WASt längere Wartezeiten

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  • Florek
    Erfahrener Benutzer
    • 24.10.2013
    • 311

    #16
    Zitat von jacq Beitrag anzeigen
    Moin,

    ja, die 12 Monate kann man als Richtwert nehmen, habe ja auch schonmal Anfrage bei der WASt gestellt.
    Dann hab ich mal eine Frage: hast du damals irgendwann ein Bestätigungsschreiben für deine Anfrage erhalten? Ich habe ungefähr zur selben Zeit wie bei WASt auch beim Internationalen Suchdienst Arolsen angefragt. Beim letzteren kam ungefähr eine Woche später eine Eingangsbestätigung mit einem Hinweis, dass es "einwenig" dauern könnte. Von WASt kam bisher gar nichts.

    Zitat von jacq Beitrag anzeigen
    Moin,
    Ok, mir war irgendwie so, dass Anfragen von den Kindern schneller beantwortet werden.
    Das wäre mir nun neu. Deartiges habe ich weder auf der Internetseite der WASt noch in irgendwelchen Erfahrungsberichten gelesen. Eben nur, das private Anfragen gegenüber hisorischer Forschung oder Justizermittlungen nachrangig bearbeitet werden.

    Zitat von jacq Beitrag anzeigen
    Moin,
    Eine Einwilligung wäre aber eventuell gar nicht verkehrt, da ich mir den lästigen glaubhaften Nachweis der Verwandtschaft sparen kann, wie bei meinem Urgroßonkel - das WASt-Schreiben liegt hier immer noch rum.
    Nun in dem Fall kann es sicher nicht schaden. Wobei es mir nun neu ist, dass man da seine Verwandschaft nachweise muss bei der WASt. Derartiges habe ich auf der Internetseite nicht gefunden und meine Anfrage habe ich auch mit der Frage gestellt, ob ich das Verwandschaftsverhältnis nachweisen muss. Die gleiche Nachfrage hat man mir beim ITS Arolsen freundlich beantwortet, dass ein Nachweis nicht notwendig ist. Kann bei der WASt natürlich anderssein. Ich hoffe dass bei meinem Großvater Kopien der Geburts- und Heiratsurkunden ausreichen.

    Nachtrag:
    Ich hoffe natürlich, dass es bei mir nicht länger dauert, nur weil es in meinem aktuellen Fall kein deutscher Soldat war, sondern ein Soldat einer anderen Armee, der in deutscher Kriegsgefangenschaft war. Ob es da einen Unterschied geben könnte, sehe ich aber höchstens, wenn ich später noch eine Anfrage zu meinem andere Großvater stelle, der in der Wehrmacht war.
    Zuletzt geändert von Florek; 02.11.2013, 16:16.

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    • Olivia S.
      Erfahrener Benutzer
      • 27.12.2009
      • 123

      #17
      Hallo, Jacq,

      früher wurde es in der WASt so gehandhabt, dass Anträge von den Soldaten selber, den Witwen oder den Geschwistern eines Soldaten aufgrund des Alters der Anfragenden schneller bearbeitet worden sind. Bei dieser Regelung fielen (normalerweise!) nicht einmal leibliche Kinder unter die "bevorzugte Bearbeitung" - früher nicht und heute auch nicht.

      Inzwischen allerdings müssen sogar die Ehefrauen und die Geschwister eines Soldaten - trotz weit fortgeschrittenes Alters - oft die übliche Bearbeitungszeit abwarten, bevor sie eine Auskunft erhalten. Sicher gibt es auch hier Ausnahmen, denn der Bearbeiter entscheidet für jeden Einzelfall, ob ein Antrag zügiger bearbeitet wird oder nicht.

      Wie meine Vorredner schon gesagt haben: Du wirst warten müssen.

      Gruß von Olivia.

      P. S.: Wenn alles normal läuft, solltest Du jetzt - auch ohne Vollmacht - eine Auskunft erhalten, da Du in direkter Linie mit Deinem Urgroßvater verwandt bist (anders als bei Deinem Großonkel).
      Zuletzt geändert von Olivia S.; 02.11.2013, 16:19.

      Kommentar

      • jacq
        Super-Moderator

        • 15.01.2012
        • 9745

        #18
        Moin,

        vielen Dank auch auch beiden.

        Ein Bestätigungsschreiben von der WASt gibt es grundsätzlich nicht, das ist schon richtig. Die melden sich erst mit ihrer Auskunft, oder sollten sie noch Nachweise benötigen.

        Was die Nachweise angeht:
        Nachdem was ich so gehört habe, scheint das relativ willkürlich zu sein, oder sich im Laufe der Zeit geändert haben?
        -Anfrage Urgroßvater: Gleicher FN -> kein Nachweis
        -Anfrage Urgroßonkel: Anderer FN -> müßiger Nachweis mit Urkunden, die ich nicht habe
        -Anfrage jetzt Urgroßvater: Anderer FN -> vmtl. wieder Nachweis?

        Oder vertrauen die auf meine Angabe zum Verwandtschaftsverhältnis, die ich angebe?

        Aber was solls. Das kriege ich mit Urkunden evtl. noch gedeichselt.


        Ein schönes Wochenende euch!

        Gruß,
        jacq
        Viele Grüße,
        jacq

        Kommentar

        • Florek
          Erfahrener Benutzer
          • 24.10.2013
          • 311

          #19
          Euch auch besten Dank für die Auskünfte und Hinweise.
          Schönes Wochenende.

          Kommentar

          • Olivia S.
            Erfahrener Benutzer
            • 27.12.2009
            • 123

            #20
            Zitat von jacq Beitrag anzeigen
            Was die Nachweise angeht:
            Nachdem was ich so gehört habe, scheint das relativ willkürlich zu sein, oder sich im Laufe der Zeit geändert haben?
            -Anfrage Urgroßvater: Gleicher FN -> kein Nachweis
            -Anfrage Urgroßonkel: Anderer FN -> müßiger Nachweis mit Urkunden, die ich nicht habe
            -Anfrage jetzt Urgroßvater: Anderer FN -> vmtl. wieder Nachweis?

            Oder vertrauen die auf meine Angabe zum Verwandtschaftsverhältnis, die ich angebe?
            Hallo!

            Wie ich bereits schrieb: Mit Deinem Urgroßvater bist Du direkt verwandt - oder auch : Du bist ein Nachkomme dieses Mannes. Ein Nachweis bei direktem Verwandtschaftsverhältnis ist in der Regel nicht nötig.

            Von Deinem Urgroßonkel stammst Du nicht ab. Deshalb fragt man bei einem Onkel meistens nach einer Vollmacht eines "Blutsverwandten" oder aber der Ehefrau des Soldaten.


            "Willkür" ist natürlich generell möglich, diese lässt sich aber anhand der von Dir genannten Beispiele nicht nachvollziehen.



            Zum letzten Teil Deiner Frage: Ja, normalerweise verlässt man sich auf die Angaben des Antragstellers, wenn denn die Aktenlage nicht gegen diese Angaben spricht.


            Dass es grundsätzlich keine Eingangsbestätrigungen geben würde, ist falsch, denn die Deutsche Dienststelle verschickt seit etwa Anfang Mai 2013 regelmäßig Eingangsbestätigungen - bis diese das Amt allerdings per Post verlassen, können auch schon mal sechs bis acht Wochen vergehen. Die Anträge, die vor April/Mai 2013 dort eingegangen sind, haben meistens keine Bestätigung erhalten.

            (Quelle meiner Aussagen: Gespräch mit einem Mitarbeiter der Wast )

            Olivia S.

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            • jacq
              Super-Moderator

              • 15.01.2012
              • 9745

              #21
              Ah, ich dachte man wäre da grundsätzlich bei abweichenden FN mißtrauischer (rein theoretisch könnte man ja einfach behaupten es wäre der Urgroßvater).


              Dass es grundsätzlich keine Eingangsbestätrigungen geben würde, ist falsch, denn die Deutsche Dienststelle verschickt seit etwa Anfang Mai 2013 regelmäßig Eingangsbestätigungen - bis diese das Amt allerdings per Post verlassen, können auch schon mal sechs bis acht Wochen vergehen. Die Anträge, die vor April/Mai 2013 dort eingegangen sind, haben meistens keine Bestätigung erhalten.

              (Quelle meiner Aussagen: Gespräch mit einem Mitarbeiter der Wast )

              Olivia S.
              Meine letzte Anfrage war Januar 2013.

              Insgesamt wieder was dazu gelernt. Danke!


              Gruß,
              jacq
              Viele Grüße,
              jacq

              Kommentar

              • Florek
                Erfahrener Benutzer
                • 24.10.2013
                • 311

                #22
                @Olivia S.
                Oh vielen Dank für die Infos. Wieder etwas interessantes dazu gelernt.

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                • jacq
                  Super-Moderator

                  • 15.01.2012
                  • 9745

                  #23
                  Moin,

                  um das Thema kurz aufzugreifen:

                  auf meine Anfrage vom 04.11. erhielt ich heute ein Bestätigungsschreiben.
                  Trotz der Angabe "Urgroßvater" im Suchantrag wird um glaubhaften Nachweis der Familienzugehörigkeit gebeten...

                  EDIT:
                  Gerade über 40min ein nettes Telefonat mit der Sachbearbeiterin geführt.

                  Bezüglich des Nachweises benötigt Sie meine Geburtsurkunde + die meiner Eltern, da meine Mutter den gleichen FN hat wie mein Urgroßvater. Somit kann dann eine Beziehung hergestellt werden.
                  Auch ein Sterbedatum (das ich nicht habe), wird benötigt - sei es denn nun das Datum an dem er gefallen o.ä. ist oder nach dem Krieg. Auch wenn er bspw. Baujahr 1908 war.

                  Was Urgroßonkel, Großonkel etc. angeht muss man tatsächlich nach Ehefrau, Kindern und weiteren Nachkommen forschen.

                  Gruß,
                  jacq
                  Zuletzt geändert von jacq; 21.11.2013, 12:48.
                  Viele Grüße,
                  jacq

                  Kommentar

                  • My_name_is_Hank
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.05.2012
                    • 181

                    #24
                    Zitat von jacq Beitrag anzeigen
                    Moin,

                    um das Thema kurz aufzugreifen:

                    auf meine Anfrage vom 04.11. erhielt ich heute ein Bestätigungsschreiben.
                    Trotz der Angabe "Urgroßvater" im Suchantrag wird um glaubhaften Nachweis der Familienzugehörigkeit gebeten...

                    Was Urgroßonkel, Großonkel etc. angeht muss man tatsächlich nach Ehefrau, Kindern und weiteren Nachkommen forschen.

                    Gruß,
                    jacq
                    Hallo jacq,

                    also bei direkten Vorfahren musste ich noch nie etwas nachweisen. Sehr komisch.
                    Bei weiter entfernten Verwandten, wie z.B. Urgroßonkel, Großonkel, kann man auch behaupten, man sei der letzte nächste Angehörige.
                    Ob man das möchte, ist eine andere Frage.

                    Gruß,
                    Hank
                    Suche Informationen zu Immilla und Reimann (Schlesien: Hennersdorf, Greiffenberg, Friedersdorf am Queis, Krummöls, Steinbach), Häselhoff (Mülheim an der Ruhr), Giesen (Mülheim an der Ruhr), Diekmann (Niedersachsen: Hessisch-Oldendorf, Bakede, Hülsede und Umgebung), Bremer (Niedersachsen: Rodenberg und Umgebung), Lucht (Pommern: Naseband, Kreis Neustettin)

                    Kommentar

                    • Joanna

                      #25
                      Hallo Hank,

                      wir sollten hier eigentlich nicht dazu aufrufen, die Wahrheit zu umgehen (ich will es mal sehr vorsichtig ausdrücken).

                      Ich habe schon vor Jahren Nachweise erbringen müssen. War und ist auch kein Problem für mich.

                      Leider habe ich keine Anfrage mehr zu stellen. Ansonsten wär es ja möglich anzufragen, warum hier denn Unterschiede in der Handhabung seitens der WAST gemacht werden. Eine Antwort darauf wäre doch sehr interessant.

                      Gruß Joanna

                      Kommentar

                      • My_name_is_Hank
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.05.2012
                        • 181

                        #26
                        Hallo Joanna,

                        da hast du natürlich Recht.
                        Es ging mir auch mehr um die Tatsache, dass nicht immer, bekannt ist wo und ob es noch Nachfahren gibt, bevor dann keine Anfrage gestellt wird, halte ich es für besser, man sagt nicht ganz die Wahrheit. Sofern man es weiß, kann man natürlich schnell eine Erlaubnis einholen.

                        Gruß,
                        Hank
                        Suche Informationen zu Immilla und Reimann (Schlesien: Hennersdorf, Greiffenberg, Friedersdorf am Queis, Krummöls, Steinbach), Häselhoff (Mülheim an der Ruhr), Giesen (Mülheim an der Ruhr), Diekmann (Niedersachsen: Hessisch-Oldendorf, Bakede, Hülsede und Umgebung), Bremer (Niedersachsen: Rodenberg und Umgebung), Lucht (Pommern: Naseband, Kreis Neustettin)

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                        • lizzy

                          #27
                          Hallo,

                          ich persönlich finde die Regelung, dass eine direkte Verwandtschaft vorliegen muss und da wird ja auch noch differenziert, denn die Kindergeneration muss verstorben sein oder die Zustimmung geben wenn ein Enkel Auskunft haben möchte, völlig korrekt.
                          Es kann ja nicht sein, dass für die Daten kein Datenschutz gilt. Es geht um die Zeit bis 1945, die ja bei den Standesämtern: Geburten ab 1903 und Heiraten ab 1933 auch noch nicht für jedermann freigegeben sind. Man kann ja davon ausgehen, dass die Soldaten im Weltkrieg II durchaus nach 1903 geboren wurden und auch dementsprechend später heirateten.
                          Für die Auskunft beim Standesamt muss auch eine direkte Verwandtschaft vorliegen oder man muss sich in Geduld üben und die Sperrfristen abwarten.

                          Ich habe bei der WaSt nach Informationen zu meinem Großvater angefragt und diese auch bekommen. Ich brauchte keine Nachweise erbringen, aber das liegt nun auch schon gute 6 Jahre zurück und die Anfragen haben sich vervielfacht. Ich schätze es ist so wie immer und überall. Schwarze Schafe haben sich unter die ehrlichen Antragsteller gemischt und nun wird genauer kontrolliert.


                          LG
                          Lizzy

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                          • Joanna

                            #28
                            Zitat von lizzy Beitrag anzeigen
                            Ich schätze es ist so wie immer und überall. Schwarze Schafe haben sich unter die ehrlichen Antragsteller gemischt und nun wird genauer kontrolliert.

                            Danke Lizzy, so sehe ich es auch.

                            Gruß Joanna

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                            • My_name_is_Hank
                              Erfahrener Benutzer
                              • 19.05.2012
                              • 181

                              #29
                              Hallo,

                              also ich sehe das nicht so eng... Es ist besser jemand interessiert sich für die Menschen und möchte sich die Unterlagen anschauen, als das sie dort verrotten. Und die Vorstellung, dass ein Enkel gerne mehr wissen möchte, die Eltern/Großeltern dann aber keine Erlaubnis geben und dadurch die Anfrage blockiert wird, halte ich für einen Fehler.
                              Wenn jemand komplett Fremdes an die Daten möchte, ist das natürlich etwas anderes, aber solange es in der näheren Verwandtschaft ist, hätte ich damit kein Problem, zumal die Betroffenen zu fast 100% verstorben sind.
                              Zwei Anfrage habe ich noch offen, mal schauen ob nun auch bei mir nochmal nachgefragt wird.

                              Gruß,
                              Hank
                              Suche Informationen zu Immilla und Reimann (Schlesien: Hennersdorf, Greiffenberg, Friedersdorf am Queis, Krummöls, Steinbach), Häselhoff (Mülheim an der Ruhr), Giesen (Mülheim an der Ruhr), Diekmann (Niedersachsen: Hessisch-Oldendorf, Bakede, Hülsede und Umgebung), Bremer (Niedersachsen: Rodenberg und Umgebung), Lucht (Pommern: Naseband, Kreis Neustettin)

                              Kommentar

                              • Joanna

                                #30
                                Hallo Hank,

                                ich weiß nicht, wie alt Du bist, aber warum sollten die Betroffenen schon zu fast 100% verstorben sein?

                                Aber ich habe meine Großeltern und Eltern sehr geliebt. Und wenn sie nicht gewollt hätten, dass ich über ihre Kriegszeiten etwas erfahre (was in unserer Familie nicht so war), dann hätte ich dieses respektiert. Ich habe kein Recht, alles über einen anderen Menschen zu erfahren, auch wenn ich noch so neugierig wäre.

                                Aber darum geht es hier eigentlich auch gar nicht. Es geht darum, bei der Wahrheit zu bleiben und nicht einfach etwas zu behaupten, dass man nicht weiß. Und wenn mich nicht alles täuscht, lesen in diesen Foren auch einige Behörden mit - und dann wundern wir uns, dass noch strenger geprüft wird?!

                                Und im Übrigen hat diese Diskussion auch nicht mehr mit den Fragen des Themenstarters zu tun, oder irre ich mich da?

                                Gruß Joanna

                                Kommentar

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