Ich versteh's nicht: ein Schweizer in WKII

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 5266

    Ich versteh's nicht: ein Schweizer in WKII

    Ihr lieben Experten,
    helft mir bitte, eine weiter Bildungslücke zu schliessen

    Anton; *1907 in Bern (?); auf jeden Fall in der Schweiz
    ist schweizer Staatsbürger; beide Eltern sind Schweizer
    die Ehe muss um 1939 nicht besonders gut gewesen sein; es ist überliefert, dass seine Frau ihn "entweder einziehen lassen wollte oder die Scheidung einreichen wollte"
    er wird Soldat, kommt in amerikanische Gefangenschaft in Neapel und Pisa (wann und wo er in Gefangenschaft kam, weiß niemand)
    nach 5 Jahren wird er entlassen; darf aber nicht zurück in die Schweiz
    er wird nach München entlassen, dort lebt seine Tante
    nach 5 Jahren in München (wo er auch gearbeitet hat), darf er zurück in die Schweiz

    Meine Frage: warum hat man ihn nach der Gefangenschaft nicht in seine Heimat gelassen???
    Ich habe mit seiner Tochter gesprochen; sie weiß leider nur, dass es so gewesen ist. Weitere Einzelheiten weiß sie leider nicht

    Ich bin Euch für jede Erklärung mehr als dankbar!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Grapelli
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2011
    • 2225

    #2
    Hallo scheuk,

    das liegt doch ganz auf der Linie der heutigen Politik. Wenn heute einer als Kämpfer beispielsweise in Afghanistan oder Syrien auf islamistischer Seite kämpft, wird auch laut über Einreisesperren nachgedacht - und sei es nur aus populistischen Gründen. Die Schweiz war damals vielleicht weniger zimperlich und hat das einfach umgesetzt. Ist natürlich nur eine Spekulation.
    Herzliche Grße
    Grapelli

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    • Henry Jones
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2008
      • 1708

      #3
      Hallo,

      fremder Militärdienst ist bis heute in der Schweiz verboten und wird strafrechtlich verfolgt!
      Entsprechend wurden sicherlich auch für die Schweizer in deutschen Diensten (Wehrmacht und Waffen-SS) entsprechende Strafen in Abwesenheit erlassen.

      Siehe auch Art. 94 Militärstrafgesetz (MStg)

      3. Schwächung der Wehrkraft.
      Fremder Militärdienst
      1 Der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
      2 Der Schweizer, der noch eine andere Staatszugehörigkeit besitzt, im andern Staate niedergelassen ist und dort Militärdienst leistet, bleibt straflos.
      3 Wer einen Schweizer für fremden Militärdienst anwirbt oder der Anwerbung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist Geldstrafe zu verbinden.
      4 In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden.
      Möglicherweise kann dir hier das Schweizer Bundesarchiv weiterhelfen.
      Für seine Dienstzeit in Wehrmacht/Waffen-SS gibt es evtl. noch Unterlagen in der Deutschen Dienststelle (WASt) oder dem Bundesarchiv Berlin.

      Gruß Alex

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      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13449

        #4
        Hallo,

        der hier: http://www.avalon-gemeinschaft.ch/bio_bruederlin.html (nur gefunden, ich habe mit denen nichts am Hut) wurde bei der Einreise verhaftet. Mit Stichwort schweizer freiwillige findet man ein bisschen was im Netz, allerdings nicht soviel zur Rechtslage.

        Frdl. Grüße

        Thomas
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 5136

          #5
          Hallo Scheuck,

          ich habe mir die Lebensläufe der unter der Überschrift "Schweiz" hier http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3..._Volksdeutsche verlinkten Personen durchgesehen und es scheint, als ob es in der Schweiz ein Gesetz gegen den Kriegsdienst in fremden Armeen gibt oder gegeben hat.

          Vermutlich wollte Anton erstmal Gras über die Sache wachsen lassen, bzw. sich mit den Strafverfolgern aus dem sicheren Ausland "einigen".
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Kasstor
            Erfahrener Benutzer
            • 09.11.2009
            • 13449

            #6
            Hallo,

            das habe ich noch gefunden: Wer in der Wehrmacht oder Waffen-SS gedient hatte, wurde wegen Schwächung der Wehrkraft des Landes und wegen fremder Dienste, nicht aber wegen Landesverrat angeklagt.
            von: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D24626.php

            Frdl. Grüße

            Thomas
            FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

            Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 5266

              #7
              Ich versteh's nicht ....

              Hallo, Ihr freundlichen Helfer!

              Ja, wenn die Gattin dafür sorgen konnte, dass sich der Anton "freiwillig" als Freiwilliger gemeldet hat, sehe ich klarer und verstehe dann natürlich auch die ganzen "Folgen" - Wie (und wo) mag ihr das gelungen sein?

              DANKE für Eure Hilfe, für die Antworten und die links
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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