Ich habe einen Antrag auf Ausstellung oder Beschaffung einer Urkunde aus Polen in beiden Sprachen. Kann mir jemand den Unterschied bei der Anforderung einer Urkunde erklären zwischen:
einer vollständigen Abschrift des Eintrags
einer gekürzten Abschrift des Eintrags
einer Abschrift in Form einer beglaubigten Ablichtung
Eine beglaubigte Ablichtung ist für mich eine Fotokopie mit Stempel, allerdings bin ich
ein wenig irritiert, weil ich auf der Seite des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland, Oppeln, folgendes gelesen habe:
Die Anfertigung von Fotokopien der Eintragungen in den Personenstandsbüchern ist den
polnischen Standesämtern aufgrund einer entsprechenden Weisung des polnischen
Innenministeriums vom August 2005 untersagt. Wir können daher bei den Standesämtern
keine Fotokopien anfordern.
Was muss ich anfordern, wenn ich eine Fotokopie des Originals mit Randeinträgen und einem Stempel des entsprechenden Standesamtes haben möchte??
einer vollständigen Abschrift des Eintrags
einer gekürzten Abschrift des Eintrags
einer Abschrift in Form einer beglaubigten Ablichtung
Eine beglaubigte Ablichtung ist für mich eine Fotokopie mit Stempel, allerdings bin ich
ein wenig irritiert, weil ich auf der Seite des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland, Oppeln, folgendes gelesen habe:
Die Anfertigung von Fotokopien der Eintragungen in den Personenstandsbüchern ist den
polnischen Standesämtern aufgrund einer entsprechenden Weisung des polnischen
Innenministeriums vom August 2005 untersagt. Wir können daher bei den Standesämtern
keine Fotokopien anfordern.
Was muss ich anfordern, wenn ich eine Fotokopie des Originals mit Randeinträgen und einem Stempel des entsprechenden Standesamtes haben möchte??
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