Hallo zusammen,
mein Vater (* 01/1928) war von April `44 - Februar `45 beim RAD. Ein guter Bekannter, der nur drei Monate älter als mein Vater ist und ebenfalls beim RAD war, war so freundlich und hat mir eine Art Dokumentaion erstellt wie der Ablauf zur Musterung, bzw. Gestellung, etc. vonstatten ging und wie der Ablauf bezüglich der Dienstzeit meines Vaters ausgesehen hat.
Die RAD-Zeit meines Vaters
Kurz nach seinem 16. Geburtstag und damit zum arbeitsdienstpflichtigen Jahrgang gehörend, erhielt er vom zuständigen Wehrbezirkskommando seines Heimatortes Schmergow den Bescheid zur Musterung.
Zur Musterung hatte er mitzubringen:
-Bescheid zur Musterung
-Geburtsschein
-Schulabschlusszeugnis
-Lehrvertrag
-Arbeitsbuch
-Ausweis über die Zugehörigkeit zur HJ
-Freischwimmerzeugnis, Fahrtenschwimmerzeugnis
-Brillenrezept oder die Brille selbst
-Ausweispapiere aller Art, Pässe, Kennkarten usw.
Die Musterung wurde gemeinsam von Ärzten des Reichsarbeitsdienstes und der Wehrmacht durchgeführt. Er erhielt einen Wehrpass.
Es folgte ein VorläufigerEntscheid über die Heranziehung zum Reichsarbeits-dienstmit der Mitteilung, dass er voraussichtlich im April 1944 mit seiner Einberufung zum RAD zu rechnen habe. Dies gab ihm ausreichend Zeit zur Erledigung seiner persönlichen
Angelegenheiten. Er hatte zwei Jahre seiner dreijährigen Lehrzeit beendet und machte seine Abschlussprüfung. Die zweijährige Lehrzeit wurde aus kriegsbedingten Gründen voll anerkannt.
Dann kam der Gestellungsbefehl, demzufolge er sich am 1. April 1944 bei einer RAD-Abteilung des Arbeitsgaues IX Brandenburg-West, zum Dienstantritt zu melden hatte.
Dem Gestellungsbefehl waren beigefügt:
-Anweisung zur polizeilichen Abmeldung
-Postkarte zur Abmeldung beim Arbeitsamt
-Reichsbahn-Freifahrtschein
Zum Dienstantritt hatte er mitzubringen:
-Gestellungsbefehl
-polizeiliche Abmeldung
-Arbeitsbuch und Angestelltenversicherungskarte
-Passbild für den RAD-Dienstausweis
-Essbesteck
-Vorhängeschloss für den Spind
-Putz- Wasch- und Flickzeug
-Taschentücher in ausreichender Menge
Außer der getragenen Kleidung durfte er keine weiteren Kleidungsstücke mitbringen. Nach seiner Ankunft im Arbeitslager gab er seinen Wehrpass auf der Schreibstube ab und erhielt einen für die Dauer seiner Dienstzeit gültigen RAD-Ausweis.
Streng nach Körpergröße geordnet, wurden die Arbeitsmänner umgehend in Trupps und Züge eingeteilt und in die Unterkünfte eingewiesen.
1 Trupp = 15 Mann, 1 Zug = 3 Trupps, 3-4 Züge = 1 Abteilung.
Eine Abteilungen hatte entweder 3 Züge oder 4 Züge. Sie unterstand einem Oberfeldmeister bzw. einem Oberstfeldmeister.
Er gab seine Zivilsachen auf der Kleiderkammer ab und wurde von Kopf bis Fuß neu eingekleidet.
Er erhielt:
1 Tuchanzug
2 Halsbinden
1 Schirmmütze (*)
1 Feldmütze
1 Lederkoppel mit Metallschloss
1 Paar Infanteriestiefel
1 Paar Schnürschuhe
1 Paar Wickelgamaschen
3 Paar Wollsocken
3 Paar Fußlappen
1 Drillichanzug
1 Trainingsanzug
1 Schürze
2 Nachthemden
3 langärmelige Unterhemden
3 lange Unterhosen
1 Sporthose
1 Paar Sportschuhe
1 Tornister
1 Kochgeschirr
1 Feldflasche
1 Trinkbecher
1 Brotbeutel
1 Gasmaske mit Gasmaskenbüchse
2 Wolldecken
1 Matratzenbezug
1 Bezug für die Wolldecke
1 Kopfkissenbezug
(*) diese Mütze, auch „Kaffeebohne“ und „Arsch mit Griff“genannt, war der althochdeutschen Bauernmütze, der sog. Spessartmütze, nachempfunden.
Nach dreimonatigen Grundausbildung April/May/Juni 1944 wurde er vereidigt:
„Ich schwöre:
ich will dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes unverbrüchliche Treue wahren,
ihm und den von ihm gestellten Führern unbedingten Gehorsam leisten,
meine Dienstpflichten gewissenhaft erfüllen
und allen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes ein guter Kamerad sein.
Aufgrund seiner Leistungen wurde er anschließend zum Vormann ernannt und und erhielt einen Trupp von 15 Mann. Es gab erstmals Ausgang am Sonntagnachmittag sowie Wochenendurlaub zur Heimreise.
Ab August 1944 wurden die Arbeitseinsätze eingestellt und es folgte die militärische Grundausbildung, die nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944, dem Arbeitsdienst übertragen wurde.
Die Löhnung wurde am Monatsende ausbezahlt. Pro Tag erhielt
-der Arbeitsmann 25 Pf.
-der Vormann 50 Pf.
-der Obervormann 75 Pf.
-der Untertruppführer und der Hauptvormann 1 RM
Im Juli 1944 wurde er zum Obervormann ernannt. Im August 1944 schlug man ihm vor, anschließend an seine sechsmonatige Pflichtdienstzeit für weitere 6 Monate im Lager als Ausbilder zu verbleiben. Allerdings unter der Voraussetzung einer Verpflichtung beim Arbeitsdienst auf zehn Jahre, abzuleisten nach dem Militärdienst. Er unterschrieb den Vertrag und wurde zum Untertruppführer ernannt und wohnte jetzt mit einem weiteren Untertruppführer in einem Zweibettzimmer in der Führerbaracke. Er wurde als Zugführer eingesetzt. Das Haumesser, das er jetzt tragen durfte, trug die Inschrift „Arbeit adelt“ und wurde wegen seiner ungewöhnlichen Breite auch „Tortenschaufel“genannt.
Zusammen mit etwa zehn weiteren Untertruppführern aus verschiedenen Lagern des Gaues Brandenburg-West, schickte man ihn im Oktober/November 1944 zu einem dreiwöchigen Führeranwärter-Auslesekommando-Lehrgang nach Blankenfelde bei Berlin. Es gab staatspolitischen Unterricht, Waffenkunde und Sport.
Vor Ablauf der vereinbarten 12 Monate, im Februar 1945, beanspruchte ihn die Wehrmacht. Möglicherweise hatte er sich auch freiwillig gemeldet. Er wurde aus dem RAD entlassen, retounierte den RAD-Ausweis und erhielt seinen Wehrpass zurück.
Der Arbeitsdienst hatte in den meisten Fällen genügend Zeit, sämtliche Unterlagen rechtzeitig zu vernichten. Daher findet man sehr wenige Dokumente von RAD-Angehörigen.
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mein Vater (* 01/1928) war von April `44 - Februar `45 beim RAD. Ein guter Bekannter, der nur drei Monate älter als mein Vater ist und ebenfalls beim RAD war, war so freundlich und hat mir eine Art Dokumentaion erstellt wie der Ablauf zur Musterung, bzw. Gestellung, etc. vonstatten ging und wie der Ablauf bezüglich der Dienstzeit meines Vaters ausgesehen hat.
Die RAD-Zeit meines Vaters
Kurz nach seinem 16. Geburtstag und damit zum arbeitsdienstpflichtigen Jahrgang gehörend, erhielt er vom zuständigen Wehrbezirkskommando seines Heimatortes Schmergow den Bescheid zur Musterung.
Zur Musterung hatte er mitzubringen:
-Bescheid zur Musterung
-Geburtsschein
-Schulabschlusszeugnis
-Lehrvertrag
-Arbeitsbuch
-Ausweis über die Zugehörigkeit zur HJ
-Freischwimmerzeugnis, Fahrtenschwimmerzeugnis
-Brillenrezept oder die Brille selbst
-Ausweispapiere aller Art, Pässe, Kennkarten usw.
Die Musterung wurde gemeinsam von Ärzten des Reichsarbeitsdienstes und der Wehrmacht durchgeführt. Er erhielt einen Wehrpass.
Es folgte ein VorläufigerEntscheid über die Heranziehung zum Reichsarbeits-dienstmit der Mitteilung, dass er voraussichtlich im April 1944 mit seiner Einberufung zum RAD zu rechnen habe. Dies gab ihm ausreichend Zeit zur Erledigung seiner persönlichen
Angelegenheiten. Er hatte zwei Jahre seiner dreijährigen Lehrzeit beendet und machte seine Abschlussprüfung. Die zweijährige Lehrzeit wurde aus kriegsbedingten Gründen voll anerkannt.
Dann kam der Gestellungsbefehl, demzufolge er sich am 1. April 1944 bei einer RAD-Abteilung des Arbeitsgaues IX Brandenburg-West, zum Dienstantritt zu melden hatte.
Dem Gestellungsbefehl waren beigefügt:
-Anweisung zur polizeilichen Abmeldung
-Postkarte zur Abmeldung beim Arbeitsamt
-Reichsbahn-Freifahrtschein
Zum Dienstantritt hatte er mitzubringen:
-Gestellungsbefehl
-polizeiliche Abmeldung
-Arbeitsbuch und Angestelltenversicherungskarte
-Passbild für den RAD-Dienstausweis
-Essbesteck
-Vorhängeschloss für den Spind
-Putz- Wasch- und Flickzeug
-Taschentücher in ausreichender Menge
Außer der getragenen Kleidung durfte er keine weiteren Kleidungsstücke mitbringen. Nach seiner Ankunft im Arbeitslager gab er seinen Wehrpass auf der Schreibstube ab und erhielt einen für die Dauer seiner Dienstzeit gültigen RAD-Ausweis.
Streng nach Körpergröße geordnet, wurden die Arbeitsmänner umgehend in Trupps und Züge eingeteilt und in die Unterkünfte eingewiesen.
1 Trupp = 15 Mann, 1 Zug = 3 Trupps, 3-4 Züge = 1 Abteilung.
Eine Abteilungen hatte entweder 3 Züge oder 4 Züge. Sie unterstand einem Oberfeldmeister bzw. einem Oberstfeldmeister.
Er gab seine Zivilsachen auf der Kleiderkammer ab und wurde von Kopf bis Fuß neu eingekleidet.
Er erhielt:
1 Tuchanzug
2 Halsbinden
1 Schirmmütze (*)
1 Feldmütze
1 Lederkoppel mit Metallschloss
1 Paar Infanteriestiefel
1 Paar Schnürschuhe
1 Paar Wickelgamaschen
3 Paar Wollsocken
3 Paar Fußlappen
1 Drillichanzug
1 Trainingsanzug
1 Schürze
2 Nachthemden
3 langärmelige Unterhemden
3 lange Unterhosen
1 Sporthose
1 Paar Sportschuhe
1 Tornister
1 Kochgeschirr
1 Feldflasche
1 Trinkbecher
1 Brotbeutel
1 Gasmaske mit Gasmaskenbüchse
2 Wolldecken
1 Matratzenbezug
1 Bezug für die Wolldecke
1 Kopfkissenbezug
(*) diese Mütze, auch „Kaffeebohne“ und „Arsch mit Griff“genannt, war der althochdeutschen Bauernmütze, der sog. Spessartmütze, nachempfunden.
Nach dreimonatigen Grundausbildung April/May/Juni 1944 wurde er vereidigt:
„Ich schwöre:
ich will dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes unverbrüchliche Treue wahren,
ihm und den von ihm gestellten Führern unbedingten Gehorsam leisten,
meine Dienstpflichten gewissenhaft erfüllen
und allen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes ein guter Kamerad sein.
Aufgrund seiner Leistungen wurde er anschließend zum Vormann ernannt und und erhielt einen Trupp von 15 Mann. Es gab erstmals Ausgang am Sonntagnachmittag sowie Wochenendurlaub zur Heimreise.
Ab August 1944 wurden die Arbeitseinsätze eingestellt und es folgte die militärische Grundausbildung, die nach dem Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944, dem Arbeitsdienst übertragen wurde.
Die Löhnung wurde am Monatsende ausbezahlt. Pro Tag erhielt
-der Arbeitsmann 25 Pf.
-der Vormann 50 Pf.
-der Obervormann 75 Pf.
-der Untertruppführer und der Hauptvormann 1 RM
Im Juli 1944 wurde er zum Obervormann ernannt. Im August 1944 schlug man ihm vor, anschließend an seine sechsmonatige Pflichtdienstzeit für weitere 6 Monate im Lager als Ausbilder zu verbleiben. Allerdings unter der Voraussetzung einer Verpflichtung beim Arbeitsdienst auf zehn Jahre, abzuleisten nach dem Militärdienst. Er unterschrieb den Vertrag und wurde zum Untertruppführer ernannt und wohnte jetzt mit einem weiteren Untertruppführer in einem Zweibettzimmer in der Führerbaracke. Er wurde als Zugführer eingesetzt. Das Haumesser, das er jetzt tragen durfte, trug die Inschrift „Arbeit adelt“ und wurde wegen seiner ungewöhnlichen Breite auch „Tortenschaufel“genannt.
Zusammen mit etwa zehn weiteren Untertruppführern aus verschiedenen Lagern des Gaues Brandenburg-West, schickte man ihn im Oktober/November 1944 zu einem dreiwöchigen Führeranwärter-Auslesekommando-Lehrgang nach Blankenfelde bei Berlin. Es gab staatspolitischen Unterricht, Waffenkunde und Sport.
Vor Ablauf der vereinbarten 12 Monate, im Februar 1945, beanspruchte ihn die Wehrmacht. Möglicherweise hatte er sich auch freiwillig gemeldet. Er wurde aus dem RAD entlassen, retounierte den RAD-Ausweis und erhielt seinen Wehrpass zurück.
Der Arbeitsdienst hatte in den meisten Fällen genügend Zeit, sämtliche Unterlagen rechtzeitig zu vernichten. Daher findet man sehr wenige Dokumente von RAD-Angehörigen.
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