Hallo! Ich habe folgendes Problem: Seit geraumer Zeit suche ich nach Informationen über die Familie meines Großvaters väterlicherseits, Paul Garske, der seit 1943 vermisst ist. Ich möchte vor allem gerne wissen, wie seine Eltern hießen... Doch die einzigen Daten, die ich dazu habe, sind der Name und das Geburtsdatum + -ort meines Opas (5.3.1911 in Pilow) und den Namen seines Bruders, Gustav Garske, der als Taufpate meines Vaters mit im Familienstammbuch steht.
Weil ich schon herausgefunden hatte, dass die Bücher des 1911er Jahrgangs nicht mehr vorhanden sind und der Eintrag meines Großvaters demnach auch nicht, habe ich eine Anfrage an das Standesamt in Walcz (Deutsch Krone) gerichtet und nachgefragt, ob ein Geburtseintrag dieses Bruders, Gustav, (geb. 1913) vorliegt. Die Antwort war positiv; dieser Eintrag existiert tatsächlich noch.
Doch eine Abschrift, so die Information der Leiterin, bekämen laut einer "Verordnung" aus dem Jahr 2004 nur die "nächsten Familienmitglieder" (also Kinder, Enkel, Geschwister)... Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich bin die Enkelin des Bruders der gesuchten Person, habe also keine DIREKTE verwandtschaftliche Beziehung zu diesem Gustav; die Nachkommen seiner Familie - falls es welche geben sollte - kenne ich (noch) nicht.
Das ist ein echtes Problem, denn dieser Eintrag ist die einzige Möglichkeit, die Namen der Eltern zu erfahren. Ob es was bringt, wenn ich die Abschrift im Namen meines Vaters beantrage? - Er ist ja der Neffe und sein Onkel Gustav war auch einer seiner Taufpaten... Aber zählt er dann als unmittelbares Familienmitglied? Und überhaupt: Der Mann wäre heute 95 Jahre alt. Was ist denn das für eine Bestimmung? Geht es vielleicht am Ende nur darum, besonders hohe Gebühren zu verlangen?
Hat damit irgendjemand schon Erfahrungen gemacht? Was soll ich tun? Würde ich Einsicht in die Bücher bekommen, wenn ich dort selbst hinfahre?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Andrea
Weil ich schon herausgefunden hatte, dass die Bücher des 1911er Jahrgangs nicht mehr vorhanden sind und der Eintrag meines Großvaters demnach auch nicht, habe ich eine Anfrage an das Standesamt in Walcz (Deutsch Krone) gerichtet und nachgefragt, ob ein Geburtseintrag dieses Bruders, Gustav, (geb. 1913) vorliegt. Die Antwort war positiv; dieser Eintrag existiert tatsächlich noch.
Doch eine Abschrift, so die Information der Leiterin, bekämen laut einer "Verordnung" aus dem Jahr 2004 nur die "nächsten Familienmitglieder" (also Kinder, Enkel, Geschwister)... Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich bin die Enkelin des Bruders der gesuchten Person, habe also keine DIREKTE verwandtschaftliche Beziehung zu diesem Gustav; die Nachkommen seiner Familie - falls es welche geben sollte - kenne ich (noch) nicht.
Das ist ein echtes Problem, denn dieser Eintrag ist die einzige Möglichkeit, die Namen der Eltern zu erfahren. Ob es was bringt, wenn ich die Abschrift im Namen meines Vaters beantrage? - Er ist ja der Neffe und sein Onkel Gustav war auch einer seiner Taufpaten... Aber zählt er dann als unmittelbares Familienmitglied? Und überhaupt: Der Mann wäre heute 95 Jahre alt. Was ist denn das für eine Bestimmung? Geht es vielleicht am Ende nur darum, besonders hohe Gebühren zu verlangen?
Hat damit irgendjemand schon Erfahrungen gemacht? Was soll ich tun? Würde ich Einsicht in die Bücher bekommen, wenn ich dort selbst hinfahre?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Andrea
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