Völlig ahnungslos was Militär angeht - Warum einen Militärpaß 1907

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  • alex13
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2010
    • 1232

    Völlig ahnungslos was Militär angeht - Warum einen Militärpaß 1907

    Hallo,

    warum hat man 1907 einen Militärpaß?
    Wo kann derjenige gedient haben und wem?
    War es eine Pflichtzeit die abzudienen war?
    Könnte man heute nach diesem Militärpaß suchen? Wo könnte man diesen finden?
    Zuletzt geändert von alex13; 03.11.2014, 12:16.
    LG Alex
  • Moselaaner
    Erfahrener Benutzer
    • 06.03.2013
    • 918

    #2
    Hallo Alex,
    hier die Antworten:

    warum hat man 1907 einen Militärpaß?
    Jeder Wehrpflichtige bekam beim Eintritt in den Militärdienst einen solchen Pass.
    Wo kann derjenige gedient haben und wem?

    In der Regel Preußen bei den Preußen, Sachsen bei den Sachsen, Bayern bei den Bayern.
    Fotos können bei der Suche sehr hilfreich sein.
    War es eine Pflichtzeit die abzudienen war?

    Ja, 2-3 Jahre je nach dem bei welcher Einheit man diente.
    Könnte man heute nach diesem Militärpaß suchen? Wo könnte man diesen finden?

    Kann man, aber die Suche ist so gut wie aussichtslos. Es gibt keine Sammelstelle für Militärpässe. Die meisten davon wurden von den Soldaten nach dem 1. Weltkrieg mit nach Hause genommen.

    Gruß
    Moselaaner

    Kommentar

    • Deisterjäger
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2013
      • 1159

      #3
      Moin Alex,

      das sind ja mal gleich viele Fragen auf einmal.

      Warum soll es 1907 keinen Militärpass gegeben haben?.
      Die gibt es ja sogar heute noch, ich habe übrigens meinen Wehrpass von 1964 noch.

      Wenn Du uns schreiben würdest aus welchem Landesteil der Gesuchte stammt könnte man das schon mal grob einnorden.

      Selbstverständlich war es seine Pflicht den Militärdienst abzuleisten da es eine "allgemeine Wehrpflicht" gab.

      Wenn er sich noch im Privatbesitz befindet, aber wer weiß das schon. Stammrollen der Weltkriegsteilnehmer sind 1945 be98 einem Bombenangriff auf Potsdam vernichtet worden. Wenn der Gesuchte allerdings dem württembg., dem bayr. oder sächsichen Kontingent angehört hat besteht die Chance seine Zugehörigkeit über die entsprechenden Staatsarchive zu erforschen.

      Mich wundert allerdings bei solch einem Benutzerkonto noch solche Fragen
      Viele Grüße vom Deisterrand
      Harald

      Kommentar

      • alex13
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2010
        • 1232

        #4
        Vielen DANK für die schnellen und aufschlussreichen Antworten.

        Der Gesuchte stammt aus Schopsdorf im heutigen Sachsen-Anhalt. Von seinem Verbleib fehlt jede Spur. Nun tauchte er auf einer Eheurkunde als Trauzeuge in Berlin auf. Es gibt weder Fotos noch irgendetwas anderes ausser einem Geburtseintrag im Kirchenbuch.

        Die komplette Suche gab es hier schon einmal...

        Hallo, ich habe vom Bruder meines Opa's nur die Information, wann er geboren ist (Taufeintrag), und dass er in Deutsch-Südwest Afrika als Soldat war. Mehr Infos habe ich nicht. Ich weiss nicht, was aus ihm geworden ist, ob er verheiratet war ob er den Krieg überlebt hat, etc. Ich habe inzwischen die WAST angeschrieben, aber
        Zuletzt geändert von alex13; 03.11.2014, 17:59.
        LG Alex

        Kommentar

        • Grapelli
          Erfahrener Benutzer
          • 12.04.2011
          • 2223

          #5
          Zitat von Deisterjäger Beitrag anzeigen
          Mich wundert allerdings bei solch einem Benutzerkonto noch solche Fragen
          Schade, ab fünf Sternen darf man wohl keine "dummen" Fragen mehr stellen ...
          Herzliche Grße
          Grapelli

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15211

            #6
            Zitat von alex13 Beitrag anzeigen
            ...Nun tauchte er auf einer Eheurkunde als Trauzeuge in Berlin auf....
            Hallo,
            schöne Spur.
            welche Infos gibt es noch daraus, wie z.B. Berufsstand, Titel, Standesamt, Ehedatum, Eheleute, weitere Zeugen, etc. ?
            Also in welchem gesellschaftlichem Kreis bewegt er sich etc. ?
            Gruss
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Xtine
              Administrator

              • 16.07.2006
              • 28815

              #7
              Hallo,

              Zitat von Deisterjäger Beitrag anzeigen
              Warum soll es 1907 keinen Militärpass gegeben haben?.
              Die gibt es ja sogar heute noch, ich habe übrigens meinen Wehrpass von 1964 noch.
              Nicht ganz richtig

              Es mag sie zu Hause in den Schubladen noch geben, aber ausgegeben werden sie schon länger nicht mehr.
              Heute heißt es Truppenausweis.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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              • Deisterjäger
                Erfahrener Benutzer
                • 03.03.2013
                • 1159

                #8
                Moin,

                brauchen sie ja auch nicht mehr, denn Trachtengruppen haben einen Vereinsausweis.
                Viele Grüße vom Deisterrand
                Harald

                Kommentar

                • alex13
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.04.2010
                  • 1232

                  #9
                  Nochmals Danke an alle Helfer!

                  Den Militärpaß zu finden wird also nicht möglich sein, somit muss ich versuchen anders weiterzukommen.

                  Die Infos aus dem Eintrag als Trauzeuge (Standesamt Berlin VII b (Friedrichshain-Kreuzberg) 1907/440) sind dürftig, aber immerhin weiß ich nun, dass Onkel Franz in Berlin lebte. Zwar nicht wie lange, aber er war dort. Er war zu der Zeit ARBEITER und wohnte in der Mirbachstraße 38 in Berlin. Ich habe in den Berliner Adressbüchern nachgesehen und er war dort nicht aufgelistet, aber seine Schwester mit Ehemann. Also hat er 1907 bei denen gewohnt.
                  Zuletzt geändert von alex13; 05.11.2014, 21:02.
                  LG Alex

                  Kommentar

                  • Anna Sara Weingart
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2012
                    • 15211

                    #10
                    Hallo
                    Ich wollte noch mal die Bedeutung des "Militärpasses" bzw. heute: "Truppenausweis" erläutern: er ersetzt nämlich den Personalausweis!
                    Dass heißt, wenn die Polizei dich als Soldat irgendwo anhält und Deinen Personalausweis (mit Wohnortangabe etc.) sehen möchte, brauchst Du ihn nicht vorzuzeigen, sondern sie bekommen nur den Truppenausweis mit der Angabe der militärischen Dienststelle zu sehen.
                    Die normale Polizei hat keine Staatsgewalt über die Soldaten. Bei einer gröberen Straftat darf die normale Polizei den Soldaten nur so lange festhalten, bis die Militärpolizei der Bundeswehr eintrifft, welche unverzüglich zu informieren ist. Die Strafverfolgung u. -ahndung obliegt der Bundeswehr, die dazu ihre eigenen Methoden hat.

                    Man ist also als Soldat nicht mehr normaler deutscher Staatsbürger mit all seinen Rechten, Pflichten und dem Personalausweis, sondern man ist zu erst Angehöriger des Staates "Bundeswehr" mit der Identitätskarte "Truppenausweis".

                    Aus diesem Grunde endet mit der Dienstzeit und Reservezeit dort, auch die Besitzberechtigung für den Truppenausweis. Er wird eingezogen und vernichtet.

                    Viele Grüsse

                    P.S.
                    Wissensquelle: eigene Erfahrung und juristische Belehrung durch die Bundeswehr
                    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 06.11.2014, 14:04.
                    Viele Grüße

                    Kommentar

                    • Xtine
                      Administrator

                      • 16.07.2006
                      • 28815

                      #11
                      Hallo Anna Sara,

                      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                      Ich wollte noch mal die Bedeutung des "Militärpasses" bzw. heute: "Truppenausweis" erläutern: er ersetzt nämlich den Personalausweis!
                      auch hier muß ich leider sagen, nicht ganz richtig!

                      Deine Aussage gilt nur für Deutschland!

                      Bei privaten Reisen ins Ausland (auch EU!) soll der Ausweis nicht mitgeführt werden, es gibt sogar Staaten in die eine Mitnahme ausdrücklich untersagt ist.

                      Auch ein Soldat braucht heute also zusätzlich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis!

                      Wissensquelle: eigene Erfahrung und "Allg. Verwaltungsvorschrift zum Dienstausweis"


                      P.S. Allerdings gehört dies alles nicht mehr zum ursprünglichen Thema, denn hier ging es ja um einen Militärpass von/um 1907!
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

                      Kommentar

                      • tacken
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.09.2012
                        • 133

                        #12
                        Hallo,

                        wenn in der DDR der Wehrpflichtige zur NVA eingezogen wurde, musste dieser seinen Personalausweis abgeben:

                        Quelle: http://www.verfassungen.de/de/ddr/pe...sordnung63.htm

                        "§ 11.

                        (3) Wehrpflichtige und andere Bürger, die zum aktiven Wehr- oder Wehrersatzdienst einberufen bzw. eingestellt werden, haben nach Erhalt des Einberufungsbefehls bzw. des Befehls über die Einstellung ihren Personalausweis bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei für die Zeit der Ableistung des Wehr- oder Wehrersatzdienstes zu hinterlegen. Zum Reservistenwehrdienst Einberufene haben den Personalausweis beim Truppenteil zu Beginn der Ausbildung abzugeben und erhalten ihn dort am Ende des Reservistenwehrdienstes zurück."


                        Gruß
                        René

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator

                          • 16.07.2006
                          • 28815

                          #13
                          Nun wird es aber extrem off topic!
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine

                          .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • Deisterjäger
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.03.2013
                            • 1159

                            #14
                            Tach zusammen,

                            nun ist es aber Gut, das war doch nicht das Theme.

                            Dier Anfrage von Alex13 war "Warum einen Militärpass 1907"
                            Viele Grüße vom Deisterrand
                            Harald

                            Kommentar

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