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Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
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HAllo an alle Forscher,
Ab dem 1.1.2015 gibts in Polen ein neues Personenstandsgesetz.
Das heist :
Geburtsurkunden haben eine Sperrfrist von 100 Jahren wie bisher.
Heirats - und Sterbeurkunden werden nach 80 Jahren ans Archiv abgegeben.
Dies ist neu und dadurch muß man schauen wo diese Unterlagen jetzt sind .Das wird bestimmt eine weile dauern bis sich das eingespielt hat.
Diese Info fand ich beim Pommerschen Greif.
Gruß Ute
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