Mal wieder hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig, das Thema hat nirgends so recht gepasst.
Ich hatte vor einer Weile einen Antrag auf Akteneinsicht bei unserem zuständigen Amtsgericht (Dippoldiswalde) gestellt. Es ging um die Unterlagen zur Toterklärung meines Urgroßvaters aus dem Jahr 1952. Man teilte mir mit, dass die Akte nicht mehr auffindbar sei und ich mich doch bitte ans Standesamt 1 in Berlin wenden solle. Ich hab das vor einem halben Jahr erstmal so hingenommen. Nun meine Frage: Hat das Standesamt 1 die kompletten Kopien der Akten vorliegen oder nur die Beschlussurkunden?
Danke erstmal fürs Lesen.
LG, Babett
ich hoffe, ich bin hier richtig, das Thema hat nirgends so recht gepasst.
Ich hatte vor einer Weile einen Antrag auf Akteneinsicht bei unserem zuständigen Amtsgericht (Dippoldiswalde) gestellt. Es ging um die Unterlagen zur Toterklärung meines Urgroßvaters aus dem Jahr 1952. Man teilte mir mit, dass die Akte nicht mehr auffindbar sei und ich mich doch bitte ans Standesamt 1 in Berlin wenden solle. Ich hab das vor einem halben Jahr erstmal so hingenommen. Nun meine Frage: Hat das Standesamt 1 die kompletten Kopien der Akten vorliegen oder nur die Beschlussurkunden?
Danke erstmal fürs Lesen.
LG, Babett
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