Amts-Blatt der Königl. Litthauischen Regierung 1812
Es haben sich der Königl. Domainenbeamte Brück, imgleichen der Amtsschreiber Schulz und der Amtswachtmeister Balcke im Domainenamte Czychen durch ihre außerordentliche Thätigkeit und Sorgfalt, welche sie durch Aufhebung und Verhaftnehmung einer in dortiger Gegend streifenden sehr gefährlichen Diebesbanede bewiesen haben, der öffentlichen Belobung würdig gemacht.
Würden doch mehrere Polizeibeamte diesem rühmlichen Beispiele nachfolgen und sich eben so thätig in der Fürsorge für die allgemeine Sicherheit beweisen, als selbige es hier thätig gezeigt haben.
Gumbinnen, den 30ten März 1812
Polizeideputation der Königl. Litthauischen Regierung.
Es haben sich der Königl. Domainenbeamte Brück, imgleichen der Amtsschreiber Schulz und der Amtswachtmeister Balcke im Domainenamte Czychen durch ihre außerordentliche Thätigkeit und Sorgfalt, welche sie durch Aufhebung und Verhaftnehmung einer in dortiger Gegend streifenden sehr gefährlichen Diebesbanede bewiesen haben, der öffentlichen Belobung würdig gemacht.
Würden doch mehrere Polizeibeamte diesem rühmlichen Beispiele nachfolgen und sich eben so thätig in der Fürsorge für die allgemeine Sicherheit beweisen, als selbige es hier thätig gezeigt haben.
Gumbinnen, den 30ten März 1812
Polizeideputation der Königl. Litthauischen Regierung.
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