Wo folgende Urkunde beantragen

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  • Robin2002
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2019
    • 1111

    Wo folgende Urkunde beantragen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: *1904
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Wutzkow (Rüdigersmühle, Ballenberg)
    Konfession der gesuchten Person(en): Evangelisch
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Ancestry
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Ancestry


    Hallo liebe Ahnenforscher aus Pommern,

    Eigentlich hatte ich für folgende Urkunde keine sonderliche Interesse, aber nach erneutem Überschauen ist dann doch die Neugierde gekommen.

    Es geht um die Geburtsurkunde meiner 2x Urgroßmutter:

    Martha Anna Bertha Wendt
    *10.12.1904 zu Rüdigersmühle, ein Vorwerk von Ballenberg, Groß Rambin

    Gemäß den Urkunden die ich bereits habe, sind die Eltern:
    Hermann Johann Wendt *23.06.1872 zu Neuteich, Westpreußen
    und
    Wilhelmine Albertine Henriette Huth zu Petermannke, Großpolen

    Ihr Vater Johann steht auch als Trauzeuge in ihrer Eheurkunde, nur ist dort ein merkwürdiger Vermerk, wo ich nicht weiß, ob sie sich zu hundert-Prozent auf Martha Wendt bezieht:

    unehelich gemäß Urteil des Landgerichts Stolp (321/41), jetzt Geburtsregister nr. 58/1904 (vermuthlich steht dort Wutzkow).
    https://drive.google.com/open?id=1e7...kvOV_iJJhO4jgp Urkunde hier einzusehen.

    Heißt das, daß Johann Wendt nicht der Vater ist?

    Da ihr das ohne vorliegen dieser Urkunde nicht sagen könnt, würde mich eher interessieren, wohin ich mich wenden müßte, um ebendiese zu beantragen.

    Vielen Dank für euren Rat und Einschätzungen.

    Lieber Gruß,
    Robin
  • Robin2002
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2019
    • 1111

    #2
    Nachtrag:

    Ich suche das Urteil aus Stolp, nicht die Geburtsurkunde.
    Die Geburtsurkunde habe ich überraschenderweise schon, habe das gar vergessen.
    In dieser steht:

    "der Steinschläger Hermann Johann Wendt, [und die] Wilhelmine Albertine Wendt geb. Huth [haben ein Kind], Martha Anna Berta".


    Sprich, nicht weiter verwunderlich. Doch warum dann unehelich? Warum unehelich, was normal ja den Vater angeht, obwohl Hermann Johann Wendt trotzdem als Vater bei der Ehe zugegen ist? Oder bezieht sich das Urteil gar nicht auf Martha Wendt?

    Kommentar

    • mabelle
      Erfahrener Benutzer
      • 09.10.2017
      • 1069

      #3
      Zitat von Robin2002 Beitrag anzeigen
      Nachtrag:

      Ich suche das Urteil aus Stolp, nicht die Geburtsurkunde.
      Die Geburtsurkunde habe ich überraschenderweise schon, habe das gar vergessen.
      In dieser steht:

      "der Steinschläger Hermann Johann Wendt, [und die] Wilhelmine Albertine Wendt geb. Huth [haben ein Kind], Martha Anna Berta".


      Sprich, nicht weiter verwunderlich. Doch warum dann unehelich? Warum unehelich, was normal ja den Vater angeht, obwohl Hermann Johann Wendt trotzdem als Vater bei der Ehe zugegen ist? Oder bezieht sich das Urteil gar nicht auf Martha Wendt?
      Hallo Robin,

      da hier das Jahr 1904 genannt ist, würde ich auch davon ausehen, dass es um die Martha Wendt geht. Die Gründe für diesen Eintrag können vielfältig sein. Auf der Geburtsurkunde mit der Nr. 58/1904 müsste demnach auch ein entsprechender Hinweis sein. Wenn nicht, dann würde ich versuchen an den Beschluss durch das Landgericht zu kommen. Da würde ich mich beim regional zuständigen Staatsarchiv erkundigen.

      Viele Grüße
      mabelle
      Zuletzt geändert von mabelle; 22.03.2020, 03:39. Grund: Formatierung

      Kommentar

      • Robin2002
        Erfahrener Benutzer
        • 30.03.2019
        • 1111

        #4
        Okay, und weißt du an welches ich mich wenden muß?
        Es handelt sich um die Region.


        Ich denke nicht, daß es nachvollziehbar ist, wo dieses ist. Könnte ja so gut wie überall sein, ob in Polen oder Deutschland.

        Gruß,
        Robin

        Kommentar

        • henry
          • 18.05.2014
          • 2168

          #5
          Hallo,


          vielleicht...
          als Hinweis.


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          Zuletzt geändert von henry; 22.03.2020, 13:24. Grund: Ergänzung

          Kommentar

          • Kai M
            Erfahrener Benutzer
            • 06.07.2017
            • 247

            #6
            Zitat von Robin2002 Beitrag anzeigen
            [fragebogen]
            Ihr Vater Johann steht auch als Trauzeuge in ihrer Eheurkunde
            Hallo Robin,

            der Trauzeuge dürfte doch kaum der Vater sein. Der Zeuge ist erst 31 Jahre alt.

            Ich würde sagen die Unehelichkeitserklärung bezieht sich nicht auf die Braut, sondern auf ihr letztes Kind, also die Tochter die 1939 geboren wurde.
            Der Ehemann scheint 1939 gestorben zu sein. Also ist es eher möglich, dass das letzte Kind zunächst als ehelich angesehen wurde, aber dies später doch angezweifelt wurde.
            Da das Kind womöglich nicht aus dieser Ehe stammt, wurde der Geburtshinweis zum unehelichen Kind auf der Geburtsurkunde der Mutter gemacht - daher auch der Verweis auf ihre Geburtsurkunde.

            Da du nur die Zweitschrift der Geburtsurkunde hast, steht der Randvermerk wahrscheinlich nicht drauf.

            Das Unehelichkeitsurteil ist aus dem Jahr 1941. Alles andere würde für mich keinen Sinn ergeben.

            Viele Grüße
            Kai

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