Sturmregiment 195, 78. Sturm-Division?

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  • nighthawk1980
    Benutzer
    • 24.10.2010
    • 49

    Sturmregiment 195, 78. Sturm-Division?

    In der Sterbeurkunde meines Großonkels vom 07. Dezember 1950 heißt es:
    "Der Obergefreite der Stabskompanie, Sturmregiment 195, 78. Sturm-Division, Schlosser Peter Paul Adams [...] ist im April 1945 - genauer Todestag und Todesstunde unbekannt - im Sudetenland gefallen. [...] Eingetragen auf schriftliche Anzeige der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht, Berlin vom 18. November 1950, die durch eigene Ermittlungen ergänzt wurde."

    Weiß jemand mehr über den Kriegseinsatz des Sturmregiments 195, 78. Sturm-Division, insbesondere über die Kämpfe im Sudetenland im April 1945?

    Wie lief das normale Prozedere bei Vermissten der Wehrmacht im 2. Weltkrieg, bis sie offiziell für tot erklärt wurden? In diesem Fall vergingen ja fast fünfeinhalb Jahre bis zur Meldung der WASt vom November 1950. Wurden die Vermissten nach einer gewissen Frist quasi automatisch für tot erklärt?

    Danke für Eure Hilfe. Viele Grüße,
    Christian
    Angehängte Dateien
  • GunterN
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2008
    • 7969

    #2
    Hallo Christian,

    vielleicht hier ein kleiner Wink oder Link:



    Gruß - GunterN
    Meine Ahnen
    _________________________________________

    Kommentar

    • Henry Jones
      Erfahrener Benutzer
      • 31.12.2008
      • 1710

      #3
      Hallo Christian,

      dein Großonkel wurde nicht für tot erklärt, sein Sterbefall wurde von der WASt ganz regulär nach dem Krieg abgewickelt und entsprechend eine Sterbefallbeurkundung in seiner Heimatgemeinde eingeleitet. Sonst würdest du auch keine Sterbeurkunde in den Händen halten. Denn die Gerichtsentscheidung wurde normalerweise lediglich auf der Geburtsurkunde als Randvermerk vermerkt. Eine Urkunde wurde nicht ausgestellt. Gab es ja bereits als Beschluss vom Amtsgericht.

      Die Beurkundung wurde vermutlich aufgrund einer nach dem Krieg erfolgten Befragung eines Heimkehrers, der beim Tod deines Großonkels zugegen war eingeleitet, oder durch einer Todesmeldung der Truppe, was aber kurz vor Kriegsende fragwürdig ist.
      Näheres kann dir sicherlich die WASt mitteilen.

      Eine Todeserklärung erfolgt immer nur auf Antrag, nie automatisch. Darum war es für die Angehörigen ja oftmals schwierig entsprechende Beweisunterlagen für die Verfahren beizuschaffen.

      Gruß Alex

      Kommentar

      • nighthawk1980
        Benutzer
        • 24.10.2010
        • 49

        #4
        Lieber Alex,
        besten Dank für Deine sehr aufschlussreiche Antwort. Mir war bislang nicht bekannt, dass es immer eines amtsgerichtlichen Beschlusses bedurfte, damit ein vermisster Soldat für tot erklärt werden konnte.

        Deine Erklärung, dass die Beurkundung auf der Grundlage der Befragung anderer Soldaten erfolgt sein könnte, erscheint mir auch pausibel. Was mich dann aber irritiert ist zum einen der sehr späte Zeitpunkt der WASt-Meldung und zum zweiten die sehr unpräzise Angabe des Todeszeitpunkt und -orts.

        Ich werde bei der WASt mal weitere Infos anfordern, wobei ich bezweifle, dass ich dort genauere Angaben finden werde... Außerdem bin ich ungeduldig und mag nicht ein Jahr bis zur Auskunft warten...

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