Hallo zusammen,
ich hoffe jemand von euch kennt sich mit den tschechischen Aufbewahrungsfristen aus, bzw. weiß, wann genau die Urkunde von den Standesämtern ins staatliche Archiv kommt. Ich finde hierzu nämlich uneindeutige Angaben im Internet. Für mich geht es in diesem Fall speziell um Pilsen und um Sterbeurkunden.
Auf porta fontium, wo die Kirchenbücher digital zur Verfügung gestellt werden, die im staatlichen Archiv lagern, steht:
"Neuere Matriken befinden sich bisher an den zuständigen Stadtämtern. Hier gilt die Aufbewahrungsfrist 100 J. für Geburten, 75 J. für Gestorbenen und Heiraten."
Die deutsche Botschaft in Tschechien schreibt zur Urkundenbeschaffung jedoch:
"Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, werden in regionalen Staatsarchiven aufbewahrt; auch in diesen Fällen sind aber die Standesämter für die Urkundenausstellung zuständig."
Gelten für meine Sterbebücher denn nun die 75, oder die 100 Jahre, bis sie ins Staatsarchiv kommen? Die Bücher an denen ich interessiert bin, gehen bis 1949, die Frist von 75 müsste demnach letztes Jahr 2024 abgelaufen sein und ich könnte eventuell geduldig sein, wenn der Prozess der Digitalisierung im Staatsarchiv bereits läuft und sie bald auf porta fontium erscheinen. Wenn jedoch die 100 Jahre gelten, muss ich in jedem Fall die Urkunden beim Standesamt anfordern.
Danke für eure Hilfe.
MfG
Max
ich hoffe jemand von euch kennt sich mit den tschechischen Aufbewahrungsfristen aus, bzw. weiß, wann genau die Urkunde von den Standesämtern ins staatliche Archiv kommt. Ich finde hierzu nämlich uneindeutige Angaben im Internet. Für mich geht es in diesem Fall speziell um Pilsen und um Sterbeurkunden.
Auf porta fontium, wo die Kirchenbücher digital zur Verfügung gestellt werden, die im staatlichen Archiv lagern, steht:
"Neuere Matriken befinden sich bisher an den zuständigen Stadtämtern. Hier gilt die Aufbewahrungsfrist 100 J. für Geburten, 75 J. für Gestorbenen und Heiraten."
Die deutsche Botschaft in Tschechien schreibt zur Urkundenbeschaffung jedoch:
"Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, werden in regionalen Staatsarchiven aufbewahrt; auch in diesen Fällen sind aber die Standesämter für die Urkundenausstellung zuständig."
Gelten für meine Sterbebücher denn nun die 75, oder die 100 Jahre, bis sie ins Staatsarchiv kommen? Die Bücher an denen ich interessiert bin, gehen bis 1949, die Frist von 75 müsste demnach letztes Jahr 2024 abgelaufen sein und ich könnte eventuell geduldig sein, wenn der Prozess der Digitalisierung im Staatsarchiv bereits läuft und sie bald auf porta fontium erscheinen. Wenn jedoch die 100 Jahre gelten, muss ich in jedem Fall die Urkunden beim Standesamt anfordern.
Danke für eure Hilfe.
MfG
Max
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