(Nr. 62.) Vorladung eines Deserteurs.
Der Füsilier Herrmann Heinrich Schemme der 10. Kompagnie 13 Infanterie Regiments, geboren am 20. Januar 1826 zu Cappeln, Kreis Tecklenburg, welcher sich am 21. July mit Urlaub auf 8 Tage in seine Heimath begeben hatte aber nicht wieder zurückgekehrt ist, wird hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. April 1850 Vormittags 11 Uhr anberaumten Termine vor dem hiesigen Garnison-Gerichte zu gestellen, unter der Verwarnung, daß im Falle des Ausbleibens nach Abschluß der Untersuchung er in contumacium für einen Deserteur erklärt, und zu einer Geldstrafe von 50 bis 1000 Thlr. verurtheilt werden wird.
Wesel den 20. Dezember 1849. Königliches Kommandantur-Gericht.
Der Generallieutenant v. Grabowski. Der Obergerichts-Assessor Hofius
Der Füsilier Herrmann Heinrich Schemme der 10. Kompagnie 13 Infanterie Regiments, geboren am 20. Januar 1826 zu Cappeln, Kreis Tecklenburg, welcher sich am 21. July mit Urlaub auf 8 Tage in seine Heimath begeben hatte aber nicht wieder zurückgekehrt ist, wird hierdurch aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. April 1850 Vormittags 11 Uhr anberaumten Termine vor dem hiesigen Garnison-Gerichte zu gestellen, unter der Verwarnung, daß im Falle des Ausbleibens nach Abschluß der Untersuchung er in contumacium für einen Deserteur erklärt, und zu einer Geldstrafe von 50 bis 1000 Thlr. verurtheilt werden wird.
Wesel den 20. Dezember 1849. Königliches Kommandantur-Gericht.
Der Generallieutenant v. Grabowski. Der Obergerichts-Assessor Hofius
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