Hallo, liebe Forscher,
in einer Übersetzung eines ungarischen Zeugnisses von 1906 steht geschrieben:
"Vom Kreisnotar in Luki. Gemeindezeugnis. Auf Grund dessen vom unterfertigten Gemeindevorstand amtlich bescheinigt wird, dass die in Luzic in Mähren geborene Josefine Gapko auf Grund des § 6 des Gesetzartikels vom Jahre 1886 nach Lisza zuständig ist."
Kann mir bitte jemand erklären, was diese Aussage bedeutet und was der § 6 damals beinhaltet hat?
Wo liegen diese Orte und welches Archiv ist dafür zuständig?
Die Familienforschung in Ungarn ist für mich Neuland.
Vielen Dank im voraus.
Ute
in einer Übersetzung eines ungarischen Zeugnisses von 1906 steht geschrieben:
"Vom Kreisnotar in Luki. Gemeindezeugnis. Auf Grund dessen vom unterfertigten Gemeindevorstand amtlich bescheinigt wird, dass die in Luzic in Mähren geborene Josefine Gapko auf Grund des § 6 des Gesetzartikels vom Jahre 1886 nach Lisza zuständig ist."
Kann mir bitte jemand erklären, was diese Aussage bedeutet und was der § 6 damals beinhaltet hat?
Wo liegen diese Orte und welches Archiv ist dafür zuständig?
Die Familienforschung in Ungarn ist für mich Neuland.
Vielen Dank im voraus.
Ute
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