Hallo zusammen.
ich bin etwas verwirrt über den Ablauf der Urkundenbestellung bei den polnischen Standesämtern.
Gibt es da eine einheitliche Regelung, welche Dokumente ich in welcher Form nachweisen muss um Personenstandsurkunden zu erhalten?
Und muss die Bestellung in einer festgelegten Form passieren?
Meine beiden letzten Fälle, beide Urkunden noch keine 100 Jahre alt, beide mal direkte Vorfahren:
1 Fall:
1 Geburtsurkunde, beantragt per E-Mail in englisch und polnisch im Standesamt Zoppot bei Danzig.
2 Fall:
1 Geburtsurkunde, beantragt per E-Mail in englisch und polnisch im Standesamt Graudenz.
Im Fall 1 wollte man nur eine Kopie meines Ausweises und eine weitere Urkunde(In meinem Fall einen Auszug aus dem Familienbuch).
Danach 2 Wochen Wartezeit, dann hatte ich es, mit Stempel und so.
Im Fall 2 verlangt man das die Urkunden über die Polnische Botschaft in Berlin, Konsularabteilung angefordert werden müssen. Und ich einen polnischen Staatsbürger eine Vollmacht erteilen soll.
Warum diese Unterschiede??
Was kann ich tun oder worauf kann ich mich im Fall 2 berufen, das ich das Theater mit dem Konsulat nicht brauche?? Wobei hier
auch noch steht "...Die Botschaft übermittelt den polnischen Behörden Urkundenanforderungen in folgenden Fällen:
Privatpersonen deutscher Staatsangehörigkeit, die für amtliche Zwecke eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde benötigen, können bei der Botschaft deren Beschaffung beantragen. Urkunden, die lediglich der privaten Familienforschung dienen, beschafft die Botschaft nicht...."
Ich hoffe ihr könnt mir nen paar Tipps geben.
Liebe Grüße
Dirk
ich bin etwas verwirrt über den Ablauf der Urkundenbestellung bei den polnischen Standesämtern.
Gibt es da eine einheitliche Regelung, welche Dokumente ich in welcher Form nachweisen muss um Personenstandsurkunden zu erhalten?
Und muss die Bestellung in einer festgelegten Form passieren?
Meine beiden letzten Fälle, beide Urkunden noch keine 100 Jahre alt, beide mal direkte Vorfahren:
1 Fall:
1 Geburtsurkunde, beantragt per E-Mail in englisch und polnisch im Standesamt Zoppot bei Danzig.
2 Fall:
1 Geburtsurkunde, beantragt per E-Mail in englisch und polnisch im Standesamt Graudenz.
Im Fall 1 wollte man nur eine Kopie meines Ausweises und eine weitere Urkunde(In meinem Fall einen Auszug aus dem Familienbuch).
Danach 2 Wochen Wartezeit, dann hatte ich es, mit Stempel und so.
Im Fall 2 verlangt man das die Urkunden über die Polnische Botschaft in Berlin, Konsularabteilung angefordert werden müssen. Und ich einen polnischen Staatsbürger eine Vollmacht erteilen soll.
Warum diese Unterschiede??
Was kann ich tun oder worauf kann ich mich im Fall 2 berufen, das ich das Theater mit dem Konsulat nicht brauche?? Wobei hier
auch noch steht "...Die Botschaft übermittelt den polnischen Behörden Urkundenanforderungen in folgenden Fällen:
Privatpersonen deutscher Staatsangehörigkeit, die für amtliche Zwecke eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde benötigen, können bei der Botschaft deren Beschaffung beantragen. Urkunden, die lediglich der privaten Familienforschung dienen, beschafft die Botschaft nicht...."
Ich hoffe ihr könnt mir nen paar Tipps geben.
Liebe Grüße
Dirk
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