Hochzeit im Freistaat Danzig

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  • Gandalf58
    Benutzer
    • 10.11.2015
    • 52

    Hochzeit im Freistaat Danzig

    Meine Großeltern Andreas Fuhrmann / Andrzejem Fuhrmann und Martha Michalski haben 1926 in Kladau (Bezirk Danzig) geheiratet. Da Danzig 1926 Freistaat war habe ich die Frage, an wen ich mich wenden muss, um evtl. ein Heiratsurkunde zu bekommen.

    Meine Großmutter stammt aus Kattowice und vom dortigen Archiv habe ich die Kirchenbucheinträge zu Geburten etc. erhalten können und den Vermerk mit dem genauen Hochzeitsdatum und Ort. Das sollte also verbrieft sein.

    Danke für kurze Info zu Kladau / Danzig.

    Horst
    Baden/Württemberg: Löw, Scherle, Mörder, Lauffer, Jauch, Gallmann
    Poznan/Großpolen: Andrzejewski, Furmann, Sawicki, Cichorek, Budaj, Wieczorek
    Oberschlesien: Michalski, Wagner, Kuliga, Myszur, Godziek
    Taiwan: Cheng
    USA: Loew, Gallmann
  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1396

    #2
    Hallo Horst,

    schau dich mal auf dieser Seite um:



    Gruß Bernhard Opretzka
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

    Kommentar

    • Zoppot
      Erfahrener Benutzer
      • 25.11.2012
      • 127

      #3
      Guten Tag Horst!

      Ich vermute, dass das Standesamt Groß Trampken für Kladau zuständig ist.
      Es gibt nur ein Problem, das Standesamt in Groß Trampken verfügt nur über Zivilstandsregister / Eheschließungen für die Jahre 1912-1925, 1927-1938.

      Die standesamtlichen Unterlagen kleinerer Standesämter befinden sich schon im Archiv, in Deinem Fall im Staatsarchiv Danzig.
      #Das neue polnische Archivgesetz von 2015 sieht eine Neuregelung der Aufbewahrungsfristen für Zivilstandsregister in Standesämtern vor. (siehe HIER)#

      MfG Zoppot
      PS.: Staatsarchiv Danzig

      Anschrift:
      Archiwum Państwowe w Gdańsku
      P.O. Box 401
      ul. Wały Piastowskie 5
      PL 80-958 Gdańsk,
      E-Mail: apgda@gdansk.ap.gov.pl
      Telefon: 0048 / 58/ 301 74 63 oder 0048 / 58/ 301 74 64
      Öffnungszeiten:
      Mo, Do, Fr: 08:00–14:45 Uhr
      Di, Mi: 08:00–18:45 Uhr

      Kommentar

      • Bernhardo
        Erfahrener Benutzer
        • 15.01.2011
        • 1396

        #4
        Hallo Zoppot,

        Du schreibst:

        Die standesamtlichen Unterlagen kleinerer Standesämter befinden sich schon im Archiv, in Deinem Fall im Staatsarchiv Danzig.*

        Was sind denn bitte kleinere Standesämter ?
        Warum sollten die Unterlagen bereits im Archiv lagern ?
        Bei dem was du schreibst, findet doch dann das neue Archivgesetz von 2015 in Polen keine Anwendung.
        Das würde bedeuten, das mit zweierlei Maß in den Standesämtern gemessen wird. Da stellt sich mir wieder die Frage, wo ist die Grenze von kleinem zu großen Standesamt.

        Gruß Bernhard Opretzka
        Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
        Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
        Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
        Kirchspiel Rheinswein
        Folgende Namen:

        Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

        Mitglied im VFFOW
        Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

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        • Zoppot
          Erfahrener Benutzer
          • 25.11.2012
          • 127

          #5
          Betreff: Polnisches Archivgesetz von 2015
          Für polnische Standesämtern gelten künftig folgende Aufbewahrungsfristen:
          · Geburten 100 Jahre
          · Eheschließungen und Sterbefälle 80 Jahre
          Es gibt eine Übergansfrist von 20 Jahre.

          Nach der oben genannten Zeit, bzw. Übergangsfrist, werden die Standesamtbücher dem zuständigen Archiven übergebe.

          Guten Tag Bernhard,

          für die Zivilstandsregister `Eheschließungen und Sterbefälle` gilt die Sperrfrist bis 1935.
          Große Standesämter wie Danzig können ihre gewaltigen Bestände dem Archiv nicht so schnell übergeben, sie nutzen die Übergangsfristen. Kleine Standesämter haben ihre Bestände bis 1935 bereits den Archiven übergeben.

          Für uns bedeutet es, wir bekommen von den Standesämtern Urkunden aus Eheschließungen und Sterbefälle (wenn sie noch nicht dem Archiven übergeben sind) bis 1935 ohne Nachweis einer direkter Verwandtschaft.

          Die genaue Abgrenzung von kleinen zu großen Standesämtern kenne ich auch.


          (Bitte, ich kann NICHT garantieren, dass es in ganz Polen so gehandhabt wird)

          MfG Zoppot

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          • Bernhardo
            Erfahrener Benutzer
            • 15.01.2011
            • 1396

            #6
            Hallo Zoppot,

            danke, aber ich kenne das polnische Archivgesetz von 2015 auch im Detail.
            Ich kann nur nicht nachvollziehen warum es in "großen" Standesämtern länger dauert die Akten dem Archiv zuzuführen.
            In einem "kleinen" ländlich gelegenen Standesamt mit weniger Verwaltungsaufwand arbeiten eben auch nur ein oder zwei Standesbeamte.
            Dementsprechend arbeiten in einem "großen" Standesamt wie eben Danzig oder Allenstein auch mehr Standesbeamte.
            Der Verwaltungsaufwand für den einzelnen Standesbeamten wird gegenüber einem kleinen doch nicht größer.
            Aber ich denke, das man über dieses Thema tagelang Diskutieren könnte ohne zu einem Ergebnis zu kommen.

            Gruß Bernhard Opretzka
            Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
            Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
            Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
            Kirchspiel Rheinswein
            Folgende Namen:

            Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

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            Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg

            Kommentar

            • henry
              • 18.05.2014
              • 2168

              #7
              hallo,

              zur Verfügung


              Verzeichnis der an polnische Diözesen übergegebenen Kirchenbücher.


              Kürchenbücher aus dem Erzbistum Danzig (363 Bände)
              Kladau- poln.Kłodawa, Danzig Höhe


              Signatur Taufen
              D 183 ab 1714 - 1801
              D 184 ab 1802 - 1826
              D 185 ab 1824 - 1855
              D 186 ab 1856 - 1885


              Signatur Trauungen
              D 187 ab 1762 - 1826 (R)
              D 188 ab 1825 - 1856
              D 189 ab 1857 - 1910


              Signatur Beerdigungen
              D 187 ab 1762 - 1826
              D 188 ab 1828 - 1857
              D 190 ab 1857 - 1940

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