Zitat von Manni1970
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das liegt daran, dass es seit Joseph II auch die Zivilehe gibt. Ursprünglich "Noth-Civilehe", später dann nur "Civilehe". Dieses Gesetz wurde für Paare geschaffen, die verschiedenen Konfessionen angehörten, und sich der Pfarrer weigerte diese zu trauen, oder auch die akatholische Person, sich nicht von einem katholischen Pfarrer trauen lassen wollte.
Die Ehe wurde dann von einem Zivilgericht geschlossen, bzw. vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, trotzdem mussten sie in den kath. Matriken auch aufgeführt werden.
Die Möglichkeit einer Notzivilehe wurde durch das Reichsgesetzblatt Nr. 49 vom 25. Mai 1868 ab dem Jahr 1870 geschaffen und galt bis zur Übernahme des Deutschen Ehegesetzes, das ab 1. August 1938 in Österreich die Zivilehe ermöglichte.
Das Zivilehegesetz wurde immer wieder geändert.
Grüße Kaisermelange
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