»Öffentliche Aufforderung
Freie und Hansestadt Hamburg Ausgleichsamt
I 1 - LA 3403 - 19/13 04.10.2013
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Soziales,
Familie und Integration
Versorgungsamt Hamburg
FS 534 - Ausgleichsamt
Adolph-Schönfelder-Straße 5
22083 Hamburg
Öffentliche Aufforderung
Folgende Personen haben Anträge auf Feststellung von Vermögensschäden/Hausratschäden (hier Kriegssachschäden und Vertreibungsschäden nach dem Feststellungsgesetz) und auf Zuerkennung von Hauptentschädigung/Hausratentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) gestellt:
...
12.
Kleinfeld, Elisabeth, geb. Alester,
geb. 24.10.1861,
verst. 15.08.1945
Goldap/Ostpreussen
Hamburg-Eimsbüttel
Ei 43 080 V
...
Über die Anträge kann nicht entschieden werden, weil die Personen, denen die Entscheidungen zuzustellen wären, nicht ermittelt werden können. Alle betroffenen Personen werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 6 Monaten (Aufgebotsfrist) nach Bekanntmachung dieser Aufforderung im Bundesanzeiger ihre Rechte aus den Anträgen geltend zu machen. Nicht geltend gemachte Rechte erlöschen mit Ablauf der Aufgebotsfrist.«
Krojanke bzw. Schönfeld: Wilhelm Krahn und Ottilie Hinz
Aus dem evangl. Kirchenbuch Krojanke 1903:
04. September 1903 Wilhelm Krahn, Arbeiter in Schönfeld, 40 Jahre, unverehelicht und Ottilie Hinz in Schönfeld, 33 1/2 Jahre, unverehelicht,
Aufgebot 05.12.1903, XIV S. n. Trin.,
Randvermerk: "wollten sich in Schönfeld nicht trauen lassen"
L.G. Pitka
Suche alles zu folgenden FN: WERNER aus Mertensdorf/Kr. Friedland, Allenstein und Marwalde (Ostpreussen), HINZ / HINTZE und KUHR aus Krojanke/Kr. Flatow (Posen/Westpreussen), WERNER, HINZ und SEIDEL aus Gilgenburg/Kr.Osterode (Ostpreussen), ELIS und FESTER aus Siegen bzw. dem Kr. Wetzlar (Hessen), ZILLEN aus Venekoten bzw. In den Venekoten, Gem. Elmpt (jetzt: Niederkrüchten) Kr. Erkelenz (NRW), SAENGER aus Süß und Machtlos (Hessen) u. aus Essen (NRW), PHILIPP aus Wolfsdorf/Niederung Kr. Elbing
»Amtsgericht Frankfurt am Main
– Nachlassgericht –
Öffentliche Aufforderung
51 VI 466/13 S – 09.10.2013
Am 03.01.2013 verstarb in Frankfurt am Main die zuletzt in Frankfurt am Main wohnhaft gewesene Herta Elisabeth Senkpaul.
Sie war am 07.07.1924 in Insterburg geboren.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main anzumelden.
Andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der hessische Fiskus nicht vorhanden ist.
Am 14.08.2006 verstarb Susanna Rosalinde Hampl-Matzat geb. Matzat, geb. am 12.12.1929 in Insterburg, zuletzt wohnhaft Robert-Berndt-Str. 30, Dresden.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Dresden anzumelden, andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der sächsische Fiskus nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlass soll etwa 19.000,00 EUR betragen.
Am 15.02.2013 verstarb Hermann Paschmann, geb. am 21.02.1936 in Lyssuhnen, zuletzt wohnhaft Charl.-Nestler-Str. 2, 91788 Pappenheim.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Weißenburg anzumelden, andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der bayerische Fiskus nicht vorhanden ist.
Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Kein Rechtsmittel statthaft:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar, da es sich um eine Zwischen- oder Nebenentscheidung handelt und das Gesetz ein Rechtsmittel nicht vorsieht.
Der am 02.01.1938 in Königsberg geborene, zuletzt in Eckernförde wohnhaft gewesene Michael Salewski, ist am 04.05.2010 in Eckernförde gestorben.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht Eckernförde anzumelden, andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der schleswig-holsteinische Fiskus nicht vorhanden ist.
Am 20.03.1985 verstarb in Bielefeld die am 04.02.1902 in Kindschen, Krs. Tilsit, geborene Hedwig Koch geb. Garnies. Der letzte Wohnsitz der Verstorbenen war Bielefeld.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung dieser öffentlichen Aufforderung beim Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, anzumelden, andernfalls festgestellt werden kann, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist.
Schütz, geb. Burke aus Deutsch Eylau, Krs. Rosenberg
Gefunden im Bundesanzeiger:
»Amtsgericht Lahnstein
Öffentliche Aufforderung
1 VI 318/13
Am 04.05.2011 ist in Koblenz mit letztem Wohnsitz in Dausenau Christel Herta Irmgard Schütz geb. Burke, geb. am 26.09.1927 in Deutsch Eylau, Kreis Rosenberg, verstorben.
Die ermittelten Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bei dem Amtsgericht – Nachlassgericht – Lahnstein anzumelden.
Andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Rheinland-Pfalz nicht vorhanden ist.
Der Nachlasswert beträgt nach den Feststellungen des Nachlasspflegers etwa 8.000 EUR, bestehend etwa je zur Hälfte aus Barguthaben und aus landwirtschaftlichen Grundstücken. Die Vergütung des Nachlasspflegers steht noch offen.
Gefunden im Bundesanzeiger:
»Amtsgericht Menden
Öffentliche Aufforderung
8a VI 398/11
Alle ermittelten Erben des am 13.02.2007 in Menden verstorbenen Kurt Erich Pottel, geboren am 02.12.1927 in Königsberg-Quedenau, zuletzt wohnhaft gewesen in Menden, haben das Erbe ausgeschlagen.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht – Nachlassgericht – Menden (Sauerland) anzumelden.
Andernfalls wird gem. § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist.
Der Wert des Nachlasses beträgt etwa 7.909,95 Euro.
Die Erben der am 08.12.2010 in Neuss verstorbenen deutschen Staatsangehörigen Herta Erna Limberg, geboren am 19.07.1923 in Dohnasberg, Polen, zuletzt wohnhaft gewesen in Neuss (Sterbe-Standesamt, Sterberegister-Nr.: Standesamt Neuss, 1694/10), konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung bei dem Amtsgericht – Nachlassgericht – Neuss anzumelden.
Andernfalls wird gem. § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist.
Zwischen dem 31.12.2010 und 01.01.2011 ist in Düsseldorf, ihrem letzten Wohnsitz, Magdalene Barbara Ehm, geboren am 17.08.1920 in Trojahnmühle, jetzt Alt Schöneberg, Ldkrs. Allenstein, verstorben.
Sie war die Tochter der Eheleute Valentin Ehm, geboren am 02.04.1891, verstorben 1943, und Hedwig Ehm geborene Keuchel, geboren am 13.01.1893, verstorben 1945.
Es ist Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt.
Nicht nachgewiesen werden konnte bisher der Wegfall1)
des Bruders der Erblasserin: Walter Ehm, geboren 1923, vermutlich verstorben 1943 in Russland,
2)
der Cousine Paula Tolksdorf, geboren am 10.04.1921,
3)
der Cousine Edith Tolksdorf, geboren am 30.07.1928,
4)
der Tante mütterlicherseits Valerie Keuchel, geboren am 10.07.1889.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden hiermit aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen bei dem unterzeichnenden Nachlassgericht geltend zu machen, anderenfalls das Erbrecht dieses Stammes unberücksichtigt bleibt.
Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Am 06.03.2013 verstarb Siegfried Czesla geb. Czesla, geb. am 06.05.1938 in Sensburg/Allenstein, zuletzt wohnhaft Marie-Curie-Str. 27 a, 91054 Erlangen.
Erben konnten nicht ermittelt werden.
Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Erlangen anzumelden, andernfalls gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der bayerische Fiskus nicht vorhanden ist.
Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.
Ein Stammbuch aus dem Jahr 1935 - 1940, anscheinend aus Königsberg. Abgebildet in Ebay sind zwei Geburtsscheine: ... Margarethe Bartsch, geboren am 31.07.1936 und Ingrid Helga Bartsch, geboren am 23.02.1940.
Kommentar