Urlaubsmeldung während des 2.WKs

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  • tolikschatz
    Neuer Benutzer
    • 02.09.2014
    • 1

    Urlaubsmeldung während des 2.WKs

    Hallo @all,

    Habe das Forum durchforstet, leider keine Antwort gefunden, deshalb eigenes Thema.

    Ich versuche den Weg meines Opas während des 2. WKs nachzuvollziehen. Anfragen an die Wast in Berlin haben nix gebracht, deshalb hoffe ich, dass Ihr mir helfen könnt. Also, mein Opa war in 1942 in der Nähe von Würzburg im Urlaub, wo er sich nach einer Verletzung erholt hat. Aus dieser Zeit haben wir nur ein Foto aus einem Atelier, welches nicht mehr gibt: Frankonia. Meine Frage ist, die Soldaten mussten sich doch mit Sicherheit irgendwo melden, wo und bei wem die sich während des Urlaubs aufhielten. Bei der BW musste ich das auch, also war es doch während des Krieges ein muss? Wo kann ich erfahren, wo er sich gemeldet hat, wo er sich aufhielt Usw.?

    VG
  • Belmener Jong
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2013
    • 197

    #3
    Hallo,

    jeder Wehrmachtssoldat war im Besitz eines Soldbuches. Das Soldbuch war gleichzeitig auch der Ausweis des Inhabers. In diesem wurde u.a. auch eingetragen, wann der Soldat z.B. Heimaturlaub, Erholungsurlaub Genesungsurlaub o.ä. erhielt. Diesbezüglich wurde die Art des Urlaubes, Ort wo der Urlaub verbracht wird, sowie der Zeitraum von bis eingetragen und vom Kompaniechef, Truppenführer etc. unterschrieben und mit dem Stempel des Truppenteils versehen.

    Für der Reise zum Urlaubsort galt das Soldbuch auch gleichzeitig als "Fahrkarte". Bei Verlangen musste es z.B. Schaffnern, Feldjägern, Polizisten etc. vorgezeigt werden. Das bedeutet, dass es immer mitzuführen war.

    Hier ein Blick in ein Soldbuch: http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/...oldbuch/SB.htm

    Auch war es in der Regel so, dass der Soldat bei der Heimreise seinen besten Feldanzug anzog und seine Waffen vorher abgab. Auch am Heimatort musste der Soldat eigentlich seine Uniform tragen, es sei denn, dass er z.B. zwecks Ernteurlaub im Elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb o.ä. freigestellt war.

    Der Soldat unterstand allerdings auch während seines Urlaubes der Wehrüberwachung der in § 19 des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 verankert war.

    (1) Alle Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung. Sie wird durch die Ersatzdienststellen der Wehrmacht im Zusammenwirken mit den Behörden der allgemeinen und inneren Verwaltung durchgeführt.

    (2) Die Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes werden in der Regel einmal jährlich zu Wehrversammlungen zusammengerufen. Von der Teilnahme können nur die Ersatzdienststellen befreien.

    (3) Während der Dauer von Wehrversammlungen, im dienstlichen Verkehr mit den Ersatzdienststellen und beim Tragen der Uniform eines Wehrmachtteiles sind die Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes der militärischen Befehlsgewalt unterworfen. Inwieweit sie außerhalb des aktiven Wehrdienstes der militärischen Disziplinarstrafgewalt, dem Militärstrafrecht und der Militärgerichtsbarkeit unterliegen, bestimmen die militärischen Disziplinarstrafordnungen, das Militärstrafgesetzbuch und die Militärstrafgerichtsordnung.
    In Bezug auf Abs. 3, bedeuted dies z.B., dass der Soldat auf Aufforderung den Urlaub unterbrechen musste, bzw. unverzüglich zum Truppenteil zurückkehren musste. Hatte er eine Verspätung nicht selbst zu verantworten, z.B. durch Zugausfall infolge eines Bombenangriffs, Sabotageakte durch Partisanen, etc., so musste er sich von sich aus an die Feldjäger, oder an die Polizei* wenden, bzw. sich dort melden. Tat er dies nicht, hatte er dies zu verantworten, unter Umständen galt er als Fahnenflüchtig.

    *siehe dazu auch folgende Informationen (Stichwort Wehrstammrolle): http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/...sonstiges.html

    Bezüglich der Wehrstammrolle der folgende Hinweis:

    Da die Wehrstammrolle bei der Erfassung der Wehrpflichtigen in vierfacher Ausfertigung durch die jeweilige Ortspolizeibehörde / Meldebehörde angelegt wurde, von der die grüne Ausfertigung an die Kreispolizeibehörde ging und die braune Ausfertigung bei der Ortspolizeibehörde verblieb, ist es auch möglich, daß bei den aus diesen Polizeibehörden entstandenen Einwohnermeldeämtern noch heute Ausfertigungen der Wehrstammrolle liegen. Das wäre also das Einwohnermeldeamt der Gemeinde, bei der Ihr Opa zum Zeitpunkt des Aufrufs seines Geburtsjahrganges wohnhaft war.
    Quelle: forum.balsi.de, Verlinkung zum Thema Kriegsstammrolle/Wehrstammrolle: http://forumarchiv.balsi.de/recherche/43482.html

    Ein Wehrmachtssoldat unterstand dem Militärstrafgesetz. Bei Verstößen gegen dieses Gesetz machte er sich strafbar.

    Hier ein Auszug aus dem Militärstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1940: http://alex.onb.ac.at/pdfs/ONB_o2EI.pdf

    Folgende Fragen an dich, um eine weitere Recherche zu deinem Opa durchzuführen:

    - Hat dein Opa den Krieg überlebt, bzw. geriet er in Kriegsgefangenschaft?
    - Sind dir Informationen zu Einheiten (Feldpostbriefe, Feldpostnummer(n), etc.) deines Opa`s bekannt?
    - Wo lebte dein Opa unmittelbar vor, bzw. während der Einberufung? (siehe o.a. Hinweis zum Stichwort Wehrstammrolle)
    - Welche Organisationen hast du bisher mit Anfragen zu deinem Opa beauftragt?

    Bitte alles an vorhandenen Informationen hier einstellen, auch Links zu Anfragen in anderen Foren.

    Edit: Rechtschreibkorrektur, Umformulierung, Ergänzung
    Zuletzt geändert von Belmener Jong; 06.09.2014, 10:40.

    Freundliche Grüße
    Freddy
    enne Belmener Jong

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