Auf dem Königl. Postamte zu Insterburg befindet sich seit ungefähr 14 Tagen eine Königl. Kabinetsresolution für die Müllerwittwe Lange.
Da der Aufenthaltsort der letztern unbekannt ist, so werden die Polizeibehörden hiermit angewiesen, sich um die Ausmittelung derselben zu bemühen und wenn sie davon Kenntniß erhalten, nicht nir das gedachte Königl. Postamt davon sogleich zu benachrichtigen, sondern auch die Wittwe Lange zur Auslösung jener Königl. Kabinetsresolution anzuweisen.
Gumbinnen, den 5ten Oktbr. 1811.
Polizei-Deputation der Königl. Litthauischen Regierung.
Da der Aufenthaltsort der letztern unbekannt ist, so werden die Polizeibehörden hiermit angewiesen, sich um die Ausmittelung derselben zu bemühen und wenn sie davon Kenntniß erhalten, nicht nir das gedachte Königl. Postamt davon sogleich zu benachrichtigen, sondern auch die Wittwe Lange zur Auslösung jener Königl. Kabinetsresolution anzuweisen.
Gumbinnen, den 5ten Oktbr. 1811.
Polizei-Deputation der Königl. Litthauischen Regierung.
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