Neu ab 1.1.2015 neues Personenstandsgesetz in Polen

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  • Ute69
    Erfahrener Benutzer
    • 17.03.2012
    • 935

    Neu ab 1.1.2015 neues Personenstandsgesetz in Polen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung:
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):



    HAllo an alle Forscher,

    Ab dem 1.1.2015 gibts in Polen ein neues Personenstandsgesetz.

    Das heist :

    Geburtsurkunden haben eine Sperrfrist von 100 Jahren wie bisher.

    Heirats - und Sterbeurkunden werden nach 80 Jahren ans Archiv abgegeben.

    Dies ist neu und dadurch muß man schauen wo diese Unterlagen jetzt sind .Das wird bestimmt eine weile dauern bis sich das eingespielt hat.



    Diese Info fand ich beim Pommerschen Greif.



    Gruß Ute
  • Andi1912
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2009
    • 4516

    #2
    neues Personenstandsgesetz in Polen

    Hallo Ute,

    ja das ist eine gute Nachricht!

    Hierzu hatte Lukasz Bielecki im November geschrieben:
    Zitat von bielecki Beitrag anzeigen
    Mehr gute Nachrichten aus Polen.
    Im Januar 2015 werden die Fristen reduziert, nach den die Personenstandregister nach den Archiven versandt werden. Bis heute war es immer 100 Jahre für alle Serien, ab Januar bleibt es so nur im Fall der Geburtsregister. Die Heiratsregister und Totenregister gelangen dann nach 80 Jahren ins Archiv. Binnen Übergangsperiode von 10 Jahren sollen die 20 Jahrgänge 1915-1934 (und natürlich fortschreitend auch weitere) umziehen. Dies macht unsere Recherchen in vielen Fällen einfacher.

    Lukasz Bielecki
    Viele Grüße, Andreas

    Kommentar

    • Andi1912
      Erfahrener Benutzer
      • 02.12.2009
      • 4516

      #3
      neues Personenstandsgesetz in Polen

      Hallo zusammen,

      bedeutet dies, dass man jetzt auch Kopien aus den Heirats- und Sterberegistern, die älter als 80 Jahre sind aber noch in den Standesämtern liegen, zu Personen erhalten kann, von denen man nicht in direkter Line abstammt? Z.B. zu den Geschwistern der Groß-/Urgroßeltern. Oder muss man erst abwarten, bis diese jetzt freigegebenen Register ihren Weg in das zuständige Archiv gefunden haben?

      Hat schon jemand einen "Versuchsballon" gestartet?

      Viele Grüße, Andreas

      Kommentar

      • Bernhardo
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2011
        • 1396

        #4
        Hallo,

        ich denke, dass die Lage recht schwierig ist im Moment.
        Die Standesämter werden grad bei Akten, welche jetzt eigentlich zu Archivgut geworden sind durch eben dies neue Gesetz, die Arbeit von sich weisen, und auf die Archive verweisen.
        Die Archive wiederum werden wahrscheinlich zur Kenntnis geben, dass die Unterlagen noch bei den Standesämtern liegen.
        Ich denke, dass auch in Polen die Mühlen der Bürokratie sehr langsam Mahlen.

        Ich denke, dass ganze ist jetzt nicht zu überstürzen.
        Da durch diese Gesetzesänderung doch sehr viele Unterlagen zu Archivgut geworden sind, sollten wir einfach noch ein wenig warten.


        Gruß Bernhard Opretzka
        Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
        Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
        Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
        Kirchspiel Rheinswein
        Folgende Namen:

        Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

        Mitglied im VFFOW
        Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

        Kommentar

        • Andi1912
          Erfahrener Benutzer
          • 02.12.2009
          • 4516

          #5
          neues Personenstandsgesetz in Polen

          Hallo Bernhardo,

          nein, ich will nichts überstürzen.

          Ich wollte nur mal in Erfahrung bringen, wie das neue Personenstandsgesetz in Polen in der Praxis gehandhabt werden wird. Und vermutlich hast Du mit Deinen Überlegungen ins Schwarze getroffen. Es ist generell eine gute Nachricht, dass die Sperrfristen für die Heirats- und Sterberegister verkürzt worden sind. Wie schnell man hierdurch Auskunft von den Standesämtern bzw. Archiven aus den freigegebenen Registerjahrgängen erhalten wird, muss man abwarten...

          Vielen Dank für Deine Antwort.

          Viele Grüße, Andreas

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          • Ute69
            Erfahrener Benutzer
            • 17.03.2012
            • 935

            #6
            Hallo zusammen,

            Ich habe jetzt mal eine Anfrage ans Dnziger Standesamt gestellt und Urkunden aus den Jahren

            1915-37 angefordert ,welche jetzt ja Archivut geworden sind.

            Ich werde euch berichten was ich bekomme und wie sie reagieren.


            Sterbeurkunden aus den Jahren 15-17 wollen sie nur als polnische Abschriftschicken,da die Originale in einem zu schlechten Zustand wären.




            Gruß Ute

            Kommentar

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