Personensuche Gruneiken Ostpreussen

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  • Nebber
    Erfahrener Benutzer
    • 05.06.2022
    • 121

    Personensuche Gruneiken Ostpreussen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1929
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Gruneiken/Gruneyken
    Konfession der gesuchten Person(en): unbekannt
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): FamilySearch,Ancestry,Divers Foren
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine


    Hallo Liebe Forscher,

    Nach langer mühseeliger Suche habe ich nun endlich den Grossvater meiner Frau ausfindig machen können.
    Gesucht ist nun eine Geburtsurkunde/Register von Fritz Helmut GELESCHUS geb.20.07.1929 in Gruneiken Kreis Angerapp in Ostpreussen.
    Kirchenkreis zuständig müsste Benkdorf (Banie Mazuskie) sein. Über eine Religion steht in der Vaterschaftsannerkennung nichts. Habe gelesen, dass die Kirchenbücher aktuell im Leipziger Staatsarchiv lagern, allerdings nicht im gesuchten Zeitraum.

    Meine Frage: ist es überhaupt möglich Urkunden dieses Jahrgangs online zu finden? Und wenn wo? Hat da jemand vielleicht mehr Erfahrung als ich und spezielle Zugänge zu Archiven?

    Ich wäre für jeden Hinweis sehr Dankbar
    Liebe Grüsse
    Ben
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    Weitere Interessen: Ahrens aus Vogelsdorf, Ficker aus Bernsbach/Sa, Geleschus aus Raum Ostpreussen
  • sewe
    Erfahrener Benutzer
    • 14.12.2016
    • 380

    #2
    Hallo,


    die zuständigen StA Unterlagen von Benkheim müssten beim Standesamt I in Berlin liegen.





    Aber ich weiß nicht wie die das handhaben, da 1929 ja noch in der Sperrfrist von 110 Jahren liegt (daher wirst du online auch nichts finden werden), aber bei direkter Ahnenfolge sollte man ja (durch Nachweise) die Unterlagen bekommen müssen.






    Gruß Sebastian

    Kommentar

    • Nebber
      Erfahrener Benutzer
      • 05.06.2022
      • 121

      #3
      Hallo sewe,
      Vielen Dank dir.
      Ich werde mal dahinter gehen
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      Kommentar

      • Nebber
        Erfahrener Benutzer
        • 05.06.2022
        • 121

        #4
        Zitat von sewe Beitrag anzeigen
        Hallo,


        die zuständigen StA Unterlagen von Benkheim müssten beim Standesamt I in Berlin liegen.





        Aber ich weiß nicht wie die das handhaben, da 1929 ja noch in der Sperrfrist von 110 Jahren liegt (daher wirst du online auch nichts finden werden), aber bei direkter Ahnenfolge sollte man ja (durch Nachweise) die Unterlagen bekommen müssen.






        Gruß Sebastian





        Laut Standesamt in Berlin I :zuständiges Standesamt ist Rogahlen.
        "Das Personenstandsregister des betreffenden Standesamtes sowie sonstige Unterlagen liegen dem Standesamt I in Berlin nicht vor."


        und nun?
        sind diese Akten vermutlich verloren gegangen?

        hat dazu noch jemand eine idee?


        lg Ben
        Zuletzt geändert von Nebber; 04.02.2023, 18:09.
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        Kommentar

        • Nebber
          Erfahrener Benutzer
          • 05.06.2022
          • 121

          #5
          Ein Update zu meiner Frage

          Nachdem eine Anfrage ans Standesamt BerlinI leider keine neuen Informationen brachte (siehe Beitrag oben), habe ich versucht den Weg seines letzten bekannten Wohnortes zu gehen.
          22.Oktober 1958 wohnhaft in Leukersdorf/Erzgebirge laut der Anerkennung der Vaterschaft im Geburtsregister seines Sohnes.


          IMG_4052.jpg


          Nach verweiß auf das jeweilige andere zuständige Amt bin ich beim Stadtarchiv Chemnitz angelangt. Nach der Anfrage vom 16.09.23 habe ich dann am 08.04.24 sogar eine Antwort erhalten…

          …Leider können wir ihnen nicht weiterhelfen….

          ​​​​…Entsprechend den gesetzlichen Regelungen sind personenbezogene Mitteilungen erst nach Ablauf von Schutzfristen möglich, die in §§ 9 und 10 des SächsArchivG und §§9 und 10 der Archivsatzung der Stadt Chemnitz festgelegt sind, d. h. Informationen zu Personen können erst 30 Jahre nach deren Tod oder 100 Jahre nach der Geburt mitgeteilt werden.


          soweit so gut. Wie sieht es an dieser Stelle denn mit der direkten Verwandtschaft aus? Meine Frau ist in diesem Fall die leibliche Enkelin, weitere direkte Verwandte sind nicht mehr am Leben (mit Ausnahme ihres Bruders). Ihr Vater, sowie ihre Grossmutter sind bereits vor einigen Jahren verstorben.
          Im genannten Archiv Gesetz ist unter den Paragraphen folgender Wortlaut festzustellen:

          § 9
          Benutzung des Archivgutes



          (1) Jedermann hat vorbehaltlich der Rechte aus § 6 nach Maßgabe der aufgrund von § 16 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnungen das Recht, das Archivgut des Freistaates Sachsen zu nutzen.

          (2) 1Die Benutzung ist einzuschränken oder zu versagen, wenn 1. Grund zur Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde, 2. Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter entgegenstehen, 3. Rechtsvorschriften über Geheimhaltung verletzt würden, 4. der Erhaltungszustand des Archivgutes entgegensteht, 5. ein nicht vertretbarer Arbeitsaufwand entstehen würde oder 6. Vereinbarungen mit gegenwärtigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen.
          2Die Nutzung kann aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden. 3Die Entscheidung trifft das Sächsische Staatsarchiv.


          ….

          ​​​​​​​

          4) 1Eine Benutzung personenbezogenen Archivgutes ist unabhängig von den in Absatz 1 genannten Schutzfristen zulässig, wenn die Person, auf die sich das Archivgut bezieht, eingewilligt hat. 2Nach dem Tod der Person ist die Einwilligung von dem überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, nach dessen Tod von den geschäftsfähigen Kindern der betroffenen Person und, wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, von den Eltern der betroffenen Person zu erklären.

          (5) 1Die Schutzfristen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 können im Einzelfall verkürzt werden, wenn es im öffentlichen Interesse liegt. 2Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn die Benutzung für ein konkretes Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange einer anderen Person oder öffentlichen Stelle erforderlich ist und wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens oder die berechtigten Belange einer anderen Person oder öffentlichen Stelle die schutzwürdigen Belange der Person, auf die sich das Archivgut bezieht, überwiegen. 3Soweit der Forschungszweck es zulässt, sind die Forschungsergebnisse ohne personenbezogene Angaben aus dem Archivgut zu veröffentlichen.12



          Klingt für mich erstmal alles nach viel Bürokratie. Kann man diese Ausführungen irgendwie so auslegen, dass es doch eine Möglichkeit gibt an die Unterlagen zu gelangen?
          Mir ist bewusst, dass Ahnenforschung nicht schnell geht, aber wenn ich weis, dass ich noch weitere 5Jahre warten muss bis die Schutzfrist abgelaufen ist…. Ist sehr unmotivierend.

          Dazu kommt, dass ich Leider keine weiteren Informationen habe im Moment auch in Bezug auf ein mögliches Versterben des Gesuchten. Es wäre ja möglich, dass er bereits vor vielen Jahren von uns gegangen ist. Wobei es auch möglich wäre, dass er noch am Leben ist, das wäre natürlich die schönste Variante (95jährig)

          ​​​​​​​LG Ben
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