Abschrift Geburtseintrag bei poln. Standesamt

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  • Andrea Schilling
    Neuer Benutzer
    • 27.12.2007
    • 18

    Abschrift Geburtseintrag bei poln. Standesamt

    Hallo! Ich habe folgendes Problem: Seit geraumer Zeit suche ich nach Informationen über die Familie meines Großvaters väterlicherseits, Paul Garske, der seit 1943 vermisst ist. Ich möchte vor allem gerne wissen, wie seine Eltern hießen... Doch die einzigen Daten, die ich dazu habe, sind der Name und das Geburtsdatum + -ort meines Opas (5.3.1911 in Pilow) und den Namen seines Bruders, Gustav Garske, der als Taufpate meines Vaters mit im Familienstammbuch steht.

    Weil ich schon herausgefunden hatte, dass die Bücher des 1911er Jahrgangs nicht mehr vorhanden sind und der Eintrag meines Großvaters demnach auch nicht, habe ich eine Anfrage an das Standesamt in Walcz (Deutsch Krone) gerichtet und nachgefragt, ob ein Geburtseintrag dieses Bruders, Gustav, (geb. 1913) vorliegt. Die Antwort war positiv; dieser Eintrag existiert tatsächlich noch.

    Doch eine Abschrift, so die Information der Leiterin, bekämen laut einer "Verordnung" aus dem Jahr 2004 nur die "nächsten Familienmitglieder" (also Kinder, Enkel, Geschwister)... Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich bin die Enkelin des Bruders der gesuchten Person, habe also keine DIREKTE verwandtschaftliche Beziehung zu diesem Gustav; die Nachkommen seiner Familie - falls es welche geben sollte - kenne ich (noch) nicht.

    Das ist ein echtes Problem, denn dieser Eintrag ist die einzige Möglichkeit, die Namen der Eltern zu erfahren. Ob es was bringt, wenn ich die Abschrift im Namen meines Vaters beantrage? - Er ist ja der Neffe und sein Onkel Gustav war auch einer seiner Taufpaten... Aber zählt er dann als unmittelbares Familienmitglied? Und überhaupt: Der Mann wäre heute 95 Jahre alt. Was ist denn das für eine Bestimmung? Geht es vielleicht am Ende nur darum, besonders hohe Gebühren zu verlangen?

    Hat damit irgendjemand schon Erfahrungen gemacht? Was soll ich tun? Würde ich Einsicht in die Bücher bekommen, wenn ich dort selbst hinfahre?

    Vielen Dank für jeden Hinweis!

    Andrea
  • Carlton

    #2
    RE: Abschrift Geburtseintrag bei poln. Standesamt

    Hallo Andrea,

    hier geht es nicht um höhere Gebühren, sondern um Personen- und Datenschutz. Hier in Deutschland ist es doch nicht anders.

    Auskunftsberechtigt sind immer nur die Angehörigen der direkten Linie.

    Selbst hinfahren bringt natürlich gar nichts, da in Standesamtsunterlagen, genau wie bei uns, niemand schauen darf. Es geht immerhin um den Schutz von Personendaten.

    Ich persönlich würde die Urkunde (warum eine Abschrift, weshalb keine Fotokopie des Eintrages?) für den Großonkel mit dem Hinweis anfordern, dass die Daten für die Familienforschung benötigt werden und die direkten Angehörigen des Onkels nicht mehr leben (wieso ist der Onkel als Pate 2 Jahre jünger als der Großvater? Habe ich da was falsch verstanden?). Und wenn dieses nicht möglich sei, dann bitten Sie doch nur um die Daten der Eltern, da es sich hierbei dann ja wieder um die direkte Linie handelt.

    Vielleicht klappt es ja!

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    • Andrea Schilling
      Neuer Benutzer
      • 27.12.2007
      • 18

      #3
      RE: Abschrift Geburtseintrag bei poln. Standesamt

      Hallo Ursula,

      danke für Deine Antwort. Verworren ? Der Pate meines Vaters ist dieser Gustav und der war zwei Jahre jünger als sein Bruder (= mein Großvater): Gustav geb. 1913, Paul (mein Opa) geb. 1911. Ist aber jetzt egal. Wofür ich die Angaben brauche, hatte ich in die Anfrage schon ausführlich reingeschrieben...Das hat die Sache anscheinend nicht geändert. Und in Deutschland ist das mit dem Datenschutz auch so? Ich habe hier schon Auskünfte für den Großvater meines Mannes bekommen - und mit dem bin ich ja nicht mal blutsverwandt... Da hat keiner nachgefragt...

      Aber ich probiere das noch mal im Namen meines Vaters und dann mal sehen...

      Viele Grüße,
      Andrea

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      • Carlton

        #4
        RE: Abschrift Geburtseintrag bei poln. Standesamt

        Hallo Andrea,

        nix verworren - ich verworren. Habe etwas völlig anderes gelesen als da steht. Entschuldigung.

        Ja, es kann passieren, dass man hier "versehentlich" Auskunft bekommt. Ist mir auch schon bei Anforderungen für meinen Mann passiert. Aber meistens muss die direkte Linie nachweisen (anhand von Fotokopien) werden.

        Ich habe überlegt, ob man nicht das zuständige Pfarramt anschreiben könnte - falls Dein Großvater getauft wurde. Vielleicht gibt es noch KB aus dieser Zeit? Aber damit habe ich auch noch keine Erfahrungen gemacht. Ist mir auch nur so durch den Kopf gegangen.

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