Liebe Mitglieder,
recht lange betreibe ich nun schon Familienforschung in Westpreußen und bin dennoch erst vor kurzer Zeit auf eine sehr interessante Quelle gestoßen: Die sog. Erbhuldigungsakten.
Diese mir bisher unbekannten Unterlagen geben Auskunft zu den Personen, welche einem neuen Herrscher in oder von Preußen, die Treue geschworen (gehuldigt) haben - vereinfacht ausgedrückt. Hierbei ist zu beachten, dass bei Weitem nicht alle Einwohner Preußens, egal ob Bürger oder nicht, diesen Eid leisten mussten. Es handelt sich vielmehr um einen eng begrenzten Kreis, der hierzu verpflichtet war, also etwa Adelige, Dorfschulzen und Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Hierzu wurden auf Erlass des Herrschers die ausgewählten Personen entweder nach Königsberg oder aber zum zuständigen "Amt" zitiert, um dort den Eid abzulegen.
Der Verfasser der drei Bände, in welchen die Huldenden aus den Originalakten erfasst wurden, Hans Heinz Diehlmann, führt hierzu Folgendes aus: "Die Akten beziehen sich im Wesentlichen auf die Huldigung der Stände und enthalten vor allem umfangreiche Namenlisten von Personen, die huldigen müssen, gehuldigt haben, oder deren Huldigung noch aussteht. Man kann deshalb den Inhalt des Bestandes als Erbhuldigungsakten bezeichnen, obwohl dieser Ausdruck in den Akten relativ spät, erstmalig bei Faszikel 24 gebraucht wird. Man versteht unter Huldigung, wofür gelegentlich auch der lateinische, im Sinn gleichbedeutende Ausdruck Homagium steht, in erster Linie das Schwören des Treueides (Homagialeides) gegenüber dem Lehnsherrn und unter Erbhuldigung das Schwören dieses Treueides gegenüber einem neuen Lehnsherrn, der das Erbe eines früheren antritt. [...] Der Personenkreis, der in den Listen erfaßt wird, ist begrenzt. Es werden nur diejenigen Personen genannt, die selbst (Adel, Freie, Schulze, Krüger) oder deren Gemeinwesen (Städte) eine Verschreibung, einen Brief, eine Handfeste oder ein Privileg haben. Es werden also nur Personen genannt, die in irgendeinem Rechtsverhältnis zum Lehnsherrn stehen."
Inwiefern sind diese Listen nun interessant für die Familienforschung? Die Akten liefern Informationen zu Personen, welche zur jeweiligen Zeit in Preußen gelebt haben und zwar unabhängig von der jeweiligen Kirchenbuch-Quellenlage. Auch reicht die Erfassung der Huldenden zeitlich weit zurück, sodass die Akten eine sehr interessante und wertvolle Quelle in diesem Zeitfenster darstellen. Im Allgemeinen wird der Vor- und Nachname der Person, sein Wohnort sowie Ort und Datum der Huldigung angegeben, sehr selten der Beruf.
Am Ende eines jeden der drei Bände hat der Verfasser jeweils ein Personen- und Ortsregister angehängt, sodass ich anhand dieser Register Auskünfte erteilen kann. Da die Register sehr umfangreich sind, konnte ich diese hier leider nicht einfügen.
Sofern also Interesse besteht, kann ich gerne nach Informationen von Personen aus West- und Ostpreußen suchen. Bitte hierzu den vollständigen Namen angeben (auch Schreibvarianten), den Wohnort und ggf. den relevanten Suchzeitraum.
recht lange betreibe ich nun schon Familienforschung in Westpreußen und bin dennoch erst vor kurzer Zeit auf eine sehr interessante Quelle gestoßen: Die sog. Erbhuldigungsakten.
Diese mir bisher unbekannten Unterlagen geben Auskunft zu den Personen, welche einem neuen Herrscher in oder von Preußen, die Treue geschworen (gehuldigt) haben - vereinfacht ausgedrückt. Hierbei ist zu beachten, dass bei Weitem nicht alle Einwohner Preußens, egal ob Bürger oder nicht, diesen Eid leisten mussten. Es handelt sich vielmehr um einen eng begrenzten Kreis, der hierzu verpflichtet war, also etwa Adelige, Dorfschulzen und Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Hierzu wurden auf Erlass des Herrschers die ausgewählten Personen entweder nach Königsberg oder aber zum zuständigen "Amt" zitiert, um dort den Eid abzulegen.
Der Verfasser der drei Bände, in welchen die Huldenden aus den Originalakten erfasst wurden, Hans Heinz Diehlmann, führt hierzu Folgendes aus: "Die Akten beziehen sich im Wesentlichen auf die Huldigung der Stände und enthalten vor allem umfangreiche Namenlisten von Personen, die huldigen müssen, gehuldigt haben, oder deren Huldigung noch aussteht. Man kann deshalb den Inhalt des Bestandes als Erbhuldigungsakten bezeichnen, obwohl dieser Ausdruck in den Akten relativ spät, erstmalig bei Faszikel 24 gebraucht wird. Man versteht unter Huldigung, wofür gelegentlich auch der lateinische, im Sinn gleichbedeutende Ausdruck Homagium steht, in erster Linie das Schwören des Treueides (Homagialeides) gegenüber dem Lehnsherrn und unter Erbhuldigung das Schwören dieses Treueides gegenüber einem neuen Lehnsherrn, der das Erbe eines früheren antritt. [...] Der Personenkreis, der in den Listen erfaßt wird, ist begrenzt. Es werden nur diejenigen Personen genannt, die selbst (Adel, Freie, Schulze, Krüger) oder deren Gemeinwesen (Städte) eine Verschreibung, einen Brief, eine Handfeste oder ein Privileg haben. Es werden also nur Personen genannt, die in irgendeinem Rechtsverhältnis zum Lehnsherrn stehen."
Inwiefern sind diese Listen nun interessant für die Familienforschung? Die Akten liefern Informationen zu Personen, welche zur jeweiligen Zeit in Preußen gelebt haben und zwar unabhängig von der jeweiligen Kirchenbuch-Quellenlage. Auch reicht die Erfassung der Huldenden zeitlich weit zurück, sodass die Akten eine sehr interessante und wertvolle Quelle in diesem Zeitfenster darstellen. Im Allgemeinen wird der Vor- und Nachname der Person, sein Wohnort sowie Ort und Datum der Huldigung angegeben, sehr selten der Beruf.
Am Ende eines jeden der drei Bände hat der Verfasser jeweils ein Personen- und Ortsregister angehängt, sodass ich anhand dieser Register Auskünfte erteilen kann. Da die Register sehr umfangreich sind, konnte ich diese hier leider nicht einfügen.
Sofern also Interesse besteht, kann ich gerne nach Informationen von Personen aus West- und Ostpreußen suchen. Bitte hierzu den vollständigen Namen angeben (auch Schreibvarianten), den Wohnort und ggf. den relevanten Suchzeitraum.
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