 nicht verzeichnet.
Die Mormonen haben ev. und kath. Kirchenbücher von Görchen verfilmt. Die Standesamtregister von Görchen werden, soweit sie jünger als 100 Jahre sind, im Standesamt Görchen, soweit sie älter sind, im Staatsarchiv Lissa ab 01.10.1874 verwahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Kadzen, Kreis Schrimm, gehörte zum Kirchspiel Dolzig. Hiervon haben die Mormonen Kirchenbücher verfilmt.
Grabow, Kreis Schildberg, Provinz Posen, hatte ein eigenes Kirchspiel. Hiervon haben die Mornenen Kirchenbücher verfilmt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Jablone, Kreis Bomst, gehörte zum Kirchspiel und zum Standesamtsbezirk Rakwitz. Das Staatsarchiv Posen hat Standesamtsregister von Rakwitz von 1874 bis 1907, ev. Kirchenbücher von 1662 bis 1854 und kath. Kirchenbücher von 1818 bis 1854.
Kobylnik, Kreis Buk, gehörte zum Kirchspiel und zum Standesamtsbezirk Grätz. Das Staatsarchiv Posen hat Standesamtsregister von Grätz von 1874 bis 1907 sowie ev. und kath. Kirchenbücher von 1818 bis 1874.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Polnische Staatsarchive können - im Gegensatz zu Standesämtern - Deutsch angeschrieben werden. Die Antwort erfolgt Polnisch.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
(Alt- und Neu-)Widzim, Kreis Bomst, gehörten zum Kirchspiel zum Standesamtsbezirk Kiebel. Das Staatsarchiv Posen hat hiervon Kirchenbücher von 1818 bis 1874. Die Standesamtsregister von Kiebel werden, soweit sie jünger sind als 100 Jahre, beim Standesamt Wollstein bis 1935, soweit sie älter sind, ab 01.10.1874 im Staatsarchiv Altkessel verwahrt.
Das Hauland Silze (Solecki olendry), Kreis Bomst, gehörte zum Kirchspiel und zum Standesamtsbezirk Wollstein. Das Staatsarchiv Lissa hat von Wollstein ev. Kirchenbücher von 1795 bis 1895 mit Lücken. Das Staatsarchiv Posen hat kath. Kirchenbücher von 1809 bis 1874. Das Staatsarchiv Altkessel hat ältere Standesamtregister, soweit sie älter als 100 Jahre sind, ab 01.10.1874, das Standesamt Wollstein hat jüngere bis 1945.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Szymanowo gab es drei:
Szymanowo, Kreis Kröben, Kirchspiele Rawicz und Laszczyn
Szymanowo, Kreis Samter, Kirchspiel Ottoworo
Szymanowo, Kreis Schrimm, Kirchspiel Schrimm
Der Eintrag lautet:
1828
Proclamation nach Laschyn IX,
Johann Gottlob Rauhut, in Diensten in Szymanowo ein Junggesell , mit Jungfr[au] Anna Dorothea Bulst, älteste Tochter des Tagearbeiters Gottfried Bulst in Szymanowo, der Bräutigam 25 Jahr evangel[isch], die Braut 22 Jahr kathol[isch] Proclamation 9.[,] 16[.], 23. Nov[em]br[is]
Es ist also eindeutig Szymanowo im Kreis Kröben [später (1887)geteilt aufgegangen in den Kreisen Rawicz und Gostyn] gemeint.
Außerdem heißt es nicht "B"aschyn, sondern "L"aschyn.
Die Kirchenbücher von Parlin befinden sich zwar in Gnesen, jedoch nicht im Staats-, sondern im Diözesanarchiv. Die Mormonen haben sie verfilmt [1767-1960].
MfG
Friedhard Pfeiffer
Brodden, Kreis Chodziesen = ab 1877: Kolmar, gehörte zum Kirchspiel Schmilowo [Kreis Flatow]. Die Mormonen haben - soweit ersichtlich - hiervon keine Kirchenbücher verfilmt. Auch polnische Staatsarchive haben hiervon keine Kirchenbücher.
Schönfeld, Kreis Chodziesen = ab 1877: Kolmar, gehörte zum ev. Kirchspiel Krojanke und zum kath. Kirchspiel Schmilwowo. Von Krajanke haben die Mormonen Filme [1773-1874].
Mit freundlichen Grüßen
Friedhard Pfeiffer
Kommentar