Re: Wehrdienst im Zweiten Weltkrieg...als Jahrgang 1886?

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  • Jungforscher92
    Benutzer
    • 17.11.2012
    • 47

    Re: Wehrdienst im Zweiten Weltkrieg...als Jahrgang 1886?

    Hallo liebe Mitforscher und Militärexperten,

    ich wende mich heute mit einem - für mich zumindest - Rätsel und hoffe das ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
    Da mich schon länger interessiert was meine deutsche Seite der Familie von 1933 bis 1945 gemacht, habe ich beschlossen die Sache von hinten anzugehen und die Personalakten (in Hoffnung das etwas über den Entnazifizierungsprozess drinsteht) von meinem Ur-Großvater und seinem jüngeren Bruder im Staatsarchiv beantragt, denn beide waren in Bremen als Lehrer tätig.

    Dabei bin ich auf das in der Anlage befindliche Dokumente gestoßen. Demnacht ist mein Ur-Großonkel, Lehrer Beimel, im August 1939 zum Wehrdienst berufen. Was mich wundert, denn er ist geboren am 23.09.1886 d.h. bei Kriegsbeginn 52 bzw. kur darauf 53. Er hatte als Leutnant der Landwehr im Ersten Weltkrieg gedient. Meine Vermutung ist ja, dass er vielleicht auf Grund von Paragraph 6 des Wehrgesetztes dienst leisten musste (http://www.verfassungen.de/de/de33-45/wehr35.htm), aber hätte da nicht auch sein Bruder d.h. mein Ur-Großvater dienen müssen? Anzumerken an dieser Stelle ist vielleicht noch, dass mein Ur-Großvater, Jahrgang 1882, keine Offiziersrang hatte und das sein jüngstes Kind Jahrgang 1920 war. Bei meinem Ur-Großonkel (um den es hier geht) war das jüngste Kind Jahrgang 1937 (es kam noch September 1940 eins, aber das zähle ich nicht, denn ich geh vom Zeitpunkt des Schreibens also Januar 1940 aus). Was ich also wissen will, ist ob ich bei der WASt-Unterlagen finden würde, wenn ich nachfragen würde. Oder müsste es einer beiden Kinder (1937 und 1940), die ja noch leben, stellen und ich somit meine Tante bzw. Onkel fragen mir eine Art Vollmacht auszustellen. Eine Nachfrage bei den beiden Verlief natürlich negativ, haben sie doch keine Erinnerung an diese frühen Lebensjahre. Auch Fotos in Wehrmachtsuniform sind nicht bekannt. Die älteren Kindern - die sich hätten erinnern können - leben leider nicht mehr. Auch habe ich in der Personalakte eine Bestätigung gefunden, datiert 13. Juni 1944, das der Antrag auf UK-Stellung genehmigt wurden ist. Was eine UK ist weiß ich mittlerweile dank Internetrecherche.

    Sollte also einer eine Idee haben wie das Rätsel zu lösen ist oder aber die Antwort doch ganz einfach ist und gar kein Rätsel ist, wäre ich dankbar.


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Jungforscher92
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  • econ
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2012
    • 1430

    #2
    Hallo,

    ich kenne mich damit wirklich nicht aus, dachte mir aber, daß es vielleicht mit seinen Erfahrungen und dem hohen Dienstgrad zusammen hängen könnte.

    Hier ein "Augenzeugenbericht" zur Situation damals:


    ZITAT:
    Am 26. August wurde die Mobilmachung verkündet. Sofort eingezogen wurden zunächst die älteren Jahrgänge. Es waren fast durchweg Männer, die schon im 1.Weltkrieg gedient und größtenteils auch Fronterfahrung hatten.

    Dies ist natürlich ein Bericht aus einem einzelnen Ort, aber vielleicht war das überall so.Die Militärexperten schreiben bestimmt noch, wie es generell gehandhabt wurde.

    LG von Econ

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    • Jürgen P.
      Erfahrener Benutzer
      • 07.03.2010
      • 1071

      #3
      Hallo,

      zunächst kann ich das von econ bestätigen. Mein Großvater *1896 wurde am 26.8.1939 eingezogen und im Juni 1940 entlassen. Kein Unter-/Offiziersrang.
      Einziehung und Teilnahme am Polenfeldzug daher i.V.m. § 4 Wehrgesetz.

      Bei deinem Großonkel dürfte § 7 b) Abs. 1-3 Wehrgesetz [Leutnant d.R.] der Grund für den Einzug sein.

      Gruß Jürgen
      "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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      • Saure
        Erfahrener Benutzer
        • 27.03.2008
        • 4943

        #4
        Guten Abend,

        ich würde auf jeden Fall eine Kurzanfrage bei der WASt stellen, ob dort Informationen über Ihren Ur-Großvater und seinen Bruder vorliegen.

        Egal, ob Sie den gleichen Nachnamen wie Ihr Großvater haben oder nicht.

        Diese Kurzanfrage wird Ihren relativ schnell beantwortet.
        Viele Grüße
        Dieter Saure

        Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
        Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
        Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
        Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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        • Jungforscher92
          Benutzer
          • 17.11.2012
          • 47

          #5
          Hallo liebe Mitforscher und Militärexperten,

          ich danke sehr für die gegebenen Antworten. Anscheind ist die Antwort doch so einfach, wie so nun einmal ist. Ich werde wohl eine Anfrage stellen müssen und anscheind macht es Sinn vorab zu fragen ob überhaupt etwas vorhanden ist, wie von Herrn Saure empfohlen. Zu der Kurzanfrage bei der WASt habe ich aber noch eine Frage: Kann ich diese per Mail machen oder muss ich anrunfen?

          Vielen Dank für die Auskunft,
          Jungforscher92

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          • Jürgen P.
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2010
            • 1071

            #6
            Hallo,

            Anfrage auf dieser Seite http://www.d-d-wast.de/frame.htm.

            Wenn du das 2.Kästchen -Verbleib- ankreuzt erhälst du die Kurzauskunft. Geht schnell, kostet nix.

            Gruß Jürgen
            "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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            • Saure
              Erfahrener Benutzer
              • 27.03.2008
              • 4943

              #7
              Guten Morgen,

              ich glaube, jeder hat so seine eigenen Erfahrungen gemacht, wie er an die WASt, den Volksbund, usw. schreiben muss, um aussagefähige Unterlagen zu erhalten.

              Ich z.B. habe die Erfahrung gemacht, dass eine am PC geschriebene Anfrage, mit Kopien von den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen, in einem Briefumschlag, gut ankommt.
              Ich habe aus meinen Anfragen nie eine 08/15 Anfrage gemacht.

              Bis jetzt wurde ich nicht enttäuscht.
              Viele Grüße
              Dieter Saure

              Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
              Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
              Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
              Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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              • Jungforscher92
                Benutzer
                • 17.11.2012
                • 47

                #8
                Hallo liebe Mitforscher und Militärexperten,

                vielen Dank für die beiden Ratschläge. Ich habe jetzt einfach erst einmal eine Verbleib-Anfrage gestellt. Wenn dann mehr Unterlagen vorhanden sind, werde ich wohl einen ausführlichen Antrag stellen. Der Vorschlag keine 08/15 Anfrage daraus zu machen, nehme ich mir zu herzen.

                Mit freundlichen Grüßen,
                Jungforscher92

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                • sven345
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.10.2013
                  • 160

                  #9
                  Hallo,
                  Overmans nennt einen Marineoffizier mit Geburtsdatum 1873 den Ältesten in seinen Stichproben. Dieser wurde 1941 reaktiviert. Mehrere Landwehreinheiten kamen zudem im Polenfeldzug zum Einsatz. Von daher scheint ein Einsatz möglich,
                  Gruß

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                  • Saure
                    Erfahrener Benutzer
                    • 27.03.2008
                    • 4943

                    #10
                    Guten Abend,

                    ich grüble über das Wort: 'Verbleib-Anfrage',
                    in Ihrem Satz:
                    'Ich habe jetzt einfach erst einmal eine Verbleib-Anfrage gestellt.'.

                    Können Sie mir bitte schreiben, woher dieser Ausdruck stammt, bzw. in welchem Forum Ihr Thema noch zu finden ist ?
                    Vielen Dank für Ihr Verständnis.
                    Viele Grüße
                    Dieter Saure

                    Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                    Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                    Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                    Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

                    Kommentar

                    • Saure
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.03.2008
                      • 4943

                      #11
                      Hallo,

                      dies habe ich jetzt schon mal gefunden:

                      'Geschrieben von Olivia S. am 08.03.2013 um 20:23:

                      "weitere Antwort" ist da

                      Hallo, SucheWerner (welch außergewöhnlicher Vorname) Augenzwinkern

                      Die Bearbeitungszeiten bei der Wast variieren und sind - wie schon gesagt worden ist - abhängig von der Anfrageart. Du bestimmst selber, was Du haben möchtest und wie lange es dauert. Du hattest bei Deiner bereits erfolgten Antragstellung folgende (Haupt-)Möglichkeiten: "Verbleib" und/oder "militärischer Werdegang"

                      Wenn Du - Wie in Deinem Eingangsbeitrag erwähnt - "nur" auf der Suche nach Deinem Großonkel bist, dann wäre eine "Verbleibsanfrage" angebracht gewesen. Dann bekommst Du die letzte dort vorhandene Meldung und alles, was dort über das Schicksal des Gesuchten bekannt oder auch nicht bekannt ist. Diese Anfrage sollte innerhalb von etwa drei Monaten beantwortet sein und birgt neben der relativ kurzen Bearbeitungszeit zwei weitere Vorteile:
                      1. Du brauchst keine Vollmacht Deiner Oma
                      2. Du brauchst für diese Auskunft nichts zu bezahlen.
                      Der Nachteil ist halt, dass Du nur die letzte erfasste Meldung erfährst. Für den Versuch einer Schicksalsklärung ist diese Auskunft normalerweise aber ausreichend.


                      Wenn Du allerdings Informationen über die gesamte Dienstzeit Deines Großonkels haben willst, dann hättest Du einen militärischen Werdegang beantragen müssen.
                      Vorteile:
                      1. Du bekommst alle dort vorhandenen Meldungen und
                      2. auch Kopien der Personalpapiere (sofern sie denn vorhanden sind)
                      Nachteile:
                      1. das dauert länger (aktuell bis zu 10 Monate)
                      2. das kostet Geld (je nach Umfang der Auskunft kann man mit 20 bis 30 Euro rechnen)
                      3. Du als Großneffe erhältst aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft, wenn es noch Angehörige gibt, die "direkter" mit dem Gesuchten verwandt sind. Daher auch der Hinweis von Bernhard mit der Vollmacht. Vollmacht geht ja nur per Post - oder nachträglich per Mail. Aber warum soll man denn gleich bei der Antragstellung alle erforderlichen Infos ungefragt zur Verfügung stellen? Soll die Wast sich doch bewegen und Dir hinterherlaufen, wenn sie eine Vollmacht will....

                      Welche der genannten Möglichkeiten hast Du denn bei Deiner Onlineanfrage gewählt? Und an wen soll die Auskunft gehen? An Dich oder an Oma? Oma als Bezugsperson zu benennen wäre nicht die schlechteste Idee gewesen.

                      Gruß Olivia'.

                      Vielen Dank Olivia.

                      Nun lässt es sich trefflich streiten. Kurzanfrage oder Verbleibsanfrage. Wo ist der Unterschied ?
                      Viele Grüße
                      Dieter Saure

                      Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                      Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                      Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                      Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

                      Kommentar

                      • Henry Jones
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.12.2008
                        • 1702

                        #12
                        Zitat von Saure Beitrag anzeigen
                        Nun lässt es sich trefflich streiten. Kurzanfrage oder Verbleibsanfrage. Wo ist der Unterschied ?
                        Hallo Dieter,

                        die Verbleibsanfrage (für Vermisste und Gefallene) ist mir bekannt. Von einer "Kurzanfrage" zu allen anderen Kriegsteilnehmern habe ich bis dato noch nichts gehört. Hab Sie bereits Erfahrungen damit gemacht für Soldaten die nicht gefallen oder vermisst sind? Würde mich wirklich interessieren ob man auch den letzten Truppenteil etc. von "Überlebenden" von der WASt bekommt.

                        Gruß Alex
                        Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
                        www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
                        www.vksvg.de (Forum)

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                        • Saure
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.03.2008
                          • 4943

                          #13
                          Hallo Alex,

                          bei meinem Verwandten, der nicht im Krieg gefallen ist, bzw. nicht im Krieg vermisst wurde, habe ich die gleiche Kurzanfrage (hier spricht man von Verbleibsanfrage) gestellt, wie zuerst bei meinem Vater, der in russ. Kriegsgefangenschaft gestorben ist..

                          Die Angaben von der WASt waren gleichen Inhalts. EKM, letzter Truppenteil, usw.
                          Viele Grüße
                          Dieter Saure

                          Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                          Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                          Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                          Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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                          • Jungforscher92
                            Benutzer
                            • 17.11.2012
                            • 47

                            #14
                            Hallo liebe Mitforscher und Militärexperten,

                            also ich habe nun erstmal nur eine Verbleibsanfrage bzw. Kurzanfrage gestellt. Auf Grund des Ratschlages, dass ich ersteinmal "nur" auf der Suche nach vorhandenen Informationen bin und es darüber informiert ob Unterlagen da sind. Ich will ja ersteinmal nur wissen ob es Unterlagen gibt. Sollte diese Antwort positiv ausfallen, dann würde ich den kompletten militärischen Werdegang beantragen.

                            Mit freundlichen Grüßen,
                            Jungforscher92

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                            • Olivia S.
                              Erfahrener Benutzer
                              • 27.12.2009
                              • 123

                              #15
                              Zitat von Henry Jones Beitrag anzeigen
                              Hallo Dieter,

                              die Verbleibsanfrage (für Vermisste und Gefallene) ist mir bekannt. Von einer "Kurzanfrage" zu allen anderen Kriegsteilnehmern habe ich bis dato noch nichts gehört. Hab Sie bereits Erfahrungen damit gemacht für Soldaten die nicht gefallen oder vermisst sind? Würde mich wirklich interessieren ob man auch den letzten Truppenteil etc. von "Überlebenden" von der WASt bekommt.

                              Gruß Alex
                              Hallo!

                              "Kurzanfrage" ist ein Begriff, der sich in den Foren eingebürgert hat, um den Unterschied zwischen einer sozusagen langen (ausführlichen) Auskunft und einer kurzen (Verbleibsauskunft) hervorzuheben. Bei den hier benutzten Wörtern "Kurzanfrage" und "Verbleibsanfrage" sehe ich persönlich keinen Unterschied, denn wir meinen ja grundsätzlich das Selbe. Jeder Suchende muss für seinen jeweiligen Suchfall entscheiden, wie er seine Wünsche zu Papier bringt, um das, was er wissen möchte, zu erfahren.


                              An Alex: wenn Du in Deinem Antrag angibst, dass Du die letzte Meldung über einen Soldaten erfahren möchtest, von dem Du weißt, dass er 1976 in Herne verstorben ist, dann dürftest Du theoretisch keine normale Verbleibs-Auskunft erhalten. Warum auch? Diese Verbleibsauskünfte dienen dazu, dem Anfragenden etwas über die letzte bekannte Meldung des Soldaten zu sagen - zum Zwecke der Schicksalsaufarbeitung. Bei nach dem Krieg verstorbenen Zivilisten ist die Wehrmachtauskunftstelle aus der Schicksalsklärung raus und nicht der richtige Ansprechpartner.

                              Natürlich kannst Du beispielsweise für Deinen Uropa nur die letzte bekannte Meldung erfragen, auch, wenn er den Krieg überlebt hat. [sozusagen ein Mini-Militärischer-Werdegang mit nur der letzten Meldung. Diese Auskunftsart ist mir nicht geläufig, wäre aber theoretisch möglich.]
                              Aber ich gehe davon aus, dass wir hier nicht von Deinem Uropa reden? Wenn Du die letzte Einheit eines überlebenden nichtverwandten Soldaten erfragst, dann greift der Datenschutz. Aber: Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei einer Verbleibsanfrage das Sterbedatum des Vermisten nun mal nicht kennt. Das entsprechende Feld bezüglich des Sterbedatums bei der Onlineanfrage kann man auch mal frei lassen.

                              Gruß von Olivia

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