Bürgerrecht DANZIG - ab welchem Alter konnte man Bürger werden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Dietristian
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2012
    • 235

    Bürgerrecht DANZIG - ab welchem Alter konnte man Bürger werden?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1768
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Danzig
    Konfession der gesuchten Person(en): evangelisch
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):


    Liebe Spezialisten,

    seit 23 Jahren ist das ein Toter Punkt in meiner Forschung:

    Johann Friedrich LEMON, geboren in Stockholm, Langmesserschmied(emeister?) in Danzig erlangt dort am 13.April 1768 das Bürgerrecht, am 12.Juli 1769 heiratet er in Preußisch Stargard Anna Maria SENGER, eine Bürgerstochter. Sie wohnen in Danzig und taufen dort zwischen 1770 und 1788 sieben Kinder. Er stirbt am 24. April 1806 in Danzig/St.Marien. Sein Sterbealter wird mit 58 Jahren angegeben.
    Jetzt sind mir durch einen Forscherfreund Zweifel an dieser Altersangabe gekommen. Er müsste demnach 1747/48 in Stockholm geboren sein. Ich habe schwedische Forscher gebeten nachzuforschen, ob in diesen Jahren ein Johan Fredrik LEMON in Stockholm getauft worden ist. Mehrmals, immer kein Treffer, obwohl im Bürgerrechtseintrag von Danzig eindeutig Stockholm als Geburtsstadt steht.(vielleicht doch nur Herkunftsstadt?)

    Ein Schwedischer Forscher (G-Gruppen, wo ich auch Mitglied bin) schrieb mir jetzt, dass vielleicht das Alter falsch angegeben sein könnte. Bei der Erlangung des Bürgerrechtes wäre er 20 Jahre, bei der Heirat 21 Jahre gewesen. Ich habe irgendwo gehört o. gelesen, dass jemand nur Bürger werden konnte, wenn er Meister war. Konnte man mit 20/21 Jahren in Danzig oder anderen Städten als Bürger angenommen werden, oder gab es ein höheres Mindestalter auch für die Schmiedemeister??

    Wer weiß mehr??

    Dank euch im voraus für eure Mühe!
    Freundliche Grüße
    Dietrich Klein
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5981

    #2
    Hallo Dietrich,

    ich habe noch nicht davon gehört, daß der Meisterbrief Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechts war. Andererseits erscheint mir eine Einbürgerung mit 20 oder 21 Jahren sehr unwahrscheinlich. Vielleicht für den Fall, daß bereits der Vater Bürger derselben Stadt war. Aber wohl eher nicht für Zugewanderte. Und dann: Meister bereits mit 20 oder 21? Kann ich mir nicht vorstellen. Häufig wurde ein Mann kurz vor seiner Hochzeit mit einer Tochter der Stadt eingebürgert. Die Daten liegen meistens nicht weit auseinander.

    Das fällt mir spontan ein.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

    Kommentar

    Lädt...
    X