Geburtsurkunde Name Maleike Königsberg in Preußen Jahr 1905 woher ?

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  • MarthaFischer
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    Geburtsurkunde Name Maleike Königsberg in Preußen Jahr 1905 woher ?

    Hallo Zusammen,

    ich habe heute einmal folgendes Anliegen zu meiner Königsberg Linie, ich habe eine Heiratsurkunde aus dem Jahr 1933.
    Die Braut Getrud Eveline geborene Maleike geboren 1905 in Königsberg, ist mit dem Geburtsregistereintrag 333/1905 auf der Eheurkunde verzeichnet. Die Ehe wurde 12.1933 im heutigem Amtsbereich Gartz geschlossen. Hier habe ich auch entsprechende Eheurkunde her.

    Mir gehen folgende Fragen durch den Kopf:

    Wo muss man die Geburtsurkunde beantragen bzw. wo könnte man schauen ?

    Wurde die Geburtsurkunde aufgrund der Registernummer sogar vorgelegt ? Werden diese dann trotz anderer Zuständigkeiten aufbewahrt ? (Eine Rückinfo aus Gartz erwarte ich noch)

    Ich habe im Berliner Landesarchiv nachgefragt, hier bekam ich nur die Antwort: " die Geburtsurkunde 333/1905 der Standesämter 1 und 2 befinden sich nicht in unserem Bestand. Über deren Verbleib liegen mir keine Informationen vor.".....

    Nachdem ich den geschichtlichen Abriss nachgelesen habe.....(falls ich falsch informiert bin, wäre ich auch hier über Wissen dankbar)...das, noch im Jahr 1905 Königsberg in Preußen auch bspw. eine "Landgemeinde bzw Dorf" zu Königsberg gehörend, als tatsächlicher Geburtsort zählen könnte. Welches einige Jahre später mit der Zuteilung der Standesämter 1 bis 3 und den dazugehörigen Straßen/Orten geändert wurde.

    Leider komme ich so gar nicht voran und würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29557

    #2
    Hallo Martha,

    wurde kein Geburtsort angegeben?
    Wenn nein, würde ich es als erstes im selben StA, also Gartz versuchen.

    Und ja, Geburtsurkunden müssen vorgelegt werden, wenn sie vor Ort liegen, muß man sie nicht unbedingt selbst besorgen, dann muß der Eintrag ja nur rausgesucht werden.

    Du könntest auch versuchen eine Kopie der Sammelakte zu bekommen. Dort werden die erforderlichen Urkunden (und mehr) gesammelt.
    Falls die dort noch existieren.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • MarthaFischer

      #3
      Hallo Xtine,

      doch als Geburtsort steht Königsberg in Preußen auf der Eheurkunde.
      Die Ehe wurde aber im damaligen Randow Kreis geschlossen und gehört heute zu Brandenburg.

      LG Martha

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      • OliverS
        Erfahrener Benutzer
        • 27.07.2014
        • 3017

        #4
        Zitat von MarthaFischer Beitrag anzeigen

        Wo muss man die Geburtsurkunde beantragen bzw. wo könnte man schauen ?
        Königsberg StA I hat Geburten nur
        27.06.1905 - 17.08.1905

        Königsberg StA II hat Geburten nur
        11.10.1905 - 05.02.1906

        Königsberg StA III und IV beginnen erst nach 1920.

        Es kommt also drauf an wo 333/1905 vom Datum her liegt, ich tippe aber auf früh im Jahr, also ist keine Urkunde überliefert wir auch Berlin schon mitgeteilt hat. Musst du wohl leider abschreiben ;(

        Zitat von MarthaFischer Beitrag anzeigen
        Wurde die Geburtsurkunde aufgrund der Registernummer sogar vorgelegt ? Werden diese dann trotz anderer Zuständigkeiten aufbewahrt ? (Eine Rückinfo aus Gartz erwarte ich noch)
        Ja das ist durchaus möglich das die vorgelegt wurde, sonst hätte der Standesbeamte die Nr. nicht geschrieben schätze ich. Und es kann sein, das eine Kopie in der Sammelakte hinterlegt wurde. Aber diese sind meist kein Archivgut und daher auch nicht mehr erhalten.
        Mal abwarten was Gartz dazu schreibt, aber viel Hoffnung mach dir nicht.

        Zitat von MarthaFischer Beitrag anzeigen
        Ich habe im Berliner Landesarchiv nachgefragt, hier bekam ich nur die Antwort: " die Geburtsurkunde 333/1905 der Standesämter 1 und 2 befinden sich nicht in unserem Bestand. Über deren Verbleib liegen mir keine Informationen vor.".....
        Landesarchiv? Da es 1905 ist, ist die Sperrfrist ja noch nicht abgelaufen, die können daher meiner Meinung nach auch nicht im Landesarchiv liegen sondern im Standesamt I (Auslandsstandesamt). Aber wie gesagt nur die oben genannten Zeiträume.
        Zuletzt geändert von OliverS; 18.04.2018, 08:59.
        Dauersuchen:

        1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
        2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
        3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

        Kommentar

        • MarthaFischer

          #5
          Hallo OliverS,

          danke für die Antwort, die Geburt war am 10.2.1905 also genau nicht in dem Zeitraum - wie Schade.....

          Ich habe gedacht, d. d. Landesarchiv zuständig wäre... Ich habe dort gelesen, das die Fristen 110 Jahre bei Geburten ist / bei Sterbefällen 30 Jahre. Das wäre dann 2015 um oder habe ich das Missverstanden ? Aber nun fällt es auch in den von Dir angegebenen und nicht vorhandenen Aufzeichnungen :-(
          Weiß man was mit den Unterlagen passiert ist ?

          Kommentar

          • OliverS
            Erfahrener Benutzer
            • 27.07.2014
            • 3017

            #6
            ohja Geburt 110 Jahre - stimmt sorry mein Fehler. Man wie die Zeit vergeht.
            Aber trotzdem ja leider nicht da ;(
            Dauersuchen:

            1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
            2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
            3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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            • Xtine
              Administrator

              • 16.07.2006
              • 29557

              #7
              Hallo,

              möglich wäre auch, daß das Geheime Staatsarchiv in Berlin Unterlagen hat, wenn im StA I in Berlin nichts ist.
              Du könntest ja mal eine generelle Anfrage machen, ob was vorhanden ist. Mehr als nein können sie nicht sagen.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

              Kommentar

              • MarthaFischer

                #8
                Hallo Xtine,
                beim Standesamt 1 hatte ich heute früh nach OliverS Rückantwort mal online nachgefragt. Und eine Stunde später eine verneinende Antwort, via E-Mail erhalten aber aufgrund der Fristen ;-) mit Verweis zum Landesarchiv....wo ich ja bereits vorab fragte.

                Das mit dem Archiv probiere ich heute gleich mal. Dankeschön.

                LG Martha

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                • Opa98
                  Erfahrener Benutzer
                  • 26.04.2017
                  • 1138

                  #9
                  Nach Personenstandsgesetz ist die gesetzliche Schutzfrist auf 110 Jahre festgelegt. Glaube paragraph 2 Pstg. Sammelakten werde so glaube ich nur 30 Jahre nach Beurkundunngsfall aufgehoben.

                  LG
                  Alex
                  ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
                  Guiseppe Mazzini

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