Eindeutschung osteuropäischer Familiennamen

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  • Elerel
    Erfahrener Benutzer
    • 08.10.2024
    • 105

    Eindeutschung osteuropäischer Familiennamen

    Ich bin mir nicht sicher, in welchem Unterforum meine Frage am besten aufgehoben ist. Ich habe in verschiedenen Kirchenbüchern Fälle gefunden, in denen ein osteuropäischer Familienname nachträglich "eingedeutscht" wurde. Als Beispiel sei hier genannt das Taufbuch der Landgemeinde Strasburg in Westpreußen. Im Jahr 1904 wurde ein Kurt Walter Sakobielski getauft. Der Familienname wurde im Jahr 1910 aufgrund der "Verfassung der königlichen Regierung vom 26.Oktober 1907 Nr. Ia 6418" (so lese ich das) in Sachs geändert: https://www.archion.de/p/0334172904/

    So oder ähnlich habe ich es schon mehrmals gelesen, nicht nur in Kirchenbüchern ehemaliger deutscher Ostgebiete, sondern auch z.B. im Ruhrgebiet. Die Nummer und das Jahr des "Erlasses" ist dabei immer anders. Kann mir dazu jemand etwas sagen? Bestimmt war das hier im Forum auch schon mal Thema - ich wusste nicht recht, wonach ich suchen sollte, habe es mit dem Suchbegriff "eingedeutscht" probiert, bin aber nicht wirklich weiter gekommen. Ich wüsste gern Näheres zu der Rechtgrundlage, auf deren Basis diese Umbenennungen stattfanden und ob man diese irgendwo nachlesen kann.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Seite von Archion als PDF anhängen darf, da sie ja hinter einer "Bezahlschranke" ist. Falls das erlaubt ist, mache ich das gern noch.
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    Gruß, Elerel
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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16670

    #2
    Hallo

    Die Eindeutschungen erfolgten auf Antrag der Namensträger/Familie

    Hier ist eine gute Einführung zur Rechtsgeschichte, bzw. Gesetzen, bezüglich Namensänderungen in Preußen seit dem 19. Jht.

    Zur Praxis der Verwaltung am Beispiel von Namensänderungen in Westfalen Am 7. Februar 1912 erschien der 43jährige Bergmann Friedrich I. 1 bei der Stadtverwaltung Buer und gab folgendes zu Protokoll: „Ich beabsichtige aus deutscher Gesinnung meinen polnischen Familiennamen abzulegen und einen deutschen Familiennamen und zwar den Namen ‚S.‘ anzunehmen[…]“. 2 Die beantragte Namensänderung sollte auf … „„Ich halte trotzdem meinen Antrag aufrecht und bitte, demselben zu entsprechen.““ weiterlesen
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 16.02.2025, 14:25.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 5157

      #3
      Hallo Elerel:

      Zum Anhängen von Inhalten aus Archion: Screenshots darfts Du nicht anhängen, aber Inhalte, die Du durch die Archion Download-Funktion als PDF (unter Benutzung deines Kontingents von 50 Downloads mit einem Monatspass oder 600 Downloads mit einem Jahrespass) herunterlädst, darfst Du anhängen. Beachte, das PDF-Dateien größer als 1200 KB (1,2 MB) nicht angehängt werden können (das ist nicht ein rechtliches "dürfen", sondern ein technisches "können"); wähle also einen kleinen Bildausschnitt anstelle der ganzen Seite für den Download.

      VG

      --Carl-Henry
      Wohnort USA

      Kommentar

      • Elerel
        Erfahrener Benutzer
        • 08.10.2024
        • 105

        #4
        Danke, dann hänge ich das entsprechende PDF an. Der Vermerk findet sich ganz unten auf der Seite. Anna Sara Weingart, Dir auch vielen Dank für Deine Antwort! Da werde ich mich mal durchackern.
        Angehängte Dateien
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        Gruß, Elerel
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        Kommentar

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